Mir ist nicht klar, ob mein in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführter "Bruttoarbeitslohn" in der Anlage N unter '1 - Angaben zum Arbeitslohn' oder unter '2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre' einzutragen ist.
							
						
					Ankündigung
				
					Einklappen
				
			
		
	
		
			
				Keine Ankündigung bisher.
				
			
				
	
WO Bruttoarbeitslohn als Pensionärin EINTRAGEN? Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge?
				
					Einklappen
				
			
		
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 Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen. Der trägt das schon richtig ein. Laufende Versorgungsbezüge sind regelmäßig
 
 zweimal zu erfassen, bei Einmalzahlungen kann es anders sein. Man sieht alles auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.
 
 Der Bruttorarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist jedenfalls auf Seite 1 in Zeile 5 der Anlage N einzutragen,
 
 ein Betrag unter Nummer 8 gehört in die Zeile 11 auf Seite 2. Häufig sind die Beträge identisch.Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
 
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 Du öffnest deinen Entwurf. Über den Button mit den 3 Punkten auf der linken Seite unten kannst du den Abruf erneut starten.Und wie kann ich den Bescheinigungsabruf aktivieren?
 
 Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
 
 Freundliche Grüße
 Charlie24
 
 Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
 Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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