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Einkommensteuererklärung 2024, Unterhalt Sohn (erhielt nur 11 Monate Kindergeld)

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    Einkommensteuererklärung 2024, Unterhalt Sohn (erhielt nur 11 Monate Kindergeld)

    Hallo,
    mein Sohn ist Student und ist seit 11/2024 über 25 Jahre alt, d. h. er hat Kindergeld nur für 11 Monate in 2024 erhalten.
    Des Weiteren hat er nebenher gearbeitet und hat 16.962€ verdient. Als Werkstudent wurden lt. Lohnsteuerbescheinigung nur die Lohnsteuer abgeführt.

    Hierzu habe ich einige Fragen:
    1.) Die Unterhaltsleistungen für den Dezember, wo er kein Kindergeld mehr erhalten hat, kann ich in Anlage UNTERHALT eintragen, z. B. Zimmermiete, Semestergebühren anteilig, Fahrtkosten etc.?
    2.) Mein Sohn ist privat kranken- und pflegeversichert. Diese Einträge habe ich in der Vergangenheit in Anlage KIND gemacht. Bleibt das weiterhin so oder muss ich 11 Monate in Anlage KIND und 1 Monat in Anlage UNTERHALT angeben?
    3.) Wo trage ich die Erwerbstätigkeit meines Sohnes ein oder muss ich für ihn eine separate Einkommensteuererklärung machen?
    Zuletzt geändert von udokarl; 17.04.2025, 10:54.
    Viele Grüße Udo Karl

    #2
    Die Anlage U ist etwas ganz anderes (Realsplitting bei Ex-Ehegatten), Du brauchst die Anlage Unterhalt.

    Dein Sohn ist bei der KV Versicherter. Wer aber ist Versicherungsnehmer, also der Vertragspartner der Versicherung ? Auch er oder Du oder noch jemand Anderes ? Oder meinst Du die Beiträge laut Lohnsteuerbescheinigung ?

    Natürlich muss er seine Einkünfte in seiner Einkommensteuererklärung erklären. Und die hat er zu machen, er ist volljährig, es sei denn er beauftragt Dich damit.
    Schönen Gruß

    Picard777

    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

    Kommentar


      #3
      Hallo Picard777,
      vielen Dank für den Hinweis. es war natürlich die Anlage UNTERHALT gemeint.
      Versicherungsnehmer bin ich, mein Sohn ist bei mir privat mitversichert.
      Viele Grüße Udo Karl

      Kommentar


        #4
        Zitat von udokarl Beitrag anzeigen
        :
        1.) Die Unterhaltsleistungen für den Dezember, wo er kein Kindergeld mehr erhalten hat, kann ich in Anlage UNTERHALT eintragen, z. B. Zimmermiete, Semestergebühren anteilig, Fahrtkosten etc.?
        2.) Mein Sohn ist privat kranken- und pflegeversichert. Diese Einträge habe ich in der Vergangenheit in Anlage KIND gemacht. Bleibt das weiterhin so oder muss ich 11 Monate in Anlage KIND und 1 Monat in Anlage UNTERHALT angeben?
        3.) Wo trage ich die Erwerbstätigkeit meines Sohnes ein oder muss ich für ihn eine separate Einkommensteuererklärung machen?
        zu 1.): ja

        zu 2.): ja

        zu 3.) Der Bruttolohn des Sohnes (nur der für Dezember) kommt beim EInkommen des Sohnes in die Anlage Unterhalt.
        Achtung: Die Anlage Unterhalt muss vollständig ausgefüllt werden, alle Angaben beziehen sich nur auf den Zeitraum 01.12. bis 31.12.
        Wenn alles richtig ausgefüllt wurde erscheint der abzugsfähige Unterhaltsbetrag in der Steuerberechnung bei den außergewöhnlichen Belastungen.
        Wenn irgendwas fehlt kommt häufig keine Fehlermeldung sondern der Betrag wird einfach nicht berücksichtigt. Also aufpassen.

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          #5
          Versicherungsnehmer bin ich, mein Sohn ist bei mir privat mitversichert.
          Für andere Personen übernommene Beiträge zur KV und PV sind auf Seite 6 der Anlage Vorsorgeaufwand in den Zeilen 37 bis 42 zu erklären,

          wobei das m. E. erst ab 2025 wirklich Sinn macht. Für 2024 würde ich alles in der Anlage Kind geltend machen.

          Bei den von dir genannten Einkünften des Sohnes wird beim Unterhalt steuerlich nichts herauskommen.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

          Kommentar


            #6
            Der Sohn wird vermutlich sogar zur Einkommensteuererklärungsabgabe verpflichtet sein, da es die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigte Vorsorgepauschale bei der Veranlagung nicht gibt und bei der Veranlagung die tatsächlichen Versicherungsbeiträge anzusetzen sind (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG). Da die Krankenversicherungsbeiträge aber zu Papa gehören, wird Sohnemann vermutlich kaum abzugsfähige Versicherungsbeiträge haben ...
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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