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Fehler bei vorab Steuerberechnung des Pflege-Pauschbetrags bei Merkzeichen "H"

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    Fehler bei vorab Steuerberechnung des Pflege-Pauschbetrags bei Merkzeichen "H"

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    bei der vorab Steuerberechnung für das Formular ESt unbeschränkt (ESt 1 A) 2024 kommt es zu einem Berechnungsfehler. Es geht hierbei um die Anlage Außergewöhnliche Belastungen, Seite 3 - Pflege-Pauschbetrag, Zeile 17 bzw. 18. Anders als in den Vorjahren muss hier der Pflegegrad und der Hinweis auf das Merkzeichen "H" separat eingetragen werden. Führ das Jahr 2023 war in Zeile 17 die Auswahl Pflegegrad 4 bzw. 5 oder Merkzeichen "H" als eine gemeinsame Auswahl möglich.

    Gemäß des § 33 b Abs. 6 Satz 4 EStG ist es so, dass beim Merkzeichen "H" derselbe Pflege-Pauschbetrag, wie in Satz 3 (1.800 EUR, für Pflegegrad 4 und 5 vorgesehen) gewährt wird.

    In unserem Beispiel hat unser Sohn einen Pflegegrad 3 (wofür gemäß Satz 2 lediglich 1.100 EUR gewährt würde). Da er aber zusätzlich auch das Merkzeichen "H" besitzt, muss ihm der Pflege-Pauschbetrag i.H.v. 1.800 EUR gewährt werden. In der detaillierten Steuerberechnung ist aber erkennbar, dass lediglich die 1.100 EUR für den Pflegegrad 3 angerechnet werden. Es scheint also so, dass die Angabe aus Zeile 18 im Formular, dass das Merkzeichen "H" vorliegt, nicht für die vorab Steuerberechnung angewendet wird.

    Gibt es eine Meldestelle o.Ä. an die ein solcher Berechnungsfehler weitergeleitet werden kann? Oder ist das hier im Forum richtig adressiert?

    Mit besten Grüßen
    Holger Stöcker

    #2
    Vordruckänderungen mit neuen Kennziffern sind Klassiker dafür, dass die ggf. erst mit Verzögerung angepasst werden. Du kannst das gerne melden (siehe auf www.elster.de unter "Wie finde ich Hilfe"), aber würde mich sehr wundern, wenn das wirklich noch nicht bekannt wäre.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo hstoecker

      Merkzeichen "H" derselbe Pflege-Pauschbetrag,
      Es sind in deinem Falle auszufüllen:

      Anlage Außergewöhnliche Belastungen:
      Seite 1-Behinderten Pauschbetrag Zeile 4: Gültigkeit, Dauer und GdB, Zeile 6: MZ "H" eintragen.
      Seite 3-Plege Pauschbetrag Zeile 17: Pflegegrad und 18: Merkzeichen H auswählen.
      Seite 4-Behindertenbedingte Fahrtkostenpauschale Zeile 20: ankreuzen.

      Das sind drei verschiedene Sachen, die man nicht verwechseln sollte.

      Gruß - Hans

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        #4
        Hallo, ich pflege meine Mutter Zuhause, sie hat PG4 und erhält Pflegegeld, jetzt wollte ich auch einen Pflege-Pauschbetrag absetzen lassen, was bedeutet dieses H? Bei der Info verstehe ich da nicht viel, da steht wenn die pflegeld bekommt dass es garnicht absetzbar ist.

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          #5
          Es gibt einen Pflegegrad (der von einer Pflegekasse festgesetzt wird) und es gibt einen Grad der Behinderung, der landesabhaengig von einer Landesbehoerde festgelegt wird, die ebenfalls sogenannte Merkzeichen vergeben koennen wie z.B. "H" fuer Hilflosigkeit. Der Grad der Behinderung ist grundsaetzlich unabhaengig vom Pflegegrad.

          Wenn du darueber mehr wissen willst, lese einmal im folgenden Link nach: https://www.pflege.de/pflegegesetz-p...r-behinderung/
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Hallo HundKatzeMaus,

            Danke für den wirklich sehr guten Hinweis, der beschreibt ja alles sehr gut.


            Gruß - Hans

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