Guten Tag, gerne möchte ich mich erkundigen, ob unter Punkt 20 bei der steuerlichen Erfassung einer GmbH, die elektronische Dienstleistungen wie Webhosting anbietet, die Webseite als Webshop eingetragen werden muss. Vielen Dank und viele Grüße.
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Steuerliche Erfassung: Elektronische Dienstleistungen: Webseite als Webshop
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Danke für Deine Antwort. Ich versuche es dann anders; ist das Erbringen von elektronischen Dienstleistungen, wie das Webhosting, mit dem Handeln von Waren über das Internet vergleichbar?Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigenDie Formulierung versteh ich jetzt nicht. Warum meinst Du dass die als Webshop eingetragen werden sollte? Man kann sie doch einfach eintragen.
(Anstehend ein Bildausschnitt aus dem Fragebogen.)
Fragebogen zur steurlichen Erfassung - 20.pngAngehängte Dateien
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