Hallo, ich bin gerade dabei, für meine Erbengemeinschaft die Steuererklärung zu verfassen. Bevor ich die Erklärung einreiche, möchte ich sie meinen Miterben zur Überprüfung zur Verfügung stellen. Leider habe ich bis jetzt nichts gefunden. Habe ich etwas übersehen oder geht das erst kurz vor dem Absenden, wenn alle Fehler bereinigt sind? Grüße, MisterFox
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Keine Ankündigung bisher.
Erbschaftssteuererklärung: Vorschau für Miterben?
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Zitat von MisterFox Beitrag anzeigenwenn alle Fehler bereinigt sind?
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Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
So ist es. Absenden muss man daraufhin aber nicht!
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Kurze Zwischenfrage: Bin in ähnlicher Situation als Mitglied einer Erbengemeinschaft.
Nur: In meiner Erbengemeinschaft sprechen die Mitglieder nicht freiwillig miteinander, und niemand will die Erklärung für 2024 machen.
Kann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die letzte Steuererklärung des Verstorbenen zu machen? Alle Erben haben übrigens exakt denselben Anteil am Erbe (die 5 Geschwister des kinderlosen und unverheirateten Verstorbenen ohne Testament).Zuletzt geändert von eq12345; 07.04.2025, 09:29.
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Zitat von eq12345 Beitrag anzeigenWER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?.
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Zitat von eq12345 Beitrag anzeigenKann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?
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Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
Jeder. Im Zweifel schätzt das FA und schickt jedem einen Bescheid. Besser ist, sich auf einen, der sich kümmert, zu einigen.
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Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.
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Eigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenEigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.
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Auf der Webseite von Stiftung Warentest ist verstaendlich beschrieben, wann man zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet ist (also grundsaetzlich auch fuer Verstorbene): https://www.test.de/Steuererklaerung...uer-1838626-0/Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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