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Nachzahlung nach Umfirmierung Arbeitgeber und Kirchenaustritt

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    #16
    Guten Morgen Prabha,
    Ja, ich möchte zumindest das Lohnbüro auf den Fehler aufmerksam machen.
    Finde das schon sehr ärgerlich...

    Ich habe gelesen, dass ich dann im Folgejahr Vorauszahlungen an das Finanzamt leisten muss?!
    Mir wäre es lieber gewesen, sie hätten ordentlich gearbeitet. Aber dann hab ich wohl jetzt Pech gehabt.

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      #17
      Falls unangemessene hohe Vorauszahlungen für das Folgejahr festgelegt werden, kannst du ja immer noch beim Finanzamt einen "Antrag auf Anpassung von Vorauszahlungen" stellen und mit deinen aktuellen Lohnabrechnungen begründen.

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        #18
        Ah okay, Danke Robert!

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          #19
          Hi,
          deine Vorauszahlungen leistest du in Form der vom AG einbehaltenen Lohnsteuer.
          Und wenn du dieses Jahr bei dem AG bleibst, sollten die weitgehend richtig berechnet werden.
          Bei lohnsteuerpflichtigen AN, die nicht gleichzeitig auch noch selbstständig/gewerblich tätig sind, habe ich jedenfalls noch nichts von Vorauszahlungen gelesen.

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