Passive Altersteilzeit

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  • heidelinde
    Neuer Benutzer
    • 03.03.2025
    • 3

    #1

    Passive Altersteilzeit

    Hallo
    meine passive Altersteilzeit hat am 01. April 2024 begonnen. Was trage ich als Arbeitstage ein? Ist es so, dass nur die wirklich gearbeiteten Tage genommen werden oder alle Arbeitstage des Jahres, weil ich ja noch beim Arbeitgeber beschäftigt bin? Danke für die Antworten
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45929

    #2
    Was trage ich als Arbeitstage ein?
    Bei der Entfernungspauschale dürfen nur die Tage geltend gemacht werden, an denen die 1. Tätigkeitsstätte tatsächlich aufgesucht wurde.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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    • heidelinde
      Neuer Benutzer
      • 03.03.2025
      • 3

      #3
      Dankeschön für die schnelle Antwort
      Muss ich die passive Zeit irgendwie irgendwo eintragen?

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      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45929

        #4
        Muss ich die passive Zeit irgendwie irgendwo eintragen?
        Schau mal bitte selbst nach, ob bei der Entfernungspauschale unter Urlaubs-/Krankheitstage danach gefragt wird. Wenn nicht,

        dann muss nichts angegeben werden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45929

          #5
          Nachtrag: In Zeile 30 der Anlage N ist der Zeitraum der aktiven Beschäftigung einzutragen, also 01.01-31.03
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • heidelinde
            Neuer Benutzer
            • 03.03.2025
            • 3

            #6
            Dankeschön für die Hilfe

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