Hallo, ich bin gerade dabei, für meine Erbengemeinschaft die Steuererklärung zu verfassen. Bevor ich die Erklärung einreiche, möchte ich sie meinen Miterben zur Überprüfung zur Verfügung stellen. Leider habe ich bis jetzt nichts gefunden. Habe ich etwas übersehen oder geht das erst kurz vor dem Absenden, wenn alle Fehler bereinigt sind? Grüße, MisterFox
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Keine Ankündigung bisher.
Erbschaftssteuererklärung: Vorschau für Miterben?
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So ist es. Absenden muss man daraufhin aber nicht!Zitat von MisterFox Beitrag anzeigenwenn alle Fehler bereinigt sind?
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Sehr gut. Danke!Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
So ist es. Absenden muss man daraufhin aber nicht!
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Kurze Zwischenfrage: Bin in ähnlicher Situation als Mitglied einer Erbengemeinschaft.
Nur: In meiner Erbengemeinschaft sprechen die Mitglieder nicht freiwillig miteinander, und niemand will die Erklärung für 2024 machen.
Kann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die letzte Steuererklärung des Verstorbenen zu machen? Alle Erben haben übrigens exakt denselben Anteil am Erbe (die 5 Geschwister des kinderlosen und unverheirateten Verstorbenen ohne Testament).Zuletzt geändert von eq12345; 07.04.2025, 09:29.
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Jeder. Im Zweifel schätzt das FA und schickt jedem einen Bescheid. Besser ist, sich auf einen, der sich kümmert, zu einigen.Zitat von eq12345 Beitrag anzeigenWER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?.
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Jeder, denke ich. Das Netz ist voll mit Infos dazu. Wenn sich die Erben einigen können, dabei zusammenzuarbeiten, ist das ein Glücksfall. Am besten geht das, wenn einer das Heft in die Hand nimmt und den anderen die Wahl lässt, mitzumachen oder selbst tätig zu werden. Aber nochmal: Das Netz ist voll mit auch sehr guten Infos zu Erbengemeinschaften.Zitat von eq12345 Beitrag anzeigenKann mir jemand sagen, WER in einer Erbengemeinschaft eigentlich verpflichtet ist die Steuererklärung zu machen?
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Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.Zitat von Kloebi Beitrag anzeigen
Jeder. Im Zweifel schätzt das FA und schickt jedem einen Bescheid. Besser ist, sich auf einen, der sich kümmert, zu einigen.
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Gilt der Verknackungswunsch auch für Dich ? :-)Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.Schönen Gruß
Picard777
P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:
Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.
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Es gibt kaum Gruppen, bei denen nicht auch Nassauer dabei sind. Habe ich auch. Schlimm ist es dann, wenn es wichtiger ist, den anderen zu schaden oder nicht zu nützen, als sich selbst zu nützen. Eine unsinnige und falsche Vorstellung von Gerechtigkeit.Zitat von eq12345 Beitrag anzeigen
Ah ja, dann wird nichts passieren. In meiner Erbengemeinschaft lässt sich jeder lieber zur Zahlung verknacken, als auch nur ein Wort miteinander zu wechseln.
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Eigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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Bei mir geht's um die letzte Erklärung für den Verstorbenen. Erbschaftssteuer wird nicht anfallen (Erbanteile jeweils unter 20.000 EUR Freibetrag). Aber ich dachte, für 2024 (der Verstorbene ist vorigen Monat gestorben) muss noch die Einkommenssteuer gemacht werden - oder?Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigenEigentlich muss nur jemand das zustaendige Finanzamt innerhalb von drei Monaten ueber den Erbfall informieren. Erst nach Aufforderung des Finanzamts muss eine Erbschaftssteuererklaerung gemacht werden. Und wer diese Aufforderung bekommt, sollte dieses auch tun - sonst kann es richtig Aerger geben.
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Auf der Webseite von Stiftung Warentest ist verstaendlich beschrieben, wann man zur Abgabe einer Einkommensteuererklaerung verpflichtet ist (also grundsaetzlich auch fuer Verstorbene): https://www.test.de/Steuererklaerung...uer-1838626-0/Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!
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