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    #16
    Meine bessere Hälfte ist der Meinung, dass es trotzdem eine Kapitalertragssteuer fällig wäre.
    Der og "Elsterhinweis" wird immer noch angezeigt."In den Zeilen 37 ff. Angaben zu den einbehaltenen Steuern machen, ggf. 0,00" ff bedeutet ab 37?
    Wie schon angefragt sind denn die "Steuererklärung und eine Kapitalsteuer" zwei unterschiedliche paar Schuhe?
    Ich weiß leider nicht, wie ich ihr das erklären soll??
    Zuletzt geändert von hw2504; 06.05.2025, 15:32.

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      #17
      Der og "Elsterhinweis" wird immer noch angezeigt."In den Zeilen 37 ff. Angaben zu den einbehaltenen Steuern machen, ggf. 0,00" ff bedeutet ab 37?
      Das habe ich doch im Beitrag '#11 bereits geschrieben. Wenn überhaupt keine Steuern einbehalten wurden, trägst du bei euch beiden in die Zeilen 37 und 38

      der Anlage KAP jeweils 0,00 ein. Soweit Kirchensteuerpflicht besteht, auch in die Zeile 39. Ist denn das so schwer ?
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #18
        Hallo,

        Unsere Zinsen lagen, mehrjährige Festschreibungen, in 2024 weit über die 2.000 € Freibeträge.
        Wir haben dort keine Freistellungsaufträge erteilt.
        Alle Zinsen wurden in der Kap angeführt und trotzdem wirft das Formular keine zu zahlenden Steuern aus.
        Vielleicht solltest du bei solchen Angaben mal mehr Infos geben, etwa "wo eingetragen". Nur dann kann man sagen, ob das richtig sein kann oder nicht.
        Hier muss es eigentlich an der falschen Stelle gewesen sein.

        Weltsparen hat aber trotz fehlender "Abrufbescheinigungen" das FA unsere Zinsen aus S und Norwegen gemeldet ...
        Ziemlich sicher nicht. Wenn dann melden die Banken aus Norwegen und Schweden - aber das kann dir egal sein (siehe nächsten Absatz).

        Es ist auch nicht ersichtlich, ob von Weltsparen die Zinserträge beim Finanzamt gemeldet wurden, obwohl es so dort angegeben wurde.
        Es kann dir völlig egal sein, ob und was eine Bank dem Finanzamt meldet, du musst dafür sorgen, dass alles richtig versteuert wird.

        Die Zinsen von der Weltbank habe ich eingetragen, es wurden dort keine Freistellungen erteilt und auch nichts abgeführt.
        Warum erwähnst du das mit der Freistellungen? Natürlich gibt es die dort nicht, Bei Weltsparen gibt es doch (fast) nur ausländische Banken.

        Wenn überhaupt keine Steuern einbehalten wurden, trägst du bei euch beiden in die Zeilen 37 und 38 der Anlage KAP jeweils 0,00 ein.
        Und wofür braucht es dann die Anlage KAP? (bzw. die Zeilen 7 bis 17)
        Wenn keine Steuern einbehalten wurden sind wir doch bei Zeile 18. Und da hätte ich außerdem gerne mal gewusst, bei welcher Bank das gewesen sein soll (Zeile 18 ist eher für Privatdarlehen, eine Bank muss hingegen Steuern abführen).

        Stefan
        Zuletzt geändert von reckoner; 18.05.2025, 10:49.
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #19
          Die Zinsen wurden in Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25, 26a und 52) eingetragen.
          In Zeile 37,38 und 41 habe ich 0,00 eingetragen.


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            #20
            Hier ein wieder entstandenes Fehlerfenster
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              #21
              Im Beitrag '#8 hast du geschrieben:
              Uns ist aufgefallen, dass wir "Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag einer Wohnungsbaugesossenschaft eG", Ich und meine Frau unterschiedlich, nicht eingetragen haben
              Diese Kapitalerträge unterlagen der deutschen Abgeltungssteuer und müssen bei einem Antrag auf Günstigerprüfung in Zeile 7 der Anlage KAP erfasst werden.

              Es sind dann nämlich sämtliche Kapitalerträge zu erklären.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #22
                Hier ein wieder entstandenes Fehlerfenster
                Der in den Zeilen 16 jeweils eingetragene tatsächlich beanspruchte Sparer-Pauschbetrag darf nicht höher sein als die jeweiligen Kapitalerträge aus

                der Wohnungsbaugenossenschaft in Zeile 7 der Anlage KAP.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #23
                  Hallo,

                  Die Zinsen wurden in Zeile 19 Ausländische Kapitalerträge (ohne Beträge laut den Zeilen 24, 25, 26a und 52) eingetragen
                  Das ist korrekt.

                  Passt aber absolut nicht zu:
                  ... und trotzdem wirft das Formular keine zu zahlenden Steuern aus
                  Oder wir missverstehen uns irgendwie.

                  Schaust du vielleicht an der falschen Stelle der Berechnung? Steuern auf Kapitalerträge werden beispielsweise gesondert berechnet (außer bei Antrag Zeile 4).

                  Und über dem Grundfreibetrag liegt ihr schon, ja? (so ca. 25.000 Euro)

                  Stefan
                  Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                    #24
                    Ich denke der Freibetrag ist 2,000€ für Ehepaare.

                    Ich habe sicherlich etwas übersehen und nicht bzw falsch eingetragen aber was?

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                      #25
                      Wir haben 1.060 € Freistellungsanträge, also sind noch 940 € offen und nicht beantragt. Wo werden diese denn eingetragen?

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                        #26
                        Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
                        Wir haben 1.060 € Freistellungsanträge, also sind noch 940 € offen und nicht beantragt. Wo werden diese denn eingetragen?
                        Gar nicht, wozu auch ? Du trägst ein, welche Kapitalerträge Du hattest und wieviel schon freigestellt wurde, und das Programm berücksichtigt die 2.000 €.
                        Schönen Gruß

                        Picard777

                        P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                        Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                          #27
                          Doch wo sehe ich, wie viel Kapitalertragssteuer auf die Kapitalerträge fällig werden?

                          Wie/wo ändere ich meine Einträge um die gefundenen Fehler abzustellen (siehe Anhang)?
                          Angehängte Dateien
                          Zuletzt geändert von hw2504; 07.05.2025, 08:00.

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                            #28
                            Gar nicht, wozu auch ? Die Kapitalertertragsteuer (oder Abgeltungssteuer) ist eine Vorauszahlung auf die endgültige Einkommensteuer. Da für die Kapitaleinkünfte allerdings ein spezieller Steuersatz gilt (§ 32d Abs. 1 EStG), wird die darauf entfallende Einkommensteuer separat am Ende des Bescheids berechnet und zur Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen hinzugerechnet.
                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #29
                              Und die angezeigten Fehler? siehe Anhang oben

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                                #30
                                Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
                                Und die angezeigten Fehler? siehe Anhang oben
                                Der Fehler kann bei korrekten Angaben in der Anlage KAP nicht auftreten. Der ausgeschöpfte Sparerfreibetrag kann nicht höher als die Kapitalerträge sein.

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