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Daten aus WISO nach ELSTER zur Bearbeitung übertragen

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    Daten aus WISO nach ELSTER zur Bearbeitung übertragen

    Guten Morgen, viele Jahre erstellte ich unsere Einkommenssteuererklärung über ELSTER-Formular und war damit sehr zufrieden. Nachdem dies eingestellt wurde wollte ich auf ELSTER wechseln. Leider erschien mir ELSTER bei Weitem nicht so komfortabel wie ELSTER-Formular, worauf ich mich entschloss, auf WISO umzusteigen. Da bei uns bei den Erklärungen der letzten Jahre und sicherlich auch in Zukunft keine großen Änderungen/Anpassungen zu erwarten sind wollte ich aus Kostengründen, ich sehe keine Mehrwert mehr in der WISO-Anwendung, wieder auf ELSTER umsteigen. Leider geht dies scheinbar nur, indem ich alles, was ich jetzt in WISO erstellt habe, händisch in ELSTER nachtrage? Leider sind die einzelnen Felder für mich nicht immer eindeutig zuordenbar. Deshalb hatte ich gehofft, dass es eine Möglichkeit gibt, die jetzt für die Steuererklärung 2024 erstellten Daten in ELSTER zu transportieren um zukünftig darauf aufbauen zu können. Gibt es eine Möglichkeit, oder bleibt mir nur das händische Nachtragen?
    Vielen Dank schon einmal für eure Antworten.

    #2
    Mit Wiso kenne ich mich nicht aus. Eine Import-Funktion in Mein Elster gibt es nicht, wenn Wiso keinen Export bietet, führt kein Weg daran vorbei, händisch umzuziehen (mit gewisser Erleichterung durch den Abruf von Bescheinigungen).

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      #3
      Das ist richtig. Es gab mal ein paar Jahre lang (während des Sterbens von Elsterformular) für Softwareentwickler eine Schnittstelle, mit der man die Steuerdaten zu Elster hochladen konnte (ob Wiso das genutzt hat, weiß ich nicht); aber die wurde nach dem endgültigen Elsterformular-Tod auch gleich wieder abgeschafft.

      Der aktuelle Stand ist also tatsächlich: Abtippen!

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        #4
        Hallo, abtippen, es bleibt dir nichts anderes übrig. Im nächsten Jahr wird es dann einfacher, denn für eine neue Erklärung können alle Daten des Vorjahres übernommen werden. Dann kann anschließend der Bescheinigungsabruf für die dann aktuellen Daten genutzt werden.
        Gruß Klaus

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          #5
          Hallo @Kaisinho!

          Arbeiten Sie wie hier beschrieben

          https://forum.elster.de/anwenderforu...escheinigungen

          dann sollte, insbesondere in einfachen Fällen wie bei Ihnen, 95% da stehen wo es hingehört!

          Für den "Rest", wenn es viel Text ist, nutzen Sie "kopieren und einfügen"!

          Weil:

          Der "Programmierschweiß" für die von Ihnen gewünschte Funktionalität - vor allem auch, weil das jedes Jahr angepasst werden müsste - steht auf beiden Seiten, Elster und Programmanbieter, in keinem sinnvollen und bezahlbaren/kalkulierbaren Verhältnis zum Vorteil!

          Außerdem: Warum sollte Wiso eine Datenübergabe an ein anderes kostenloses Programm progammieren - die wollen Geld verdienen, das sind keine Philantropen/Menschenfreunde!

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            #6
            Hallo,
            vielen Dank für eure Antworten, auch wenn ich das eigentlich nicht hören wollte. Aber ich denke, dass es aus zukünftiger Sicht die bessere Lösung ist. Leider kam mir bei ELSTER gerade die EÜR für die Photovoltaik schwierig vor. Ich werde es probieren und hoffen, dass ich mich nicht ganz so dumm anstellen werde.

            Edit:
            Ohh, während ich das hier geschrieben habe, hat Uwe64 eine weitere Möglichkeit aufgezeigt. Danke für den Hinweis. Das werde ich dann zuerst probieren.

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              #7
              Hallo Kaisinho!

              Überlegen Sie sich das mit dem Wechsel zu Elster ...

              Sollten Sie tatsächlich eine EÜR für eine PV-Anlage abgeben müssen, sollten Sie wissen:

              Eine Vorjahres-Datenübernahme in der Elster-EÜR gibt es nicht und gab es noch nie und wird es wohl nie geben!

              Ich leg mir deshalb die Vorjahres-EÜR als pdf auf den Bildschirm und arbeite mich dann Zeile für Zeile mit "kopieren und einfügen" parallel durch die beiden Formulare "alt und neu".

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                #8
                Zitat von mhanft Beitrag anzeigen
                Es gab mal ein paar Jahre lang (während des Sterbens von Elsterformular) für Softwareentwickler eine Schnittstelle, mit der man die Steuerdaten zu Elster hochladen konnte (ob Wiso das genutzt hat, weiß ich nicht);
                Ja, ich kann mich aber an kein Produkt außer Elfo erinnern, dass dies genutzt. Wiso bot damals bloß den Import aus Elsterformular, aber nicht über die rudimentären XML Daten, die Elfo damals alternativ zum Upload bei Mein Elster exportieren konnte, sondern über das Lesen des PDF der komprimieren Steuererklärung.

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                  #9
                  Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                  Hallo Kaisinho!

                  Überlegen Sie sich das mit dem Wechsel zu Elster ...

                  Sollten Sie tatsächlich eine EÜR für eine PV-Anlage abgeben müssen, sollten Sie wissen:

                  Eine Vorjahres-Datenübernahme in der Elster-EÜR gibt es nicht und gab es noch nie und wird es wohl nie geben!

                  Ich leg mir deshalb die Vorjahres-EÜR als pdf auf den Bildschirm und arbeite mich dann Zeile für Zeile mit "kopieren und einfügen" parallel durch die beiden Formulare "alt und neu".
                  Hallo Uwe64,

                  im Prinzip gibt es ja nur die 11 Abschlagszahlungen, die Endabrechnung des Vorjahres, die Abschreibung und die Aufwendungen für Versicherung zu berücksichtigten. Umsatzsteuer zahle ich nicht mehr, da ich vor Jahren meine PV als "Liebhaberei" registrieren ließ. Also insgesamt sehr übersichtliche Buchungen. Für dieses Jahre habe ich noch die Lizenz des Wisoprogramms. Ich hätte halt nur gerne schon einmal parallel in ELSTER die Eintragungen vorgenommen um zu vergleichen, ob die Ergebnisse identisch sind.

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                    #10
                    So, habe einmal angefangen mit der ELSTER-Erfassung. Bereits zu Beginn recht ernüchternd. Obwohl es für meine Frau und mich eine Registrierung zur Abholung der Lohnsteuerdaten gibt und diese auch in WISO zur Verfügung gestellt wurden, schein ELSTER dies zu ignorieren. Für meine Frau wurde erst gar nichts angelegt, obwohl ich die Steueridentifikationsnummer hinterlegt hatte. Leider finde ich keine Möglichkeit zur nachträglichen Erfassung all dieser Daten. Dabei fragte mich ELSTER, ob wie zusammen verlangt werden, was ich bejahen konnte. Es gibt auch keinerlei Anlagen für meine Frau z.B. Anlage N. Ich hatte es schon befürchtet, dass es wohl doch nicht so einfach geht.
                    Zuletzt geändert von Kaisinho; 07.03.2025, 09:19.

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                      #11
                      Zitat von Kaisinho Beitrag anzeigen

                      Hallo Uwe64,

                      im Prinzip gibt es ja nur die 11 Abschlagszahlungen, die Endabrechnung des Vorjahres, die Abschreibung und die Aufwendungen für Versicherung zu berücksichtigten. Umsatzsteuer zahle ich nicht mehr, da ich vor Jahren meine PV als "Liebhaberei" registrieren ließ. Also insgesamt sehr übersichtliche Buchungen.
                      keine Umsatzsteuer, weil Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung - bei der Umsatzsteuer interessiert niemanden die Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur die Einnahmenerzielungsabsicht - also die Frage der Liebhaberei stellt sich bei der Umsatzsteuer nie!

                      keine Einkommensteuer, wenn Liebhaberei (alte Befreiungsregelung) oder generell steuerfrei gestellt (neue Befreiungsregelung), siehe hier:
                      https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

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                        #12
                        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

                        keine Umsatzsteuer, weil Anwendung der sogenannten Kleinunternehmerregelung - bei der Umsatzsteuer interessiert niemanden die Gewinnerzielungsabsicht, sondern nur die Einnahmenerzielungsabsicht - also die Frage der Liebhaberei stellt sich bei der Umsatzsteuer nie!

                        keine Einkommensteuer, wenn Liebhaberei (alte Befreiungsregelung) oder generell steuerfrei gestellt (neue Befreiungsregelung), siehe hier:
                        https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
                        Ich bin ein wenig verwirrt. Ich muss doch gar keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Lediglich die Gewerbesteuer und EÜR?

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                          #13
                          Zitat von Kaisinho Beitrag anzeigen
                          So, habe einmal angefangen mit der ELSTER-Erfassung. Bereits zu Beginn recht ernüchternd. Obwohl es für meine Frau und mich eine Registrierung zur Abholung der Lohnsteuerdaten gibt und diese auch in WISO zur Verfügung gestellt wurden, schein ELSTER dies zu ignorieren. Für meine Frau wurde erst gar nichts angelegt, obwohl ich die Steueridentifikationsnummer hinterlegt hatte. Leider finde ich keine Möglichkeit zur nachträglichen Erfassung all dieser Daten. Dabei fragte mich ELSTER, ob wie zusammen verlangt werden, was ich bejahen konnte. Es gibt auch keinerlei Anlagen für meine Frau z.B. Anlage N. Ich hatte es schon befürchtet, dass es wohl doch nicht so einfach geht.
                          ja, an Elster und die dahinterstehenden Bedienungs-Logiken muss man sich schon gewöhnen ... so doll "selbsterklärend" ist das nicht ...

                          aber wenn man "den Dreh mal raus hat", dann ist es schon eine feine Sache !

                          Fazit: Irgendwas machen Sie falsch ... !?

                          Deshalb mal ein paar Fragen - was steht da drin?

                          1. Elster - Mein Benutzerkonto - Mein Profil anpassen?
                          2. Elster - Mein Benutzerkonto - Zertifikatswechsel?
                          3. Elster - Formulare und Leistungen - Bescheinigungen verwalten?

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                            #14
                            Zitat von Kaisinho Beitrag anzeigen
                            Obwohl es für meine Frau und mich eine Registrierung zur Abholung der Lohnsteuerdaten gibt und diese auch in WISO zur Verfügung gestellt wurden, schein ELSTER dies zu ignorieren.
                            Wahrscheinlich habt Ihr Wiso die Erlaubnis erteilt, den Bescheinigungsabruf für Euch durchzuführen. Das wäre eigentlich nicht nötig gewesen.

                            In Mein Elster können die Daten des Zertifikatsinhabers abgerufen werden. Für den Ehegatten beantragt man den Bescheinigungsabruf unter Formulare & Leistungen/Bescheinigungen verwalten.



                            Zitat von Kaisinho Beitrag anzeigen
                            Es gibt auch keinerlei Anlagen für meine Frau z.B. Anlage N.
                            Doch, die gibt es. Schau einfach mal rein in die Anlage N, da kannst Du diese für beide Ehegatten anlegen.

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                              #15
                              Lediglich die Gewerbesteuer und EÜR?
                              Wirklich ? Das kann ich mir jetzt nicht so recht vorstellen. Siehe § 3 Nr. 72 EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html


                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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