Mir ist nicht klar, ob mein in der Lohnsteuerbescheinigung aufgeführter "Bruttoarbeitslohn" in der Anlage N unter '1 - Angaben zum Arbeitslohn' oder unter '2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre' einzutragen ist.
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Keine Ankündigung bisher.
WO Bruttoarbeitslohn als Pensionärin EINTRAGEN? Arbeitslohn oder Versorgungsbezüge?
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Ich würde den Bescheinigungsabruf nutzen. Der trägt das schon richtig ein. Laufende Versorgungsbezüge sind regelmäßig
zweimal zu erfassen, bei Einmalzahlungen kann es anders sein. Man sieht alles auch auf der Lohnsteuerbescheinigung.
Der Bruttorarbeitslohn unter Nummer 3 der Lohnsteuerbescheinigung ist jedenfalls auf Seite 1 in Zeile 5 der Anlage N einzutragen,
ein Betrag unter Nummer 8 gehört in die Zeile 11 auf Seite 2. Häufig sind die Beträge identisch.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Und wie kann ich den Bescheinigungsabruf aktivieren?
Abruf_2021_1.jpg Abruf_2021_2.jpg
Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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