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Keine Bescheiddaten in Mein Elster trotz schriftlichem Steuerbescheid

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    Keine Bescheiddaten in Mein Elster trotz schriftlichem Steuerbescheid

    Hallo zusammen, ich reiche meine Steuererklärung immer mit Mein Elster ein. Normalerweise bekomme ich dann nach einiger Zeit die Bescheiddaten elektronisch über Mein Elster und den schriftlichen Steuerbescheid per Post einige Tage später. Allerdings kam diesmal der Steuerbescheid bereits per Post, ein Hinweis seitens Mein Elster, dass Bescheiddaten vorliegen, erfolgte bislang nicht. Weiß jemand, was hier los ist oder ob sich das Vorgehen hier geändert hat?

    #2
    Weiß jemand, was hier los ist oder ob sich das Vorgehen hier geändert hat?
    Mir ist nichts bekannt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      ein Hinweis seitens Mein Elster, dass Bescheiddaten vorliegen, erfolgte bislang nicht.
      Hast Du mal direkt im Posteingang von "MeinElster" nachgesehen ?
      Gruß Klaus

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        #4
        Zitat von Gpswanderer Beitrag anzeigen
        Hallo,

        Hast Du mal direkt im Posteingang von "MeinElster" nachgesehen ?
        Ja klar, da ist nichts, nur die Bescheiddaten vom Vorjahr.

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          #5
          Das hatte ich neulich auch mal. Einkommensteuererklärung übermittelt 31.03. (abends), Rechentermin 02.04., Bescheiddatum 09.04., bis heute keine Bescheiddaten mit ELSTER gekommen. Bundesland: Bremen.

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            #6
            Manchmal geht's aus (vom Anwender nicht nachvollziehbaren Gründen) halt nicht. Wenn im Papier-Bescheid nicht steht, dass die Daten bereitgestellt wurden, wurden sie auch nicht bereitgestellt und werden es auch nicht mehr.

            Traurig, aber wahr.

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              #7
              Hallo Horst80,

              du hast doch den Einkommensteuer-Bescheid, da steht doch alles wichtige drinn und das ist auch noch amtlich bestätigt und alleinig gültig!

              Von Vorteil wäre auch noch, die Zustimmung zur digitalen Übermittlung zu geben, dann kriegst du den Bescheid direkt in dein Postfach,
              was nochmal drei Tage schneller geht, außerdem weder Papier noch Porto verbraucht. Ich bewahre ja alles als pdf auf,
              so brauch ich den Bescheid auch nicht mehr einzuscannen!

              Gruß - Hans

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                #8
                "Die Ergebnisse der Bearbeitung wurden zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt" steht im Bescheid. Angekommen ist nichts, warum auch immer. Na ja, Hauptsache einer der Übermittlungswege hat funktioniert.

                Kommentar


                  #9
                  Zitat von Telepeter Beitrag anzeigen
                  "Die Ergebnisse der Bearbeitung wurden zur elektronischen Übermittlung bereitgestellt" steht im Bescheid. Angekommen ist nichts, warum auch immer. Na ja, Hauptsache einer der Übermittlungswege hat funktioniert.
                  Gut zu wissen! Dann geht es nicht nur mir so. Bei ElsterFormular früher konnte man den Abruf von Bescheiddaten manuell jederzeit anstoßen. Bei Mein Elster geht das wohl nur, wenn vorab der entsprechende Hinweis kommt.

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                    #10
                    Bei Mein Elster geht das wohl nur, wenn vorab der entsprechende Hinweis kommt.
                    So ist es ! Du kannst aber mal in Mein Posteingang ganz nach unten scrollen. Dort kann man unter jetzt erneut abholen

                    prüfen, ob eventuell Bescheiddaten vorhanden sind.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      So ist es ! Du kannst aber mal in Mein Posteingang ganz nach unten scrollen. Dort kann man unter jetzt erneut abholen

                      prüfen, ob eventuell Bescheiddaten vorhanden sind.
                      Die Funktion kannte ich noch nicht, doch leider wurden dadurch keine neuen Bescheiddaten von 2024 abgerufen. Im Steuerbescheid per Post steht, dass die Bescheiddaten elektronisch bereitgestellt wurden.

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                        #12
                        ... dass die Bescheiddaten elektronisch bereitgestellt wurden.
                        Was aber in deinem Fall offensichtlich nicht funktioniert hat, aus welchen Gründen auch immer.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo Horst80!

                          Die "unverbindlichen Bescheiddaten" sind in meinen Augen die "Generalprobe" für den "digitalen verbindlichen Bescheid".

                          Deshalb ist es für mich ein absolutes (!) nogo, wenn Bescheiddaten mal reinkommen und ein ander mal nicht!

                          Das würde nämlich bedeuten, dass auch das mit dem "digitalen verbindlichen Bescheid" nicht zu 100,00% sicher beim Steuerpflichtigen ankommt!

                          Klar, auch die Post hat ab und an mal einen Steuerbescheid "verloren" - aber Elster?

                          Da frag ich mich dann schon: "verlieren" wir dann zukünftig auch so "ab und an" unser "digitales Geld" ?

                          Deshalb sollten Sie dieses Problem bitte mit dem Elster-Beauftragten Ihres Wohnsitzfinanzamtes besprechen - der ist dafür da, genau solche Probleme zu klären und auch weiterzuleiten / ein Ticket zu eröffnen!

                          Mögliches Szenario, warum keine "Bescheiddaten" eingehen: Wenn es ein geänderter Einkommensteuerbescheid ist, hat man noch nie die Bescheiddaten des geänderten Bescheides erhalten!

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                            #14
                            Zitat von Uwe64 Beitrag anzeigen
                            Hallo Horst80!

                            Die "unverbindlichen Bescheiddaten" sind in meinen Augen die "Generalprobe" für den "digitalen verbindlichen Bescheid".

                            Deshalb ist es für mich ein absolutes (!) nogo, wenn Bescheiddaten mal reinkommen und ein ander mal nicht!

                            Das würde nämlich bedeuten, dass auch das mit dem "digitalen verbindlichen Bescheid" nicht zu 100,00% sicher beim Steuerpflichtigen ankommt!

                            Klar, auch die Post hat ab und an mal einen Steuerbescheid "verloren" - aber Elster?

                            Da frag ich mich dann schon: "verlieren" wir dann zukünftig auch so "ab und an" unser "digitales Geld" ?

                            Deshalb sollten Sie dieses Problem bitte mit dem Elster-Beauftragten Ihres Wohnsitzfinanzamtes besprechen - der ist dafür da, genau solche Probleme zu klären und auch weiterzuleiten / ein Ticket zu eröffnen!

                            Mögliches Szenario, warum keine "Bescheiddaten" eingehen: Wenn es ein geänderter Einkommensteuerbescheid ist, hat man noch nie die Bescheiddaten des geänderten Bescheides erhalten!
                            Guten Morgen Uwe, danke für Deinen Hinweis. Ich sehe das auch so, dass die Bescheiddaten bereitgestellt werden müssen, gerade auch der Bescheiddatenvergleich zwischen Erklärung und Bescheid ist sehr hilfreich.

                            Im Übrigen wurden die Bescheiddaten mittlerweile zur Verfügung gestellt. Hätte nicht gedacht, dass die elektronischen Bescheiddaten nach dem Papierbescheid eintreffen. In der Vergangenheit war es eher umgekehrt.

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