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Übermittlung Elektron. Meldeverfahren PKV -falsche Werte in den Bescheinigungen

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    Übermittlung Elektron. Meldeverfahren PKV -falsche Werte in den Bescheinigungen


    Hallo liebe Elster - Profis . Ich habe einer Verständnisfrage bzw. der Bitte um Klärung zur 2024er Steuererklärung.

    Im Jahr 2024 habe ich bedingt durch eine hohe Einmalzahlung ein höheres Einkommen als in den Jahren zuvor erzielt.
    Unter anderem aus diesem Grund war es angeraten meine PKV Beiträge für drei Jahre im Voraus zu entrichten. (Geregelt im § 10 Abs. 1 Nr. 3 Satz 5 EStG ZITAT:
    "Beiträge,die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden"

    Dementsprechend mein Beitrag für 36 Monate gezahlt im Dezember 2024: 33.283 € an PKV

    (Wem dies nichts sagt, hierum geht es: https://www.haufe.de/steuern/steuerw...70_304490.html

    Meine Vorsorgeaufwendungen 2024 im Rahmen der "Basisabsicherung zur KV" betragen gemäß (Melde) Bescheinigung dementsprechend. ca. 31 T€ Krankenvers. + ca. 4T€ Pflegevers.
    Ausgewiesen im Elster-Portal wird mir jedoch nicht dieser Betrag den die PKV im Rahmen des elektronischen Meldeverfahrens übermittelt hat.
    Beim Abruf der Bescheinigungen am Anfang einer Steuererklärung sehe ich, dass Elster den Betrag der in 2024 einzubuchen ist, auf fünf Jahre verteilt hat. Also in den Bescheinigungen werden nur jeweils rund 7000 ausgewiesen. Dies dafür für 2024, 2025, 2026, 2027 und noch ein Restbetrag in 2028. Also die 31 T€ einfach mal auf 5 Jahre gesplittet.

    Ich hoffe ich konnte das Problem schildern, um zu klären, was ich hier zu tun habe, damit in der Steuererklärung die vollen Basisbeiträge zur KV und PflgV korrekt in 2024 verbucht werden.


    Kann ich die Bescheinigungen (obwohl fehlerhaft auf 5 J verteilt) trotzdem übernehmen und den Wert für die KV Basisabsicheurngsbeiträge 2024 in Elster "von Hand" korrigieren? Oder sind die Werte bei Übernahme der Bescheinigungen dann "gegraut" als die Felder nicht mehr zu verändern durch mich?

    #2
    Ja, Du kannst diese wahrscheinlich richtig übermittelten Werte in der Steuererklärung manuell ändern. Das Finanzamt wird die übermittelten Werte verwenden.

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      #3
      Bescheinigung Elster .jpg PKV Meldung.jpg Herzlichen Dank für die flotte und sachkundige Antwort, lieber L.E.Fant. Verstehe ich dich richtig, du bist der Meinung dass ich die falschen Werte der abgerufenen Elster Bescheinigung händisch korrigieren kann auf die korrekten ->via elektronischem Meldeverfahren<- von PKV übermittelten Werte? Damit im Anschluss das Finanzamt meine korrekten Vorsorgeaufwendungen berücksichtigt? Das FA geht dann also nicht wieder zurück auf die (warum auch immer) zerhackten Werte?

      Das wäre wünschenswert.
      Ich habe dem FA eine email mit dem Problem gesandt, jedoch keine Antwort erhalten.
      Deiner/Eurer Erfahrung nach: Mal beim FA anrufen und fragen, ob die eMail angekommen ist? Anbei das Problem "in Bildern"
      Zuletzt geändert von lena4life; 10.03.2025, 15:13.

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        #4
        Die Bescheinigung, die du bei Mein ELSTER abrufen kannst, enthält die von der PKV elektronisch übermittelten Daten, da gibt es keine Unterschiede.

        Die kannst dir die Bescheinigung doch downloaden und ansehen. Schriftlich müsstest du die Daten ebenfalls bekommen haben.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Entscheidend ist das Jahr der Zahlung. Einen Kontoauszug wirst du ja haben. Im Zweifel musst du mit dem FA streiten.

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Die Bescheinigung, die du bei Mein ELSTER abrufen kannst, enthält die von der PKV elektronisch übermittelten Daten, da gibt es keine Unterschiede..
            Nein, leider ist dem eben nicht so. Siehe meine Schilderung im Startbeitrag und die beiden Screenshots oben im # 3 Beitrag. Einmal das elektronisch gemeldete von der PKV, übertragen am 08.02.2025 und dann mein Elster-pdf-Download vom März "Abruf der Bescheinigungen".

            Korrekt wäre im Veranlagungszeitraum 2024 31.574,80 Euro (PKV Beitrag) - ausgewiesen wird jedoch in der Bescheinigung von Elster für 2024 6963,84 Euro .... (und in den Jahren 2025 bis 2028 dann der übrige Rest der 31.574,80 Euro verteilt)
            Zuletzt geändert von lena4life; 10.03.2025, 17:07.

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              #7
              Nee. Irrtum. Dem ist ja eben nicht so. Siehe die Screenshots oben anbei.
              Daraus ist nur ersichtlich, dass es eine Abweichung zwischen der schriftlichen Bescheinigung der Versicherung und den elektronisch

              übermittelten Daten gibt. Du musst die übermittelten Daten als PDF downloaden, nur dann siehst du, was wirklich übermittelt wurde.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo lena4life!

                Schauen Sie sich doch bitte mal an, was in Anlage Vorsorgeaufwendungen nach dem Bescheinigungsdaten-Abruf und nach (!) deren Datenübernahme in die ESt-Erklärung drinsteht!

                denn:

                Sie haben oben nur die Bescheinigungsdaten-pdf-Datei "für" 1-12/2024 reinkopiert - wo sind die anderen für die Jahre 2025 bis 2027?

                Und wenn Sie sich diese Bescheinigungsdaten-pdf mal durchlesen würden, dann steht da "Betroffenes Jahr - Jahr der Zahlung" und weiter unten steht dann "Beginn - Ende des Zeitraums, für den Zahlungen erfolgten" !

                und deshalb sollte es neben der Bescheinigung für 1-12 2024 eine Bescheinigung geben da steht "Betroffenes Jahr - Jahr der Zahlung 2024" und unten dann "Beginn - Ende des Zeitraums, für den Zahlungen erfolgten 1-12 2025"

                und eine für Zahlungsjahr 2024 Beginn-Ende 1-12 2026

                und auch für 1-12 2027

                und die Summe der Zahlungen sollte dann korrekt in der Anlage Vorsorgeaufwand drinstehen!

                wenn das so nicht beim Finanzamt angekommen und in den vom Finanzamt abgerufenen Bescheinigungen zu finden ist, dann hat m.E. der Datenabsender einen Fehler gemacht und Sie müssen bei dem nachfragen!

                weil: Die Vorlage der Gesamtbescheinigung der Versicherung taugt nix für das Finanzamt, weil eben dort keine Zuordnung der Zahlungen auf Monate/Jahre ersichtlich ist !
                Zuletzt geändert von Uwe64; 10.03.2025, 16:17.

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Daraus ist nur ersichtlich, dass es eine Abweichung zwischen der schriftlichen Bescheinigung der Versicherung und den elektronisch

                  übermittelten Daten gibt. Du musst die übermittelten Daten als PDF downloaden, nur dann siehst du, was wirklich übermittelt wurde.
                  Habe ich. Das was du da siehst ist das Elster pdf, welches bei den Bescheinigungen erzeugt wird.

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                    #10
                    Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                    Hallo lena4life!

                    Schauen Sie sich doch bitte mal an, was in Anlage Vorsorgeaufwendungen nach dem Bescheinigungsdaten-Abruf und nach (!) deren Datenübernahme in die ESt-Erklärung drinsteht!
                    Ok. Anbei der soeben gestartete Vorgang Einkommensteuererklärung 2024. So weit war ich noch nicht. (Hatte nicht den Mut gehabt, da ich Angst hatte die Daten würden dann falsch übernommen. Dank der TOP (!) Hilfe aller Antwortgeber hier D A N K E @ A L L E , konnte ich meine Angst überwinden und den Vorgang starten.)
                    Siehe da: Werte PKV stimmen in der Einkommensteuererklärung.
                    Angehängte Dateien
                    Zuletzt geändert von lena4life; 10.03.2025, 16:22.

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