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Feststellungserklärung Formular FE1 Eintrag Zinsen

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    Feststellungserklärung Formular FE1 Eintrag Zinsen

    Die Erbengemeinschaft besteht aus 3 Personen. Es wird nach Schlüssel verteilt. Wo werden im Formular FE1 Zinserträge
    eingetragen, die von der Erbengemeinschaft erzielt wurden.

    #2
    In der Anlage FE 1 gibt es keine Eintragungsmöglichkeiten für Zinserträge. Meiner Meinung nach gehören die in die Anlage FE-KAP.

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      #3
      Meiner Meinung nach gehören die in die Anlage FE-KAP.
      So ist es ! Die Aufteilung auf die Beteiligten muss extern berechnet und betragsmäßig eingetragen werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Vielen Dank für die Hinweise. Das macht Sinn. Freundliche Grüße

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          #5
          Kann mir jemand sagen, wo ich die Anlage FE-KAP finden kann?

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            #6
            Zitat von HendrikF Beitrag anzeigen
            Kann mir jemand sagen, wo ich die Anlage FE-KAP finden kann?
            Das ist eine Anlage zur Feststellungserklärung ESt 1 B: https://www.elster.de/eportal/formul...rmulare/fein90

            Die Anlage musst du dem Hauptvordruck hinzufügen. Das Jahr 2024 wird erst am 25.März freigeschaltet.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Die Anlage FE-KAP ist eine Anlage zur Gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung.

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                #8
                Aha, vielen Dank für eine gute und schnelle Erkärung.

                Gesonderte-einheitliche-Feststellung-Grundlagen-die-Einkommensbesteuerung.png

                Gesonderte-einheitliche-Feststellung-Grundlagen-die-Einkommensbesteuerung-2.png

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  So ist es ! Die Aufteilung auf die Beteiligten muss extern berechnet und betragsmäßig eingetragen werden.
                  Gilt dies auch, wenn dies nach dem allgemeinen Schlüssel (in meinem Fall je 1/3) erfolgt? Rechnet das die Maschine nicht automatisch durch 3, wenn im Hauptvordruck steht nach Bruchteilen und in jeder Anlage FB 1/3? Reichen da nicht die Summe der Zinsen und Steuerabzugsbeträge in der FE-KAP?
                  Zuletzt geändert von Kloebi; 12.06.2025, 15:09.

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                    #10
                    Reichen da nicht die Summe der Zinsen und Steuerabzugsbeträge in der FE-KAP?
                    Nein, in der Anlage FE-KAP kann man nicht angeben, dass die Kapitalerträge nach dem allgemeinen Schlüssel verteilt werden.

                    Da muss man die Beträge konkret aufteilen, was dank Excel kein Problem ist.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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