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Abfindung - auf Lohnsteuerbescheinigung falsch eingetragen?

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    Abfindung - auf Lohnsteuerbescheinigung falsch eingetragen?

    Hallo zusammen,

    ich habe am 31.1.2025 eine höhere Abfindung im 6-stelligen Bereich erhalten für ein Arbeitsverhältnis, das durch Betriebsschliessung und Sozialplan am 31.11.2024 endete. Nun habe ich die Abrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheibigung 2025 von meinem AG erhalten. Dort sind nur unter Ziffer 3,4 und 5 die Summe der Abfindung, die einbehaltene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag aufgeführt.

    Meine Frage lautet: Ist das so ausreichend für mich, um im nächsten Jahr bei meiner Lohnsteuererklärumg per Fünftelregelung mir die zu viel gezahlten Steuern wiederzuholen? Ich bin etwas verwirrt, weil ich eigentlich dachte, dass die Abfindung unter Ziffer 10 gesondert ausgewiesen sein muss. Sonst sieht es ja für das Finanzamt so aus, als sei es eine ganz normale Gehaltszahlung… oder?

    Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
    Anou

    #2
    Seit 1.1.25 dürfen die AG keine Fünftelbesteuerung mehr anwenden. Erfolgt alles erst vom FA mit der Jahreserklärung 2025. Du wirst den Aufhebungsvertrag o. ä. einreichen müssen.

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Heißt das jetzt zunächst mal, dass der AG alles richtig gemacht hat und die Einzragungen so ausreichend sind?

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        #4
        Vermutlich ja. Wieso in der Lohnsteuerbescheinigung 2025 die Zeilen 10 ff. aber noch vorgesehen sind, weiß ich auch nicht.

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          #5
          Genau das wundert mich auch. Denn wenn nur Ziffer 3 bis 5 eingetragen sind, sieht das ja so aus, als hätte ich nur im Januar eine sehr hohe „normale“ Gehaltstahlung bekommen. Doch das Finanzant braucht doch auchxfue Ibfi, dass es sich hier um eine Sonderzahlung handelt oder?

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            #6
            Doch das Finanzant braucht doch auchxfue Ibfi, dass es sich hier um eine Sonderzahlung handelt oder?
            Das wirst du bei der Einkommensteuererklärung für 2025 belegen müssen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Das ist keinnPriblem, es gibt hierzu einen gerichtlichen Vergleich. Wollte nur auf Nummer sicher gehen und vermeiden, dass ich mich in einem Jahr nochmal an meinen Ex-AG wenden muss wegen der Eintragungen, weil das Funanzamz Fragen hat. Das wäre lästig und würde die Sache nochmal verkomplizieren…dann reklamiere ich es lieber gleich (Falles es so, wie es derzeit ist, unüblich ist).

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