Wir, Ehepaar, Rentner, gemeinsam veranlagt,
haben 2 Steuerbescheinigungen von der (einzigen, gemeinsamen) Bank erhalten.
1.Steuerbescheid lautend auf Ehemann
2.Steuerbescheid lautend auf beide Eheleute.
Die Summe
Kapitalertragssteuer, Solidaritätsteuer und Kirchensteuer beträgt rd. 38 €
Ich habe nun alle Beträge, die auf den beiden Steuerbescheinigungen (Zeilen 7,15,16 oder 17,37,38,39) vorhanden sind, addiert und jeweils zur Hälfte in der KAP je Ehepartner eingetragen.
Ist dies so korrekt?
Leider konnte dann keine Steuerberechnung durchgeführt werden.
Erst wenn ich unter Anlage KAP 1-Anträge bei beiden Ehepartnern die Zeilen 4 und 5 ankreuze,
wird die Berechnung durchgeführt und führt zu einer erniedrigten Nachzahlung.
Leider kann ich mir unter diesen Zeilen 4 Günstigerprüfung und Zeile 5 Überprüfung überhaupt nichts vorstellen.
Kann ich so die Einkommensteurerklärung abschicken
oder ist das ankreuzen ein Fehler?
Lieber verzichte ich auf die Anrechnung der 38 €
und schicke ohne Anlage KAP ab.
mfg BMS240
haben 2 Steuerbescheinigungen von der (einzigen, gemeinsamen) Bank erhalten.
1.Steuerbescheid lautend auf Ehemann
2.Steuerbescheid lautend auf beide Eheleute.
Die Summe
Kapitalertragssteuer, Solidaritätsteuer und Kirchensteuer beträgt rd. 38 €
Ich habe nun alle Beträge, die auf den beiden Steuerbescheinigungen (Zeilen 7,15,16 oder 17,37,38,39) vorhanden sind, addiert und jeweils zur Hälfte in der KAP je Ehepartner eingetragen.
Ist dies so korrekt?
Leider konnte dann keine Steuerberechnung durchgeführt werden.
Erst wenn ich unter Anlage KAP 1-Anträge bei beiden Ehepartnern die Zeilen 4 und 5 ankreuze,
wird die Berechnung durchgeführt und führt zu einer erniedrigten Nachzahlung.
Leider kann ich mir unter diesen Zeilen 4 Günstigerprüfung und Zeile 5 Überprüfung überhaupt nichts vorstellen.
Kann ich so die Einkommensteurerklärung abschicken
oder ist das ankreuzen ein Fehler?
Lieber verzichte ich auf die Anrechnung der 38 €
und schicke ohne Anlage KAP ab.
mfg BMS240
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