Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum generellen Verständnis.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, zusammengesetzt aus meinem Vater (50%), meinem Bruder (25%) und mir (25%).
Geerbt haben wir eine Wohnung, die vermietet war. Zwischenzeitlich ist die Mieterin nach Nichtzahlung der Miete und Räumungsklage ausgezogen, wir planen die Wohnung zu verkaufen, noch ist das aber nicht geschehen.
Was ich mittlerweile weiß ist, dass wir eine Feststellungserklärung abgeben müssen und dass diese vor meiner eigenen Einkommenssteuererklärung erledigt sein muss, weil ich Angaben aus diesem Feststellungsbescheid für meine Steuererklärung verwenden muss, richtig?
Mein Vater lässt seine Steuererklärung über ein Steuerbüro erstellen, damit hat er deutlich mehr Zeit als ich, die bisher die Steuer immer selbst erstellt hat. Wie läuft sowas denn in der Praxis ab? Wohler wäre mir schon, dass die Feststellungserklärung durch ihn/Steuerbüro erstellt wird, damit keine Fehler passieren.. aber ich habe ja nur Zeit bis Juli. Kann man deshalb eine Fristverlängerung beantragen?
Und wo genau gebe ich dann diese Einkünfte und Verluste (keine Mieteinnahmen, aber laufende Verbindlichkeiten) dann in meiner eigenen Steuererklärung an? Formular V? Oder nur V-Sonstige?
Entschuldigt bitte die Fragen, aber für mich ist das alles etwas undurchsichtig.
Ein schönes Wochenende
PTA
ich habe ein paar Fragen zum generellen Verständnis.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft, zusammengesetzt aus meinem Vater (50%), meinem Bruder (25%) und mir (25%).
Geerbt haben wir eine Wohnung, die vermietet war. Zwischenzeitlich ist die Mieterin nach Nichtzahlung der Miete und Räumungsklage ausgezogen, wir planen die Wohnung zu verkaufen, noch ist das aber nicht geschehen.
Was ich mittlerweile weiß ist, dass wir eine Feststellungserklärung abgeben müssen und dass diese vor meiner eigenen Einkommenssteuererklärung erledigt sein muss, weil ich Angaben aus diesem Feststellungsbescheid für meine Steuererklärung verwenden muss, richtig?
Mein Vater lässt seine Steuererklärung über ein Steuerbüro erstellen, damit hat er deutlich mehr Zeit als ich, die bisher die Steuer immer selbst erstellt hat. Wie läuft sowas denn in der Praxis ab? Wohler wäre mir schon, dass die Feststellungserklärung durch ihn/Steuerbüro erstellt wird, damit keine Fehler passieren.. aber ich habe ja nur Zeit bis Juli. Kann man deshalb eine Fristverlängerung beantragen?
Und wo genau gebe ich dann diese Einkünfte und Verluste (keine Mieteinnahmen, aber laufende Verbindlichkeiten) dann in meiner eigenen Steuererklärung an? Formular V? Oder nur V-Sonstige?
Entschuldigt bitte die Fragen, aber für mich ist das alles etwas undurchsichtig.
Ein schönes Wochenende
PTA
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