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Nachzahlung bei ganz einfacher Steuererklärung - richtig gerechnet?

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    #31
    Hallo Uwe64,

    das ist alles ganz nett was du da zitiert hast, aber wenn der Arbeitgeber richtig rechnet dann kann das nicht vorkommen; insbesondere nicht bei Entgeltschwankungen (dein erster Punkt).
    Und wenn der Arbeitgeber nicht richtig rechnet, dann muss er in der Lohnsteuerbescheinigung ein S aufführen - und auch nur dann kann die Lohnsteuer zu niedrig sein (von Sonderfällen wie z.B. öffentlicher Dienst mit Beihilfeversorgung mal abgesehen).

    *für Laien (weil das oft gleichgesetzt wird): einen Lohnsteuerjahresausgleich macht der Arbeitgeber, das ist etwas anderes als die Einkommensteuererklärung

    Ich reite auch nur darauf herum, weil es ein nicht aussterbendes Gerücht ist, dass man bei stark schwankendem Lohn mit einer Nachzahlung rechnen muss (für die Monate mit wenig Lohn und wenig Steuern fehlt ja wohl was). Das ist aber falsch.
    In den Monaten mit zuviel Steuern wird mehr zuviel gezahlt als in den anderen Monaten zuwenig. Das ergibt sich zwangsläufig aus der Progression.

    Stefan
    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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      #32
      Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
      wenn der Arbeitgeber richtig rechnet
      Und wenn der Arbeitgeber ein internationaler Konzern ist, der die Gehaltsabrechnung über einen der weltweit führenden Anbieter durchführt, dann sollte er eigentlich richtig rechnen.

      Kommentar


        #33
        Hallo reckoner!

        Sie schreiben "aber wenn der Arbeitgeber richtig rechnet dann kann das nicht vorkommen" ist schlicht und einfach falsch!

        warum?

        Beispiel:

        wenn der Arbeitgeber z.B. im März bei Auszahlung der Gewinnbeteiligung für das Vorjahr
        - eine Jahresbrutto-Normalentgelt-Schätzung (!) macht
        - und weitere erwartbare Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld und 13. Gehalt nicht mitberücksichtigen muss (!),
        führt das nun mal, falls größere Normalentgelt-Erhöhungen oder hohe Sonderzahlungen später anfallen."vollautomatisch" (!) zu einer zu niedrigen Lohnsteuer!

        Warum wohl gibt es die von mir zitierte EStR, die genau dieses Problem regelt?

        Warum wohl wird in einem der führenden Fachverlage hierzu ein Beitrag erstellt?

        Sicher nicht, weil es den Autoren grad besonders langweilig war!

        Kommentar


          #34
          Hallo reckoner!

          Sie schreiben "Und wenn der Arbeitgeber nicht richtig rechnet, dann muss er in der Lohnsteuerbescheinigung ein S aufführen".

          Auch diese Aussage ist schlicht und einfach falsch!

          Der Großbuchstabe S ist nur in folgendem Fall zu setzen::

          https://apps.datev.de/help-center/documents/9275698

          Großbuchstabe S

          Der Großbuchstabe S ist vom Arbeitgeber zu bescheinigen, wenn die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet wurde und dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben ist.

          Rechtsgrundlage: § 41b Abs. 1 S. 2 Nr. 3 EStG in Verbindung mit § 41 Abs. 1 S. 7 EStG

          § 41 Abs. 1 Satz 6:
          6Hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer von einem sonstigen Bezug im ersten Dienstverhältnis berechnet und ist dabei der Arbeitslohn aus früheren Dienstverhältnissen des Kalenderjahres außer Betracht geblieben, so ist dies durch Eintragung des Großbuchstabens S zu vermerken.

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            #35
            Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
            In den Monaten mit zuviel Steuern wird mehr zuviel gezahlt als in den anderen Monaten zuwenig. Das ergibt sich zwangsläufig aus der Progression.
            Der Meinung bin ich auch! Das Extrembeispiel ist ja, wenn eine Arbeitnehmertätigkeit erst im Verlauf des Jahres aufgenommen wird. Dann ist die zutreffende Jahressteuer immer niedriger als die nur in manchen Monaten einbehaltene Lohnsteuer.

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              #36
              Hallo reckoner und L. E. Fant !

              Nachdem Ihr jetzt so vehement das Gegenteil von dem behauptet was meine Meinung ist, stelle ich mir die Frage,
              - ob die Steuerprogression das tatsächlich aufwiegt, so wie Ihr das vermutet,
              - und falls Ihr recht haben solltet, warum es dann die von mir genannte Richtlinie und den Haufe-Aufsatz gibt ...

              und habe deshalb nochmal überlegt, welche Sachverhalte zu einer "zuwenig Lohnsteuer" führen könnten ...

              Es ist eigentlich ganz einfach und auch ganz logisch: In Euren Überlegungen steckt der Kardinalfehler, dass Ihr die Besonderheit der Lohnsteuerberechnung für einen Sonstigen Bezug nicht beachtet, und damit die Wirkung des höheren Steuersatzes im Monat der Sonderzahlung deutlich überschätzt!

              https://www.lohn-info.de/lohnsteuerabzug3.html

              Beispiel:
              3.000€ Monatsgehalt,
              Auszahlung Urlaubsgeld im Mai 3.000€,
              Gehaltserhöhung im Juli auf 3.300€, die im Mai noch nicht bekannt war

              gerechnet mit BMF-Lohnsteuerrechner: Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer

              für Januar bis April und für Juni 3.000€ = 290,16€ x 5 = 1.450,80€ Lohnsteuer

              für Mai:
              12 x 3.000€ = 36.000€ + 3.000€ Urlaubsgeld = 39.000€ = 4.550€
              12 x 3.000€ = 36.000€ = 3.856€
              Lohnsteuer für Mai = 4.550€ - 3.856€ = 694€

              für Juli bis Dezember: 3.300€ = 359,75€ x 6 = 2.158,50€

              Summe einbehaltene Lohnsteuern = 4.303,30€

              Jahresbrutto 40.800€ = 4.976,00€

              ==> deutlich zuwenig Lohnsteuer = 672,70€

              mmhh - habe ich jetzt einen Denkfehler / Kardinalfehler gemacht ?




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                #37
                Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                mmhh - habe ich jetzt einen Denkfehler / Kardinalfehler gemacht ?
                Ich weiß nicht.

                Ok, das Prinzip hab ich jetzt verstanden.

                Warum komm ich eigentlich auf andere Zahlen als Du?

                image.png

                Trotzdem, ich komme mit den Zahlen auch auf zu wenig einbehaltene Lohnsteuern. Auch wenn es 'nur' 338,75 sind.

                Kommentar


                  #38
                  Hallo Uwe,

                  mmhh - habe ich jetzt einen Denkfehler / Kardinalfehler gemacht ?
                  Nein, hast du natürlich nicht. Nur sind deine Szenarien eben recht seltene Sonderfälle.
                  Bei reinen Lohneinkünften hab' ich jedenfalls fast nie Nachzahlungen (aber gut, mit meinen paar Erklärungen bin ich sicher nicht objektiv).

                  Ich hatte mich besonders an deinem ersten Punkt gestört ("- große monatliche Entgeltschwankungen gibt,") - das trifft definitiv nicht zu.

                  Und alles andere sollte doch in der Regel durch einen Lohnsteuerjahresausgleich bereinigt werden. Wird der hingegen nicht gemacht - etwa bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel - dann kann es schon zu wenig Lohnsteuer geben.

                  Zu deiner Rechnung: Fehlt da nicht die Lohnsteuer für Mai (290 Euro)? Du hast doch nur die Steuer auf das Urlaubsgeld, oder?
                  Im Ergebnis ist es dann zwar nicht ganz so viel, aber die Lohnsteuer bleibt immer noch etwas zu niedrig (was du ja zeigen wolltest).

                  - und falls Ihr recht haben solltet, warum es dann die von mir genannte Richtlinie und den Haufe-Aufsatz gibt ...
                  Das kann ich dir sagen. Leider gibt es viele gewiefte Steuerberater die versuchen, Schlupflöcher im Gesetz zu finden. Einmalzahlungen sind ein gutes Beispiel dafür.
                  Ergo muss der Gesetzgeber bzw. das BMF nachziehen, und es gibt dann tausende Sonderregelungen für teilweise ganz abstruse Einzelfälle (die zahlreichen Anwendungsschreiben kennst du sicher).

                  Stefan

                  EDIT: Hatte sich mit L.E.Fant überschnitten. Den Fehler hat er auch gefunden - und ich hab' gezeigt wo er liegt.
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                  Kommentar


                    #39
                    Hallo L. E. Fant!

                    Die Differenz ist der Pflegeversicherungsbeitrag: Keine Kinder = "Zuschlag", Sie haben aber "kein Zuschlag" angegeben ...

                    Kommentar


                      #40
                      Hallo reckoner!

                      *****
                      Ich habe nur auf Ihren Kommentar # 31 geantwortet, weil er Aussagen enthielt, die so "absolut", "ohne Einschränkung", wie Sie das geschrieben haben, einfach nicht korrekt waren:

                      -
                      das ist alles ganz nett was du da zitiert hast, aber wenn der Arbeitgeber richtig rechnet dann kann das nicht vorkommen
                      und
                      - Ihre Aussage zum Großbuchstaben "S".

                      ****
                      In Ihrem letzten Kommentar # 38 wiederholen Sie Ihre Behauptung

                      Ich hatte mich besonders an deinem ersten Punkt gestört ("- große monatliche Entgeltschwankungen gibt,") - das trifft definitiv nicht zu.
                      - die "definitiv" falsch ist, siehe meine Berechnung und ergänzend weiter unten - aber richtig wird, weil Sie dann ergänzen, "wenn" der Arbeitgeber mit der Dezember-Abrechnung einen Jahrslohnsteuerausgleich rechnet

                      Und alles andere sollte doch in der Regel durch einen Lohnsteuerjahresausgleich bereinigt werden. Wird der hingegen nicht gemacht - etwa bei einem unterjährigen Arbeitgeberwechsel - dann kann es schon zu wenig Lohnsteuer geben.
                      Im Ergebnis jetzt korrekt - aber: Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, dass mit der Dezemberabrechnung ein Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen ist!

                      *****
                      gelöscht, da falsch!

                      *****
                      gelöscht, da falsch!

                      *****
                      Zu deiner Rechnung: Fehlt da nicht die Lohnsteuer für Mai (290 Euro)? Du hast doch nur die Steuer auf das Urlaubsgeld, oder?
                      Ist enthalten: Es muss mit Jahresbruttolöhnen gerechnet werden, einmal mit Sonderzahlung, einmal ohne Sonderzahlung - also ist die normale Lohnsteuer für das Normal-Entgelt enthalten!

                      *****
                      Das kann ich dir sagen. Leider gibt es viele gewiefte Steuerberater die versuchen, Schlupflöcher im Gesetz zu finden. Einmalzahlungen sind ein gutes Beispiel dafür.
                      Ergo muss der Gesetzgeber bzw. das BMF nachziehen, und es gibt dann tausende Sonderregelungen für teilweise ganz abstruse Einzelfälle (die zahlreichen Anwendungsschreiben kennst du sicher).
                      Was haben Sie denn für seltsame Ansichten von Steuerberatern und deren Dienstleistung?

                      Selbstverständlich ist es die Aufgabe eines Steuerberaters, nicht "pro-fiskalisch" zu denken und zu erklären, sondern eben "gewieft" zu sein und dem Mandanten mehr rauszuholen, als er selbst ohne steuerlichen Rat und ohne Steuerberatergebühr hinbekommen hätte!

                      Und wiederholt Nein: Hier liegt kein "absruser Einzelfall" vor, sondern ein "Standardfall" !

                      Und: Wenn's die Politik "vergeigt" hat und "Schlupflöcher" offen lässt - oder dies sogar willentlich so ins Gesetz geschrieben hat - bzw. nach Erkennen einer Lücke diese bestehen lässt - so what?

                      Und hier haben wir eine "Steuerlücke", die der Gesetzgeber - aber auch nur teilweise - hätte schließen können, indem er ins Gesetz schreibt, dass der Arbeitgeber mit der Dezemberabrechnung zwingend einen Jahreslohnsteuerausgleich durchzuführen hat - hat er aber m.W. nicht ins Gesetz geschrieben.





                      Zuletzt geändert von Uwe64; 19.04.2025, 23:13.

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                        #41
                        Hallo Uwe,

                        - aber: Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, dass mit der Dezemberabrechnung ein Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen ist!
                        Doch, das ist Pflicht. Eine Ausnahme sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.

                        - die "definitiv" falsch ist, siehe meine Berechnung und ergänzend weiter unten - aber richtig wird, weil Sie dann ergänzen, "wenn" der Arbeitgeber mit der Dezember-Abrechnung einen Jahrslohnsteuerausgleich rechnet
                        Was soll das immer noch? Schwankende Einkünfte alleine bewirken grundsätzlich keine zu niedrigen Lohnsteuern.

                        Beispiel (extra mit einer größeren Lohnerhöhung, damit wird es deutlicher):
                        3.000€ Monatsgehalt, Gehaltserhöhung im Juli auf 4.000€.
                        gerechnet mit BMF-Lohnsteuerrechner für 2025 (https://www.bmf-steuerrechner.de/bl/...ltbl2025.xhtml): Lohnsteuerklasse I, keine Kinder, keine Kirchensteuer, alles weitere so gelassen wie voreingestellt (Zuschläge zur SV ändern das Endergebnis nur marginal)
                        für Januar bis Juni 3.000€ = 302,41€ x 6 = 1.814,46€ Lohnsteuer
                        für Juli bis Dezember: 4.000€ = 542,33€ x 6 = 3.253,98€ Lohnsteuer
                        Summe einbehaltene Lohnsteuern = 5.068,44€
                        Jahresbrutto 42.000€ = 5.026,00€ , also 42,44€ zu viel

                        Weil beide Sachverhalte - Entgelterhöhung in späteren Monaten oder stark schwankende Entgelt - sind doch der Normalfall, und nicht der seltene Sonderfall!
                        Ja. Und diese beiden Dinge führen eben nicht zu einer zu niedrigen Lohnsteuer. Da braucht es immer deine Sonderzahlung (einmaliges Urlaubsgeld etc.), die mit einem prognostizierten Steuersatz abgerechnet wird.
                        Und die kleinen Unternehmen (wie gesagt, 10 Mitarbeiter) die das so abrechnen muss man imho schon suchen, daher sage ich: Sonderfall.

                        Ist enthalten: Es muss mit Jahresbruttolöhnen gerechnet werden, einmal mit Sonderzahlung, einmal ohne Sonderzahlung - also ist die normale Lohnsteuer für das Normal-Entgelt enthalten!
                        Wo hast du denn die normale Lohnsteuer für Mai? Du rechnest doch einmal 5 Monate, und dann 6 Monate. Und dazu die Lohnsteuer auf die Sonderzahlung, gerechnet mit dem Grenzsteuersatz. Da fehlt imho aber ein Monat. Oder ich verstehe deine Mai-Rechnung nicht.
                        Spielt aber wie gesagt keine Rolle, es bleibt trotzdem bei einer zu geringen Lohnsteuer, du hast für diesen Fall also recht.

                        Abschließend: In Internetforen sagt man grundsätzlich "du", ist also nicht despektierlich gemeint.

                        Stefan
                        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                          #42
                          Hallo reckoner!

                          *****

                          - aber: Es gibt für den Arbeitgeber keine gesetzliche Pflicht, dass mit der Dezemberabrechnung ein Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen ist!

                          Doch, das ist Pflicht. Eine Ausnahme sind kleine Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern.
                          Danke für die Info: Das ist korrekt!

                          *****

                          Schwankende Einkünfte alleine bewirken grundsätzlich keine zu niedrigen Lohnsteuern.
                          Da braucht es immer deine Sonderzahlung (einmaliges Urlaubsgeld etc.), die mit einem prognostizierten Steuersatz abgerechnet wird.
                          korrekt

                          *****

                          Und die kleinen Unternehmen (wie gesagt, 10 Mitarbeiter) die das so abrechnen (ohne Jahreslohnsteuerausgleich) muss man imho schon suchen, daher sage ich: Sonderfall.
                          nachfolgende Zahlen von Statista:
                          wir haben in Deutschland nicht ganz 46 Mio Erwerbstätige
                          wir haben etwas mehr als 3 Mio Unternehmen mit bis zu 10 Mitarbeitern

                          schon wenn wir nicht den Mittelwert von 5 Mitarbeitern, sondern "nur" durchschnittlich 1,5 Mitarbeiter/Unternehmen ansetzen, sind wir schon bei 10% der Erwerbstätigen - wahrscheinlich sind es mehr ...

                          jeder Arbeitgeber nutzt wohl ein Lohnberechnungsprogrammen, alle Programme können den "permanenten monatlichen Lohnsteuerausgleich" oder zumindest den "Jahreslohnsteuerausgleich" rechnen - wenn der automatisch gesetzt wäre, dann wäre dieses Thema ein Sonderfall - früher zumindest war diese Funktion nicht automatisch gesetzt

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