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    #16
    Zitat von Kaisinho Beitrag anzeigen

    Ich bin ein wenig verwirrt. Ich muss doch gar keine Umsatzsteuererklärung mehr abgeben. Lediglich die Gewerbesteuer und EÜR?
    Altanlagen sind grundsätzlich umsatzsteuerlich relevant, weil Einnahmen-erzielungs-Absicht - ohne Umsatzsteuer, wenn Kleinunternehmerregelung angewendet wird!
    --> einfach mal auf der Abrechnung des Stromabnehmers nachsehen, ob da Umsatzsteuer drauf ausgewiesen ist!

    Neuanlagen: keine Umsatzsteuer mehr!

    einkommensteuerlich unter gewissen Umständen nicht mehr relevant - egal ob Altanlage oder Neuanlage - siehe meinen obigen Link!

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      #17
      Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

      Altanlagen sind grundsätzlich umsatzsteuerlich relevant, weil Einnahmen-erzielungs-Absicht - ohne Umsatzsteuer, wenn Kleinunternehmerregelung angewendet wird!
      --> einfach mal auf der Abrechnung des Stromabnehmers nachsehen, ob da Umsatzsteuer drauf ausgewiesen ist!

      Neuanlagen: keine Umsatzsteuer mehr!

      einkommensteuerlich unter gewissen Umständen nicht mehr relevant - egal ob Altanlage oder Neuanlage - siehe meinen obigen Link!
      Auf meiner Abschlussrechnung des Energieversorgers sind keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Ich bekomme die Abschlagszahlungen Netto. Dies war der Ausfluss der Anmeldung als "Liebhaberei". Bei meinem damaligen Antrag von 2021 bezog ich mich auf das BMF-Schreiben vom 02.06.2021 BStB. Ich konnte mich auf "keine Gewinnerzielungsabsicht" berufen, da meine PV mit 9,9 kwp knapp unter der Grenze von 10 kwp lag. Seither gebe ich keine Umsatzsteuererklärungen mehr ab und das Finanzamt hat dies auch nicht mehr gefordert.

      Zuletzt geändert von Kaisinho; 07.03.2025, 12:18.

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        #18
        Hallo Kaisinho !

        1. Abschlussrechnung des Energieversorgers/Stromaufkäufers ohne Umsatzsteuer = Kleinunternehmerregelung ist angewendet = keine Umsatzsteuererklärung abzugeben!

        2. Liebhaberei-Antrag 2021 = Nachweis fehlende Gewinnerzielungsabsicht 2021 = also auch keine EÜR 2021 mehr abzugeben = keine Anlage G in der ESt-Erklärung 2021!

        2.1. unabhängig von Ihrem Antrag in 2021: Aufgrund Gesetzesänderung unter gewissen Voraussetzungen von der Einkommensteuer ab 2022 befreit!

        Weitere Fragen?

        Dann bitte zuerst das hier durchlesen: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2

        Zuletzt geändert von Uwe64; 07.03.2025, 16:29.

        Kommentar


          #19
          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
          Hallo Kaisinho !

          1. Abschlussrechnung des Energieversorgers/Stromaufkäufers ohne Umsatzsteuer = Kleinunternehmerregelung ist angewendet = keine Umsatzsteuererklärung abzugeben!

          2. Liebhaberei-Antrag 2021 = Nachweis fehlende Gewinnerzielungsabsicht 2021 = also auch keine EÜR 2021 mehr abzugeben = keine Anlage G in der ESt-Erklärung 2021!

          2.1. unabhängig von Ihrem Antrag in 2021: Aufgrund Gesetzesänderung unter gewissen Voraussetzungen von der Einkommensteuer ab 2022 befreit!

          Weitere Fragen?

          Dann bitte zuerst das hier durchlesen: https://www.bundesfinanzministerium....cationFile&v=2
          Wenn ich Sie und den von Ihnen zur Verfügung gestellten Link (explizit Nummer 11) richtig interpretiere, würde es sich bei meiner PV nur um steuerfreie Einnahmen nach Seite 5 § 3 Nummer 72 EStG handeln und unter die Steuerbefreiung des § 3 Nummer 72 Satz 1 EStG fallen?
          Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, dass ich in meiner Einkommenssteuererklärung das Betreiben der PV überhaupt nicht mehr angeben müsste? Aber was wird dann aus dem (positiven) Ergebnis meiner EÜR?
          Zuletzt geändert von Kaisinho; 07.03.2025, 17:29.

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            #20
            Das würde doch im Umkehrschluß bedeuten, dass ich in meiner Einkommenssteuererklärung das Betreiben der PV überhaupt nicht mehr angeben müsste? Aber was wird dann aus dem (positiven) Ergebnis meiner EÜR?
            Das habe ich doch bereits im Beitrag '#15 als wahrscheinlich angenommen. Die EÜR entfällt spätestens ab 2022, eine Gewerbesteuererklärung war seit jeher

            überflüssig. Die EÜR müsste im Übrigen bereits aufgrund der Einstufung als Liebhaberei entfallen sein.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen

              ja, an Elster und die dahinterstehenden Bedienungs-Logiken muss man sich schon gewöhnen ... so doll "selbsterklärend" ist das nicht ...

              aber wenn man "den Dreh mal raus hat", dann ist es schon eine feine Sache !

              Fazit: Irgendwas machen Sie falsch ... !?

              Deshalb mal ein paar Fragen - was steht da drin?

              1. Elster - Mein Benutzerkonto - Mein Profil anpassen?
              2. Elster - Mein Benutzerkonto - Zertifikatswechsel?
              3. Elster - Formulare und Leistungen - Bescheinigungen verwalten?
              In der Tat war unter dem Punkt 1 meine Frau nicht berücksichtigt. Das habe ich jetzt nachgeholt. Zu Punkt 2 gab es keine Änderung, da das Zertifikat noch seine Gültigkeit hat. Die Lohnsteuerbescheinigung meiner Frau konnte ich herunterladen. Mich wunderte nur das Format pdf oder alternativ html.

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                #22
                Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                Das habe ich doch bereits im Beitrag '#15 als wahrscheinlich angenommen. Die EÜR entfällt spätestens ab 2022, eine Gewerbesteuererklärung war seit jeher

                überflüssig. Die EÜR müsste im Übrigen bereits aufgrund der Einstufung als Liebhaberei entfallen sein.
                Das hatte ich in meiner Erklärung von 2023 (Antrag stammt aus 2022) komplett vergessen und damals über WISO eine EÜR erstellt und den Gewinn schön sauber in der Einkommensteuererklärung angegeben. Natürlich wurde dies bei meiner Euinkommensteuer auch demnach berücksichtigt in Form eine rgeringeren Erstattung. So etwas nennt man wohl Lehrgeld zahlen.
                Also muss ich in der jetzigen Erklärung die Anlage G und auch die EÜR komplett rausnehmen? Das macht die Erfassung in Elster deutlich einfacher.

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                  #23
                  Mich wunderte nur das Format pdf oder alternativ html.
                  Diese Formate werden angeboten, um die Bescheinigungen in lesbarer Form auf dem eigenen Rechner abspeichern zu können.

                  Um die Bescheinigungen in die Erklärung zu übernehmen, bräuchte es das nicht. Der nachträgliche Abruf muss bei geöffnetem Entwurf über

                  den Button mit den 3 Punkten unten links gestartet werden. Über die Personenauswahl muss für jede Person einzeln abgerufen werden.

                  Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Also muss ich in der jetzigen Erklärung die Anlage G und auch die EÜR komplett rausnehmen?
                    Genauso machst du das !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #25
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Genauso machst du das !
                      Die Gewerbesteuererklärung muss ich aber weiterhin abgeben?

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                        #26
                        Eine Gewerbesteuererklärung?

                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        eine Gewerbesteuererklärung war seit jeher überflüssig.

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                          #27
                          OK, ich danke euch allen für die vorbildliche und uneigennützige Unterstützung. Zusammen mit viel Lesestoff auf dem Netz dürfte ich nun bald am Ziel meiner Erklärung sein. Ihr seid wirklich klasse.

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