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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    Es ist dein Risiko, falls etwas schiefgeht.
    Mein ganzes Leben ist mein Risiko.

    Aber gleichwohl Danke für den Hinweis.

    Falls sie mich auf die Galeeren schicken, kann ich nur hoffen, dass es dort WLAN gibt.

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      #17
      Hallo Kinnmuskelspanner und andere Interessierte!

      Da es keine automatische Vergleichsrechnung gibt Zusammenveranlagung <-> Einzelveranlagung, muss man im Zweifel drei Erklärungen erfassen, sendet aber nur eine ans Finanzamt - und hat dann im Folgejahr das Problem, dass eben aus den alten Einzelveranlagungs-Entwürfen keine neuen Entwürfe Folgejahr erzeugt werden können.

      Das ist ein "grobes Foul" dieser Software, das ist ein "profiskalischer" Fehler dieser Software: Die meisten Anwender werden gar nicht erkennen, wann die Einzelveranlagung von Eheleuten zu einer geringeren Gesamtsteuer führt als die Zusammenveranlagung - eine wahrlich "unschöne" Sache ...

      Wenn denn zumindest die Übernahme eines Entwurfs ins Folgejahr möglich wäre, dann hätten die Anwender-Eheleute, die sich in diesem Grenzbereich bewegen, halt nur einmal den "dreifachen" Erfassungaufwand.

      Lösung - so dass auch die Finanzbeamten nicht zuviel belästigt/beschäftigt werden:

      1. Drei Entwürfe Zusammenveranlagung Eheleute Einzelveranlagung Ehemann Einzelveranlagung Ehefrau erstellen.
      2. Entscheidung, was die günstigste Variante ist.

      3. Das Nachfolgende muss direkt hintereinander ablaufen, da darf es nicht zu zeitlichen Lücken in Folgetagen kommen:

      3.1. Dann die "Wegwerf-Varianten" zuerst an das Finanzamt senden, im Hauptvordruck das Häkchen setzen "Belege werden nachgereicht" und "Ergänzende Angaben zur Steuererklärung: Diese Erklärung diente nur der Vorteilsrechnung Einzel- / Zusammenveranlagung, es folgt noch die endgültig gewählte Zusammenveranlagung / die endgültig gewählten zwei Einzelveranlagungen" - auf diese Art wird eine automatische Bearbeitung beim Finanzamt verhindert.

      3.2. Als letzte Erklärung die gewünschte absenden, ebenfalls die o.g. Häkchen setzen und in den Erläuterungstext reinschreiben "Dies ist nun die endgültige Einzel-/Zusammenveranlagung".

      Nachteile: Die Erklärungen werden nie automatisch abgearbeitet und eine Bescheiderstellung innerhalb von 2-3 Wochen ist damit so gut wie ausgeschlossen!

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        #18
        Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
        Hallo Kinnmuskelspanner und andere Interessierte!
        Da es keine automatische Vergleichsrechnung gibt Zusammenveranlagung <-> Einzelveranlagung, muss man im Zweifel drei Erklärungen erfassen, sendet aber nur eine ans Finanzamt - und hat dann im Folgejahr das Problem, dass eben aus den alten Einzelveranlagungs-Entwürfen keine neuen Entwürfe Folgejahr erzeugt werden können.
        Tatsächlich hat der Anwender auf Ebene der Entwürfe erstaunlich wenig Möglichkeiten des Ausprobierens.

        Ich würde dem Anwender einen gewissen Speicherplatz einräumen, wobei der bei den blossen Zahlenkolonnen von Steuererklärungen minimal und im Bereich von kB sein dürfte.

        Und in diesem Raum kann der soviel Entwürfe erzeugen - wie auch immer - wie er lustig ist.

        Dass ein direkter Import nur aus abgesendeten Erklärungen möglich ist, ist schon sehr seltsam.

        Aber auch ein Export eines Entwurfs als Textdatei mit anschliessendem Import aus der Textdatei ist nicht vorgesehen.
        Auch wenn da in vielen Fällen die Felderzuordnung nicht stimmt, ist das auf Ebene der Entwürfe das Problem des Anwenders.

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          #19
          Zitat von Kinnmuskelspanner Beitrag anzeigen
          Nicht alles was mit dem Formular "Steuererklärung" per Elster versandt wird, ist eine Steuererklärung.
          Doch, ist es. Und wer behauptet, ich habe eine Steuererklärung eingereicht, habe aber draufgeschrieben, das gelte aber nicht, betreibt Rabulistik.

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            #20
            Ich habe mir gerade vorgestellt: Jeder Finanzbeamte bekommen 10 Steuererklärungen /Tag für die Bearbeitung.

            Derjenige Beamte, welche eine "Dummy-Steuererklärung" bekommen, die keine Steuererklärung ist, ist in 5 Minuten fertig! Hat Glück gehabt. ;-)

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              #21
              Wenn man, wie ich oben geschrieben habe, und nur für o.g. Zweck "untypisch" arbeitet, und die drei ESt-Erklärung wenige Minuten hintereinander an das Finanzamt sendet, dann hat der Finanzbeamte damit überhaupt keine Probleme, weil:

              Deren System zeigt ihm - mit Zeitstempel - an, dass drei ESt-Erklärungen eingegangen sind, dann öffnet und bearbeitet er die zuletzt eingegangene - und wenn deren System was taugt, werden die Vorgängerversionen automatisch verworfen - wenn nicht, dann muss der Sachbearbeiter eben noch zwei Häkchen setzen - das schafft jeder Finanzbeamte, ohne dem Stpfl. böse sein zu müssen!

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                #22
                Wieso beschwert sich niemand außer mir über die "profiskalische" Programmierung von Elster?

                Es gibt durchaus mehr Fälle als man denkt, bei denen die Einzelveranlagung günstiger ist die Zusammenveranlagung ...

                siehe hier https://www.finanztip.de/steuererkla...elveranlagung/

                und diese Aufzählung ist nicht vollständig!

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                  #23
                  Zitat von multi Beitrag anzeigen
                  Doch, ist es. Und wer behauptet, ich habe eine Steuererklärung eingereicht, habe aber draufgeschrieben, das gelte aber nicht, betreibt Rabulistik.
                  Er gibt eine Willenserklärung ab, die so auszulegen ist, wie der Sender es nach allgeeminer Verkehrsanschauung gemeint hat.

                  Und ein abgegebenes Steuerformular, bei dem eindeutig draufsteht, dass es keine Steuererklärung ist, ist vieles, jedoch eben keine Steuererklärung.

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                    #24
                    Eine Nicht-Einkommensteuererklärung über den Weg einer Einkommensteuererklärung abzugeben ist genauso als würde ich beispielsweise in Deinen Briefkasten, auf dem ggf. "keine kostenlose Werbung" steht, trotzdem jede Woche die Werbung einwerfen mit drangetackerten Zettel "dies ist keine kostenlose Werbung" :-)
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #25
                      Wenn die Finanzverwaltung bzw. das Gesetz das mehrmalige Absenden derselben Einkommensteuererklärung verbieten würde, dann könnte die Erklärung auch nur ein einziges mal abgesendet werden, der Server des Finanzamtes würde eine zweite Datenübertragung ablehnen!

                      Ein "wiederholt-senden-Verbot" gibt es in der digitalen Welt nicht und gab es auch in der analogen Welt nicht, da konnte jedermann jederzeit eine korrigierte ESt-Erklärung in den Briefkasten des Finanzamtes schmeißen - die Finanzverwaltung musste also schon in den guten alten analogen Zeiten darauf angemessen und gesetzeskonform reagieren und den Eingang einer zweiten ESt-Erklärung ohne ergänzendes Anschreiben des Stpfl. "interpretieren", z.B. als schlichten Änderungsantrag betrachten.

                      Und wenn ein Steuerpflichtiger bei der Erstababe ein Schreiben dazulegte, dass noch eine korrigierte Erklärung eingeschmissen wird - mit oder ohne Begründung - dann wusste jeder Finanzbeamte, wie er damit umzugehen hat, damit er nicht unnötigerweise Doppelarbeit hat!

                      Also wieso soll das jetzt anders sein - es sind dieselben Finanzbeamten mit denselben Gesetzen und Verwaltungsanweisungen!

                      Solange nicht nur aus Jux und Dollerei mehrmalig abgegeben wird, wird sich daran auch in hundert Jahren nichts ändern!
                      :

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                        #26
                        Das ist Deine Meinung, dass man wissentlich falsche Angaben machen darf, weil nicht nur aus Jux und Dollerei mehrmalig abgegeben wird?

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                          #27
                          Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                          Also wieso soll das jetzt anders sein - es sind dieselben Finanzbeamten mit denselben Gesetzen und Verwaltungsanweisungen!
                          :
                          Da wird schon allein deshalb kein Finanzbeamter seine Hose mit der Beisszange anziehen, weil das einen Bohei macht, bei dem am Ende nix rauskommt.

                          Also: Leben und leben lassen - Begleitschreiben dazu. Und alles ist gut.


                          Gleichwohl hoffe ich, dass die Softwareentwickler hier mitlesen und die Funktionalitäten von MeinElster erweitern.
                          Mein Wunsch: Mehr Funktionalität für Entwürfe.

                          Bisher leisten diese Entwickler wirklich gute Arbeit.

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                            #28
                            Ich geh allerdings davon aus dass die Softwareentwickler nur umsetzen, was ihnen angeschafft wird. Entscheidungen über Funktionen können die nicht treffen.

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