Hallo,
mein Sohn ist Student und ist seit 11/2024 über 25 Jahre alt, d. h. er hat Kindergeld nur für 11 Monate in 2024 erhalten.
Des Weiteren hat er nebenher gearbeitet und hat 16.962€ verdient. Als Werkstudent wurden lt. Lohnsteuerbescheinigung nur die Lohnsteuer abgeführt.
Hierzu habe ich einige Fragen:
1.) Die Unterhaltsleistungen für den Dezember, wo er kein Kindergeld mehr erhalten hat, kann ich in Anlage UNTERHALT eintragen, z. B. Zimmermiete, Semestergebühren anteilig, Fahrtkosten etc.?
2.) Mein Sohn ist privat kranken- und pflegeversichert. Diese Einträge habe ich in der Vergangenheit in Anlage KIND gemacht. Bleibt das weiterhin so oder muss ich 11 Monate in Anlage KIND und 1 Monat in Anlage UNTERHALT angeben?
3.) Wo trage ich die Erwerbstätigkeit meines Sohnes ein oder muss ich für ihn eine separate Einkommensteuererklärung machen?
mein Sohn ist Student und ist seit 11/2024 über 25 Jahre alt, d. h. er hat Kindergeld nur für 11 Monate in 2024 erhalten.
Des Weiteren hat er nebenher gearbeitet und hat 16.962€ verdient. Als Werkstudent wurden lt. Lohnsteuerbescheinigung nur die Lohnsteuer abgeführt.
Hierzu habe ich einige Fragen:
1.) Die Unterhaltsleistungen für den Dezember, wo er kein Kindergeld mehr erhalten hat, kann ich in Anlage UNTERHALT eintragen, z. B. Zimmermiete, Semestergebühren anteilig, Fahrtkosten etc.?
2.) Mein Sohn ist privat kranken- und pflegeversichert. Diese Einträge habe ich in der Vergangenheit in Anlage KIND gemacht. Bleibt das weiterhin so oder muss ich 11 Monate in Anlage KIND und 1 Monat in Anlage UNTERHALT angeben?
3.) Wo trage ich die Erwerbstätigkeit meines Sohnes ein oder muss ich für ihn eine separate Einkommensteuererklärung machen?
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