Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop

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  • Bergspitze
    Neuer Benutzer
    • 06.03.2025
    • 4

    #1

    Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop

    Guten Tag, gerne möchte ich mich erkundigen, ob unter Punkt 20 bei der steuerlichen Erfassung einer GmbH, die elektronische Dienstleistungen wie Webhosting anbietet, die Webseite als Webshop eingetragen werden muss. Vielen Dank und viele Grüße.
  • L. E. Fant
    Erfahrener Benutzer
    • 20.09.2013
    • 15394

    #2
    Die Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.

    Kommentar

    • Bergspitze
      Neuer Benutzer
      • 06.03.2025
      • 4

      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
      Die Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.
      Danke für Deine Antwort. Ich versuche es dann anders; ist das Erbringen von elektronischen Dienstleistungen, wie das Webhosting, mit dem Handeln von Waren über das Internet vergleichbar?
      (Anstehend ein Bildausschnitt aus dem Fragebogen.)
      Fragebogen zur steurlichen Erfassung - 20.png
      Angehängte Dateien

      Kommentar

      • Kloebi
        Erfahrener Benutzer
        • 20.02.2011
        • 4670

        #4
        Wenn du keine Waren verkaufst, eher nein.

        Kommentar

        • L. E. Fant
          Erfahrener Benutzer
          • 20.09.2013
          • 15394

          #5
          Ich schließe mich Kloebis Antwort an.

          Ich hatte in Zeile 20 geguckt, nicht auf Seite 20.

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          • Bergspitze
            Neuer Benutzer
            • 06.03.2025
            • 4

            #6
            Dann weiß ich Bescheid. Ganz herzlichen Dank und einen schönen Tag!

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