Hallo hw2504!
Ergänzend zu Kloebi !
zu 2.
a) Die Zusendung eines Nachweises über den Grad der Behinderung wird ausdrücklich im Formular "Anlage außergewöhnliche Belastungen" eingefordert - wohl weil dieser i.d.R. eine Dauerwirkung hat.
Uns Bürger nötigt man lt. Gesetz vielleicht schon ab nächstem Jahr zum "verbindlichen elektronischen Bescheid", aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...
b) Manchmal genügt der "Bescheid über die Schwerbehinderung" nicht: Je nach Behinderungsgrad steh nur (!) auf dem "Schwerbehindertenausweis" die Dauer der Feststellung drauf, nicht auf dem Bescheid, dann muss eben dieser vorgelegt bzw. kopiert und zugesendet werden. Und manchmal je nach Behinderungsgrad versendet das Versorgungsamt auch eine "Bescheinigung für das Finanzamt".
Ja, recht mittelalterlich analog ...
Datenübermittlung: Der von der Finanzverwaltung präferierte Weg ist wohl die Verwendung des Formulars "Belege nachreichen" - alle andere Möglichkeiten erzeugen verwaltungsintern unnötige Umwege.
Nur bei Rückfragen, die ausführliche Erläuterungen und Begründungen erfordern, genügt das Freitextfeld von 1.000 Zeichen nicht, dann kann man entweder "sonstige Nachricht" verwenden oder z.B. ein word-dokument beschreiben, dies in pdf umwandeln und als Anhang beifügen.
Ergänzend zu Kloebi !
zu 2.
a) Die Zusendung eines Nachweises über den Grad der Behinderung wird ausdrücklich im Formular "Anlage außergewöhnliche Belastungen" eingefordert - wohl weil dieser i.d.R. eine Dauerwirkung hat.
Uns Bürger nötigt man lt. Gesetz vielleicht schon ab nächstem Jahr zum "verbindlichen elektronischen Bescheid", aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...
b) Manchmal genügt der "Bescheid über die Schwerbehinderung" nicht: Je nach Behinderungsgrad steh nur (!) auf dem "Schwerbehindertenausweis" die Dauer der Feststellung drauf, nicht auf dem Bescheid, dann muss eben dieser vorgelegt bzw. kopiert und zugesendet werden. Und manchmal je nach Behinderungsgrad versendet das Versorgungsamt auch eine "Bescheinigung für das Finanzamt".
Ja, recht mittelalterlich analog ...
Datenübermittlung: Der von der Finanzverwaltung präferierte Weg ist wohl die Verwendung des Formulars "Belege nachreichen" - alle andere Möglichkeiten erzeugen verwaltungsintern unnötige Umwege.
Nur bei Rückfragen, die ausführliche Erläuterungen und Begründungen erfordern, genügt das Freitextfeld von 1.000 Zeichen nicht, dann kann man entweder "sonstige Nachricht" verwenden oder z.B. ein word-dokument beschreiben, dies in pdf umwandeln und als Anhang beifügen.
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