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    Anlage Kap


    Hallo, ich muss wohl etwas weiter ausholen da ich mir bei meiner Konstelation nicht ganz sicher bin, ob ich die KAP richtig ausfüllt habe.


    Ich habe für das Jahr 2024 Festgeldzinsen von zwei deutschen Kreditinstituten erhalten:

    Bank 1:
    Kapitalerträge: 2685,32
    anspruch genommener Sparer Pausch: 1000,00
    Kapitalertragssteuer: 413,07
    Solidaritätszuschlag: 22,71
    Kirchensteuer: 33,04


    Bank 2:

    Kapitalerträge: 2000,00

    Kapitalertragssteuer: 490,20
    Solidaritätszuschlag: 26,96
    Kirchensteuer: 39,21

    ZUSÄTZLICH habe ich noch Aktien bei einem ausländischen Broker (Degiro NL), bei dem ich leider mit verlust verkauft habe.

    https://i.ibb.co/JWJP9W3m/degiro-verlust.jpg



    Bin ich richtig in der Annahme, dass ich lediglich die Ausländischen Kapitalerträge erfassen muss? Da ja die Inländischen bereits korrekt abgeführt wurden.
    Eine Günstigerprüfung beantrage ich nicht!

    Sähe dann so aus:

    4 - Sparer-Pauschbetrag
    Zelle 16 = leer lassen
    Zeile 17 = 1000

    Punkt 5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

    Zelle 19: -676
    Zelle 20: 341
    Zelle 23: 1017


    Vielen Dank für eure Hilfe.

    #2
    Hallo,

    ja, kannst du so machen.

    Das kleine Problem, dass DeGiro die Spesen nicht nach Gewinn und Verlust aufteilt kann man wahrscheinlich vernachlässigen. Soweit irgendwann der Verlust doch noch ausgeglichen wird hebt sich das auf.

    Hattest du keine Dividenden?

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

    Kommentar


      #3
      Hallo Stefan,
      Dividenden gab es dieses Jahr keine von Degiro.

      Die Spesen bzw. Transaktionsgebühren (30,54 €) habe ich berücksichtigt und bei meinen negativen Kapitalerträgen aufaddiert.


      Zelle 19: -676 (=645,92+30,54)
      Zelle 20: 341
      Zelle 23: 1017

      aber nochmals die Frage, ich muss NUR die Ausländschen Kapitalerträge in die KAP angeben. (Zeile 19 + 20 +23)

      Die erhaltenen Zinsen von BANK 1 + 2 (siehe oben) muss ich nirgens aufführen/angeben, da ja bereits korrekt abgeführt und ich keine Günstigerprüfung beantrage.

      Kommentar


        #4
        aber nochmals die Frage, ich muss NUR die Ausländschen Kapitalerträge in die KAP angeben. (Zeile 19 + 20 +23)
        Korrekt ! Was die inländischen Erträge angeht, reicht die Angabe des verbrauchten Freistellungsvolumens in Zeile 17 der Anlage KAP.

        Die Spesen solltest du m. E. auf Gewinne und Verluste aufteilen, das sollte anhand der Einzelabrechnungen möglich sein.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo,

          Die Spesen bzw. Transaktionsgebühren (30,54 €) habe ich berücksichtigt und bei meinen negativen Kapitalerträgen aufaddiert.
          Das war mir schon klar.
          Aber ich hatte auch Unsinn geschrieben, bei den Aktienspesen ist es völlig egal ob Zeile 20 oder 23, die beiden Zeilen werden eh' miteinander verrechnet (das könntest - und dürftest - du auch direkt tun).
          Mein Einwand ging in Richtung Währungswechselgebühren, die teilt DeGiro nicht einmal zwischen Aktien und Sonstiges auf. Aber egal, betrifft dich nicht.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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            #6
            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
            Korrekt ! Was die inländischen Erträge angeht, reicht die Angabe des verbrauchten Freistellungsvolumens in Zeile 17 der Anlage KAP.
            Wie ist das genau geregelt?

            Wenn z.B. mein Freistellungsrahmen bei der Bank A nicht ausgeschöpft wurde, weil die Erträge doch niedriger als erwartet ausfielen, und ich als Ausgleich bei der Bank B abgezogene Steuern vom Finanzamt erstattet haben möchte: Reicht es aus, nur die Erträge bei der Bank A und der Bank B zu deklarieren? Und die Erträge mit Steuerabzug bei den Banken C,D,E können einfach unter den Tisch fallen?

            Bisher bin ich davon ausgegangen, sämtliche inländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP deklarieren zu müssen, sobald ich ausländische Kapitalerträge habe und/oder aufgrund nicht ausgeschöpten Freistellungsrahmens Steuern erstattet bekommen möchte. Es macht durchaus Mühe, bei inländischen Banken, die nicht unaufgefordert Steuerbescheinigungen für Kleckerbeträge verschicken, diese zu beantragen.

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              #7
              Bisher bin ich davon ausgegangen, sämtliche inländischen Kapitalerträge in der Anlage KAP deklarieren zu müssen, sobald ich ausländische Kapitalerträge habe und/oder aufgrund nicht ausgeschöpten Freistellungsrahmens Steuern erstattet bekommen möchte.
              So ist das aber nicht ! Zwingend erklärt werden müssen nur die Kapitalerträge, die nicht dem Steuerabzug unterlegen haben, also z. B. Kapitalerträge im Ausland.

              Wenn bei inländischen Erträgen Steuern einbehalten wurden, weil ich mein/unser Freistellungsvolumen nicht optimal auf die verschiedenen Banken verteilt habe,

              dann reicht es, in Zeile 7 ff die Kapitalerträge der Bank(en) zu erklären, die Steuern einbehalten hat/haben. Den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag

              bei dieser/n Bank(en) gebe ich dann in Zeile 16 an, das bei weiteren Banken ausgeschöpfte Freistellungsvolumen in Zeile 17. Der nicht ausgeschöpfte Rest

              des Sparer-Pauschbetrags wird dann berücksichtigt und ich erhalte zumindest einen Teil der einbehaltenen Steuern zurück. Eine vollständige Angabe aller

              Kapitalerträge ist nur erforderlich, wenn man die Günstigerprüfung nach 32d Abs. 6 EStG beantragt.

              Geregelt ist das alles in § 32d Abs. 3 ff EStG: https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32d.html
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo Robert_L,

                in deinem Fall würde die Erklärung allein der Bank B ausreichen (vorausgesetzt, es liegt keine Erklärungspflicht aus anderen Gründen vor, etwa eine Ersatzbemessungsgrundlage, fehlende Kirchensteuern oder Kapitalerträge im Ausland).
                Von den anderen Banken brauchst du nur die Zeile 17.

                Stefan
                Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                  #9
                  Zitat von Torben3 Beitrag anzeigen
                  Hallo, ich muss wohl etwas weiter ausholen da ich mir bei meiner Konstelation nicht ganz sicher bin, ob ich die KAP richtig ausfüllt habe.


                  Ich habe für das Jahr 2024 Festgeldzinsen von zwei deutschen Kreditinstituten erhalten:

                  Bank 1:
                  Kapitalerträge: 2685,32
                  anspruch genommener Sparer Pausch: 1000,00
                  Kapitalertragssteuer: 413,07
                  Solidaritätszuschlag: 22,71
                  Kirchensteuer: 33,04


                  Bank 2:

                  Kapitalerträge: 2000,00

                  Kapitalertragssteuer: 490,20
                  Solidaritätszuschlag: 26,96
                  Kirchensteuer: 39,21

                  ZUSÄTZLICH habe ich noch Aktien bei einem ausländischen Broker (Degiro NL), bei dem ich leider mit verlust verkauft habe.

                  https://i.ibb.co/JWJP9W3m/degiro-verlust.jpg



                  Bin ich richtig in der Annahme, dass ich lediglich die Ausländischen Kapitalerträge erfassen muss? Da ja die Inländischen bereits korrekt abgeführt wurden.
                  Eine Günstigerprüfung beantrage ich nicht!

                  Sähe dann so aus:

                  4 - Sparer-Pauschbetrag
                  Zelle 16 = leer lassen
                  Zeile 17 = 1000

                  Punkt 5 - Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben

                  Zelle 19: -676
                  Zelle 20: 341
                  Zelle 23: 1017


                  Vielen Dank für eure Hilfe.


                  Hallo ich muss mich nochmal melden, habe tatzächlich die von Degiro gezahlten Dividenden vergessen. Gut das ich den Antrag noch nicht abgeschickt habe.
                  Die Beträge sind zwar nicht hoch aber dennoch nicht zu vernachlässigen!

                  Bin mir aber trotzdem unsicher wo ich diese genau eintrgen bzw. hinzurechnen soll. -> siehe oben ich rechne NICHT Saldiert.

                  @reckoner deine excel Berechnungstabellen habe ich schon benutzt aber diese rechnet ja saldiert.

                  schöne Grüße Torben
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                    #10
                    Hallo Torben,

                    die 1,83 packst du zu Zeile 19, und die 0,55 kommen in Zeile 41.

                    Die deutschen Dividenden würde ich einfach weglassen (bei bereits versteuerten Dividenden darf man das), wegen 15 Cent die du maximal zurückbekommen könntest lohnt das nun wirklich nicht.

                    Willst du es trotzdem eintragen,
                    Zeile 7: 0,55 (das würde in deinem Fall sogar weggerundet )
                    Zeile 37: 0,14 (kaufmannisch gerundet)
                    Zeile 38: 0,01 (kaufmannisch gerundet)

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                      #11
                      Danke dir Stefan

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