Guten Tag, gerne möchte ich mich erkundigen, ob unter Punkt 20 bei der steuerlichen Erfassung einer GmbH, die elektronische Dienstleistungen wie Webhosting anbietet, die Webseite als Webshop eingetragen werden muss. Vielen Dank und viele Grüße.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop
Einklappen
X
-
Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.
(Anstehend ein Bildausschnitt aus dem Fragebogen.)
Fragebogen zur steurlichen Erfassung - 20.pngAngehängte Dateien
Kommentar
Kommentar