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Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop

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    Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop

    Guten Tag, gerne möchte ich mich erkundigen, ob unter Punkt 20 bei der steuerlichen Erfassung einer GmbH, die elektronische Dienstleistungen wie Webhosting anbietet, die Webseite als Webshop eingetragen werden muss. Vielen Dank und viele Grüße.

    #2
    Die Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.
      Danke für Deine Antwort. Ich versuche es dann anders; ist das Erbringen von elektronischen Dienstleistungen, wie das Webhosting, mit dem Handeln von Waren über das Internet vergleichbar?
      (Anstehend ein Bildausschnitt aus dem Fragebogen.)
      Fragebogen zur steurlichen Erfassung - 20.png
      Angehängte Dateien

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        #4
        Wenn du keine Waren verkaufst, eher nein.

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          #5
          Ich schließe mich Kloebis Antwort an.

          Ich hatte in Zeile 20 geguckt, nicht auf Seite 20.

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            #6
            Dann weiß ich Bescheid. Ganz herzlichen Dank und einen schönen Tag!

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