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Erbschaftssteuererklärung: Vorschau für Miterben?

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    Erbschaftssteuererklärung: Vorschau für Miterben?

    Hallo, ich bin gerade dabei, für meine Erbengemeinschaft die Steuererklärung zu verfassen. Bevor ich die Erklärung einreiche, möchte ich sie meinen Miterben zur Überprüfung zur Verfügung stellen. Leider habe ich bis jetzt nichts gefunden. Habe ich etwas übersehen oder geht das erst kurz vor dem Absenden, wenn alle Fehler bereinigt sind? Grüße, MisterFox

    #2
    Zitat von MisterFox Beitrag anzeigen
    wenn alle Fehler bereinigt sind?
    So ist es. Absenden muss man daraufhin aber nicht!

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      #3
      Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen

      So ist es. Absenden muss man daraufhin aber nicht!
      Sehr gut. Danke!

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        #4
        Kurze Zwischenfrage: Bin in ähnlicher Situation als Mitglied einer Erbengemeinschaft.
        Nur: In meiner Erbengemeinschaft sprechen die Mitglieder nicht freiwillig miteinander, und niemand will die Erklärung für 2024 machen.
        Kann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die letzte Steuererklärung des Verstorbenen zu machen? Alle Erben haben übrigens exakt denselben Anteil am Erbe (die 5 Geschwister des kinderlosen und unverheirateten Verstorbenen ohne Testament).
        Zuletzt geändert von eq12345; 07.04.2025, 09:29.

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          #5
          Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
          WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?.
          Jeder. Im Zweifel schätzt das FA und schickt jedem einen Bescheid. Besser ist, sich auf einen, der sich kümmert, zu einigen.

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            #6
            Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
            Kann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?
            Jeder, denke ich. Das Netz ist voll mit Infos dazu. Wenn sich die Erben einigen können, dabei zusammenzuarbeiten, ist das ein Glücksfall. Am besten geht das, wenn einer das Heft in die Hand nimmt und den anderen die Wahl lässt, mitzumachen oder selbst tätig zu werden. Aber nochmal: Das Netz ist voll mit auch sehr guten Infos zu Erbengemeinschaften.

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              #7
              Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen

              Jeder. Im Zweifel schätzt das FA und schickt jedem einen Bescheid. Besser ist, sich auf einen, der sich kümmert, zu einigen.
              Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.

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                #8
                Das ist gut für den Staat, muss er weniger Schulden aufnehmen.

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                  #9
                  Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen

                  Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.
                  Gilt der Verknackungswunsch auch für Dich ? :-)
                  Schönen Gruß

                  Picard777

                  P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                  Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                    #10
                    Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen

                    Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.
                    Es gibt kaum Gruppen, bei denen nicht auch Nassauer dabei sind. Habe ich auch. Schlimm ist es dann, wenn es wichtiger ist, den anderen zu schaden oder nicht zu nützen, als sich selbst zu nützen. Eine unsinnige und falsche Vorstellung von Gerechtigkeit.

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                      #11
                      Eigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.
                      Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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                        #12
                        Ich ging davon aus, dass eine Feststellung gemeint war, da es in Beitrag # 4 um eine Erklärung für 2024 ging.

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                          #13
                          Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen
                          Eigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.
                          Bei mir geht's um die letzte Erklärung für den Verstorbenen. Erbschaftssteuer wird nicht anfallen (Erbanteile jeweils unter 20.000 EUR Freibetrag). Aber ich dachte, für 2024 (der Verstorbene ist vorigen Monat gestorben) muss noch die Einkommenssteuer gemacht werden - oder?

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                            #14
                            möglich, wenn der Verstorbene dazu verplichtet war. Vielleicht auch noch für 2025. Falls eine Erstattung rauskommt, will die auch Niemand?
                            Zuletzt geändert von Kloebi; 07.04.2025, 10:29.

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                              #15
                              Auf der Webseite von Stiftung Warentest ist verstaendlich beschrieben, wann man zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet ist (also grundsaetzlich auch fuer Verstorbene): https://www.test.de/Steuererklaerung...uer-1838626-0/
                              Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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