Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Fehler beim Ausfüllen der Elsterformulare

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #61
    Hallo hw2504!

    Ergänzend zu Kloebi !

    zu 2.

    a) Die Zusendung eines Nachweises über den Grad der Behinderung wird ausdrücklich im Formular "Anlage außergewöhnliche Belastungen" eingefordert - wohl weil dieser i.d.R. eine Dauerwirkung hat.

    Uns Bürger nötigt man lt. Gesetz vielleicht schon ab nächstem Jahr zum "verbindlichen elektronischen Bescheid", aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...

    b) Manchmal genügt der "Bescheid über die Schwerbehinderung" nicht: Je nach Behinderungsgrad steh nur (!) auf dem "Schwerbehindertenausweis" die Dauer der Feststellung drauf, nicht auf dem Bescheid, dann muss eben dieser vorgelegt bzw. kopiert und zugesendet werden. Und manchmal je nach Behinderungsgrad versendet das Versorgungsamt auch eine "Bescheinigung für das Finanzamt".

    Ja, recht mittelalterlich analog ...

    Datenübermittlung: Der von der Finanzverwaltung präferierte Weg ist wohl die Verwendung des Formulars "Belege nachreichen" - alle andere Möglichkeiten erzeugen verwaltungsintern unnötige Umwege.

    Nur bei Rückfragen, die ausführliche Erläuterungen und Begründungen erfordern, genügt das Freitextfeld von 1.000 Zeichen nicht, dann kann man entweder "sonstige Nachricht" verwenden oder z.B. ein word-dokument beschreiben, dies in pdf umwandeln und als Anhang beifügen.​

    Kommentar


      #62
      ... aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...
      Elektronische Übermittlung des GdB war mal für 2025 vorgesehen und soll jetzt ab 2026 tatsächlich kommen, die Rechtsgrundlage gibt es schon lange.



      Ab 2026 ist der Behinderten-Pauschbetrag nur noch mit elektronischer Beantragung möglich. Erfahre hier alle Details zur neuen Regelung!
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #63
        ich habe mich bei elster eingelogt, kann aber die punkte für die verlangten eintragungen nicht finden.
        im schreiben ist keine e-mail adresse angegeben nur eine faxnr.

        Kommentar


          #64
          Hallo hw2504,
          findest du das genannte Formular nicht oder findest du die sonstigen Nachrichten nicht?

          Kommentar


            #65
            Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
            kann aber die punkte für die verlangten eintragungen nicht finden
            Formulare & Leistungen > Alle Formulare​ > Anträge und Nachrichten > Belegnachreichung zur Steuererklärung
            Zuletzt geändert von L. E. Fant; 25.10.2025, 13:46.

            Kommentar


              #66
              Hallo Charlie24 u.a. Interessierte!

              Kann sein, das "irgendjemand" gesagt/geschrieben hat, dass das ab 2025 elektronisch ans Finanzamt gehen soll ... !?

              Im Gesetz steht es aber schon seit - man höre und staune Bauklötze .- seit 01.01.2017 !!!???


              Wow, das ist "Spitzenklasse made in germany"!


              Zuletzt geändert von Uwe64; 14.10.2025, 12:03.

              Kommentar


                #67
                Tja im Gesetze ändern sind unsere Politiker spitze
                Nur blöd wenn man für die ganzen geplanten technischen Neuerungen nicht die Kohle locker macht um es auch zeitnah umzusetzen.
                Neue Technik kostet halt Geld und auch der Programierer will bezahlt werden.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                Kommentar


                  #68
                  Hallo Beamtenschweiß!

                  Die "halbe Billion" an (noch) harten Euro-Dollars stehen ja quasi "für Infrastrukturmaßnahmen" schon "Gewehr bei Fuß" bereit - mmmhhh - oder werden damit nur Straßen und Brücken und Autobahnen und Bahngleise instand gesetzt zum besseren und schnelleren Transport (natürlich auch von Militärgütern ...) !?

                  Kommentar


                    #69
                    Um den GdB und dessen Änderungen elektronisch übermitteln zu können, müssen den Versorgungsämtern nicht nur die entsprechende Software und eine

                    Schnittstelle zum ELSTER-System zur Verfügung gestellt werden, die benötigen ja auch die Steuer-ID der betroffenen Personen. Das sind m. W. Landesbehörden,

                    die haben ja auf die Steuer-ID keinen direkten Zugriff.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                    Kommentar


                      #70
                      Um wieder zum ursprünglichen Thema von hw2504 zurückzukommen:

                      Wenn das Finanzamt bei der Anforderung der Belege die (neue) Steuernummer mitgeteilt hat, sollte mit der Belegnachreichung gearbeitet werden.



                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                      Kommentar


                        #71
                        Ich möchte für eine Erbengemeinschaft Belege nachreichen und kam erst mit dem vorstehenden Link auf die entsprechende Seite. Ich kam bis alleformulare und dort gab es keine Belegnachreichung. Mit dem Link komme ich auf die gleiche Seite, wobei man dort über ein zusätzliches Button "weiter" zur Belegnachreichung gelangt. Aber was schreibe ich da? Man wird erst einmal gegängelt ein Profil zu erfassen und da habe ich meine Probleme. Zwar habe ich die Steuernummer und eine Profilbezeichnung der Erbengemeinschaft eingegeben, nun soll ich noch eine Unternehmen eingeben (da habe ich mal Erbengemeinschaft reingesetzt) und dann will man Personen mit dem Profil verknüpfen usw.

                        Das ganze überfordert mich etwas mehr als ich zugeben würde und deshalb frage ich hier, ob ich mich auf dem richtigen Pfad befinde? Ich will doch nur ein erläuterndes Schreiben und einige Belege für eine Erbengemeinschaft mit zwei vermieteten Opbjekten nachreichen!
                        Zuletzt geändert von Trekker; 25.10.2025, 13:48.

                        Kommentar


                          #72
                          In meinem Beitrag oben hatte ich da einen Schritt übersprungen. Das hab ich jetzt berichtigt.

                          Ein Profil muss man nicht anlegen, den Bereich Datenübernahme aus einem Profil kann man ignorieren.

                          Kommentar


                            #73
                            Hallo Trekker u.a. Interessierte!

                            Zwischenzeitlich nutze ich "Profile", weil nach einem der letzten Updates endlich eine vernünftige Funktionalität damit verbunden ist!

                            Das Anlegen von Profilen ist kein Hexenwerk, wenn man "von oben nach unten" arbeitet:
                            - also zuerst mal "Personen" vollständig anlegen,
                            - und erst danach "Steuerprofil mit Steuernummer".

                            Zwischenzeitlich kann man auch Kinder "einpflegen" - ich habe zwar noch nicht herausgefunden, für was das gut sein soll, aber warten wir mal auf die nächsten Updates der nächsten 5 -10 Jahre, was da diesbezüglich reinkommt - wir müssen halt geduldig sein ;-)

                            Ein weiteres "feature" ist die Möglichkeit, "Profile für Mietobjekte" anzulegen - auch hier hat sich mir der Sinn bzw. die dahinter stehende Funktionalität noch nicht gezeigt ... aber schaun mer mal, vielleicht was ja einer der Mitleser, an welcher "Bearbeitungsecke" das einen Vorteil bringt ...

                            Kommentar


                              #74
                              ich habe zwar noch nicht herausgefunden, für was das gut sein soll, ...
                              Unsere Kinder z. B. waren in der PKV mitversichert. Da hat die PKV für jedes Kind eine Bescheinigung übermittelt, in der sowohl meine ID als Versicherungsnehmer

                              wie die ID des Kindes als versicherte Person angegeben war. Solche Bescheinigungen könnten doch in die Anlage Kind übernommen werden ?

                              Testen kann ich es nicht mehr, da die Kinder längst bei mir ausgeschieden sind. Meine Frau ist bis heute in meiner PKV mitversichert, deren Beiträge

                              werden ebenfalls gesondert übermittelt und automatisch bei ihr eingetragen. Das hat schon immer funktioniert. Vielleicht war es früher auch bei den

                              Kindern möglich, ich kann mich aber nicht mehr erinnern. Damals habe ich außerdem ElsterFormular verwendet. Dort war der Bescheingungsabruf

                              anders konzipiert als aktuell in Mein ELSTER.

                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                              Kommentar


                                #75
                                Nun zur späten Sunde wollte ich die Belege endlich an den Mann bringen. Auf den Rat von L.E. Fant habe ich kein Profil angelegt. Zumal ich auch nicht weiß, ob dies in meinen Fall einen Mehrwert bringen würde. Letztendlich habe ich bei den Anhängen sieben Dateien hochgeladen. Doch leider kann ich sie nicht versenden, weil ich folgende zwei Fehler angezeigt bekomme:
                                1. Bitte geben Sie im Feld Art der Person (natürliche Person/nicht natürliche Person) die Art der Person an.​
                                2. Bitte geben Sie den Namen oder die Bezeichnung des Unternehmens an.​
                                Ich kann nicht erkennen, ob dies alternativ gemeint ist. Da ich weder die steuerpflichtige Person noch ein Unternehmen bin, habe ich meine Daten unter "abweichender Absender" angegeben. Oder hätte ich, wie anfangs schon mal getan, bei Unternehmen "Erbengemeinschaft " eintragen sollen?

                                Also m. E. ist das alles sehr benutzerunfreundlich. Die Verwaltung spart Personal und frustriert seine Anwender. Die Planer solcher Anwendungen haben keine Ahnung, was sie ihren Anwendern antun. Ich möchte nicht den volkswirtschaftlichen Schaden kennen, der bundesweit durch solch wirre Anwendungen und durch telefonische Warteschlaufen erzeugt wird. Der anwendende Mensch wird regelrecht zum digitalen Knecht degradiert.

                                Kommentar

                                Lädt...
                                X