Hallo zusammen,
ich habe am 31.1.2025 eine höhere Abfindung im 6-stelligen Bereich erhalten für ein Arbeitsverhältnis, das durch Betriebsschliessung und Sozialplan am 31.11.2024 endete. Nun habe ich die Abrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheibigung 2025 von meinem AG erhalten. Dort sind nur unter Ziffer 3,4 und 5 die Summe der Abfindung, die einbehaltene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag aufgeführt.
Meine Frage lautet: Ist das so ausreichend für mich, um im nächsten Jahr bei meiner Lohnsteuererklärumg per Fünftelregelung mir die zu viel gezahlten Steuern wiederzuholen? Ich bin etwas verwirrt, weil ich eigentlich dachte, dass die Abfindung unter Ziffer 10 gesondert ausgewiesen sein muss. Sonst sieht es ja für das Finanzamt so aus, als sei es eine ganz normale Gehaltszahlung… oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Anou
ich habe am 31.1.2025 eine höhere Abfindung im 6-stelligen Bereich erhalten für ein Arbeitsverhältnis, das durch Betriebsschliessung und Sozialplan am 31.11.2024 endete. Nun habe ich die Abrechnung und den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheibigung 2025 von meinem AG erhalten. Dort sind nur unter Ziffer 3,4 und 5 die Summe der Abfindung, die einbehaltene Lohnsteuer und der Solidaritätszuschlag aufgeführt.
Meine Frage lautet: Ist das so ausreichend für mich, um im nächsten Jahr bei meiner Lohnsteuererklärumg per Fünftelregelung mir die zu viel gezahlten Steuern wiederzuholen? Ich bin etwas verwirrt, weil ich eigentlich dachte, dass die Abfindung unter Ziffer 10 gesondert ausgewiesen sein muss. Sonst sieht es ja für das Finanzamt so aus, als sei es eine ganz normale Gehaltszahlung… oder?
Vielen Dank im Voraus für eure Antworten!
Anou
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