Hallo Uwe64,
das ist alles ganz nett was du da zitiert hast, aber wenn der Arbeitgeber richtig rechnet dann kann das nicht vorkommen; insbesondere nicht bei Entgeltschwankungen (dein erster Punkt).
Und wenn der Arbeitgeber nicht richtig rechnet, dann muss er in der Lohnsteuerbescheinigung ein S aufführen - und auch nur dann kann die Lohnsteuer zu niedrig sein (von Sonderfällen wie z.B. öffentlicher Dienst mit Beihilfeversorgung mal abgesehen).
*für Laien (weil das oft gleichgesetzt wird): einen Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber, das ist etwas anderes als die Einkommensteuererklärung
Ich reite auch nur darauf herum, weil es ein nicht aussterbendes Gerücht ist, dass man bei stark schwankendem Lohn mit einer Nachzahlung rechnen muss (für die Monate mit wenig Lohn und wenig Steuern fehlt ja wohl was). Das ist aber falsch.
In den Monaten mit zuviel Steuern wird mehr zuviel gezahlt als in den anderen Monaten zuwenig. Das ergibt sich zwangsläufig aus der Progression.
Stefan
das ist alles ganz nett was du da zitiert hast, aber wenn der Arbeitgeber richtig rechnet dann kann das nicht vorkommen; insbesondere nicht bei Entgeltschwankungen (dein erster Punkt).
Und wenn der Arbeitgeber nicht richtig rechnet, dann muss er in der Lohnsteuerbescheinigung ein S aufführen - und auch nur dann kann die Lohnsteuer zu niedrig sein (von Sonderfällen wie z.B. öffentlicher Dienst mit Beihilfeversorgung mal abgesehen).
*für Laien (weil das oft gleichgesetzt wird): einen Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber, das ist etwas anderes als die Einkommensteuererklärung
Ich reite auch nur darauf herum, weil es ein nicht aussterbendes Gerücht ist, dass man bei stark schwankendem Lohn mit einer Nachzahlung rechnen muss (für die Monate mit wenig Lohn und wenig Steuern fehlt ja wohl was). Das ist aber falsch.
In den Monaten mit zuviel Steuern wird mehr zuviel gezahlt als in den anderen Monaten zuwenig. Das ergibt sich zwangsläufig aus der Progression.
Stefan
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