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Eigentumswohnung anderer Landkreis

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    Eigentumswohnung anderer Landkreis

    Hallo Liebe Community,

    ich melde mich hier mal zu Wort.

    Bin seit letztem Jahr Eigentümerin einer Wohnung, die ich vermiete. Allerdings liegt diese in einem anderen Landkreis.

    Nun steht die 1. Steuererklärung dazu an.

    Meine Frage ist nun. Kann ich Anlage V dann ganz normal zu meinem zuständigen Finanzamt mit meiner Steuererklärung senden oder muss ich eine 2. anfertigen mit der Anlage V und diese dann an das Finanzamt schicken, in welchem Bezirk diese Wohnung ist.

    Hoffentlich könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Liebe Grüße,

    Faly86

    #2
    Für die Einkommensteuer ist grundsätzlich das Wohnsitzfinanzamt zuständig.

    Kommentar


      #3
      Das würde selbst dann gelten, wenn die Wohnung in Spanien läge unabhängig von der Frage, ob dann auch das spanische Finanzamt eine Erklärung sehen will.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

      Kommentar

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