Hallo Liebe Community,
ich melde mich hier mal zu Wort.
Bin seit letztem Jahr Eigentümerin einer Wohnung, die ich vermiete. Allerdings liegt diese in einem anderen Landkreis.
Nun steht die 1. Steuererklärung dazu an.
Meine Frage ist nun. Kann ich Anlage V dann ganz normal zu meinem zuständigen Finanzamt mit meiner Steuererklärung senden oder muss ich eine 2. anfertigen mit der Anlage V und diese dann an das Finanzamt schicken, in welchem Bezirk diese Wohnung ist.
Hoffentlich könnt Ihr mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Faly86
ich melde mich hier mal zu Wort.
Bin seit letztem Jahr Eigentümerin einer Wohnung, die ich vermiete. Allerdings liegt diese in einem anderen Landkreis.
Nun steht die 1. Steuererklärung dazu an.
Meine Frage ist nun. Kann ich Anlage V dann ganz normal zu meinem zuständigen Finanzamt mit meiner Steuererklärung senden oder muss ich eine 2. anfertigen mit der Anlage V und diese dann an das Finanzamt schicken, in welchem Bezirk diese Wohnung ist.
Hoffentlich könnt Ihr mir weiterhelfen.
Liebe Grüße,
Faly86
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