Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der vorab Steuerberechnung für das Formular ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2024 kommt es zu einem Berechnungsfehler. Es geht hierbei um die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Seite 3 - Pflege-Pauschbetrag, Zeile 17 bzw. 18. Anders als in den Vorjahren muss hier der Pflegegrad und der Hinweis auf das Merkzeichen "H" separat eingetragen werden. Führ das Jahr 2023 war in Zeile 17 die Auswahl Pflegegrad 4 bzw. 5 oder Merkzeichen "H" als eine gemeinsame Auswahl möglich.
Gemäß des § 33 b Abs. 6 Satz 4 EStG ist es so, dass beim Merkzeichen "H" derselbe Pflege-Pauschbetrag, wie in Satz 3 (1.800 EUR, für Pflegegrad 4 und 5 vorgesehen) gewährt wird.
In unserem Beispiel hat unser Sohn einen Pflegegrad 3 (wofür gemäß Satz 2 lediglich 1.100 EUR gewährt würde). Da er aber zusätzlich auch das Merkzeichen "H" besitzt, muss ihm der Pflege-Pauschbetrag i.H.v. 1.800 EUR gewährt werden. In der detaillierten Steuerberechnung ist aber erkennbar, dass lediglich die 1.100 EUR für den Pflegegrad 3 angerechnet werden. Es scheint also so, dass die Angabe aus Zeile 18 im Formular, dass das Merkzeichen "H" vorliegt, nicht für die vorab Steuerberechnung angewendet wird.
Gibt es eine Meldestelle o.Ä. an die ein solcher Berechnungsfehler weitergeleitet werden kann? Oder ist das hier im Forum richtig adressiert?
Mit besten Grüßen
Holger Stöcker
bei der vorab Steuerberechnung für das Formular ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2024 kommt es zu einem Berechnungsfehler. Es geht hierbei um die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Seite 3 - Pflege-Pauschbetrag, Zeile 17 bzw. 18. Anders als in den Vorjahren muss hier der Pflegegrad und der Hinweis auf das Merkzeichen "H" separat eingetragen werden. Führ das Jahr 2023 war in Zeile 17 die Auswahl Pflegegrad 4 bzw. 5 oder Merkzeichen "H" als eine gemeinsame Auswahl möglich.
Gemäß des § 33 b Abs. 6 Satz 4 EStG ist es so, dass beim Merkzeichen "H" derselbe Pflege-Pauschbetrag, wie in Satz 3 (1.800 EUR, für Pflegegrad 4 und 5 vorgesehen) gewährt wird.
In unserem Beispiel hat unser Sohn einen Pflegegrad 3 (wofür gemäß Satz 2 lediglich 1.100 EUR gewährt würde). Da er aber zusätzlich auch das Merkzeichen "H" besitzt, muss ihm der Pflege-Pauschbetrag i.H.v. 1.800 EUR gewährt werden. In der detaillierten Steuerberechnung ist aber erkennbar, dass lediglich die 1.100 EUR für den Pflegegrad 3 angerechnet werden. Es scheint also so, dass die Angabe aus Zeile 18 im Formular, dass das Merkzeichen "H" vorliegt, nicht für die vorab Steuerberechnung angewendet wird.
Gibt es eine Meldestelle o.Ä. an die ein solcher Berechnungsfehler weitergeleitet werden kann? Oder ist das hier im Forum richtig adressiert?
Mit besten Grüßen
Holger Stöcker
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