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    #61
    Hallo hw2504!

    Ergänzend zu Kloebi !

    zu 2.

    a) Die Zusendung eines Nachweises über den Grad der Behinderung wird ausdrücklich im Formular "Anlage außergewöhnliche Belastungen" eingefordert - wohl weil dieser i.d.R. eine Dauerwirkung hat.

    Uns Bürger nötigt man lt. Gesetz vielleicht schon ab nächstem Jahr zum "verbindlichen elektronischen Bescheid", aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...

    b) Manchmal genügt der "Bescheid über die Schwerbehinderung" nicht: Je nach Behinderungsgrad steh nur (!) auf dem "Schwerbehindertenausweis" die Dauer der Feststellung drauf, nicht auf dem Bescheid, dann muss eben dieser vorgelegt bzw. kopiert und zugesendet werden. Und manchmal je nach Behinderungsgrad versendet das Versorgungsamt auch eine "Bescheinigung für das Finanzamt".

    Ja, recht mittelalterlich analog ...

    Datenübermittlung: Der von der Finanzverwaltung präferierte Weg ist wohl die Verwendung des Formulars "Belege nachreichen" - alle andere Möglichkeiten erzeugen verwaltungsintern unnötige Umwege.

    Nur bei Rückfragen, die ausführliche Erläuterungen und Begründungen erfordern, genügt das Freitextfeld von 1.000 Zeichen nicht, dann kann man entweder "sonstige Nachricht" verwenden oder z.B. ein word-dokument beschreiben, dies in pdf umwandeln und als Anhang beifügen.​

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      #62
      ... aber der Staat bekommt es immer noch nicht hin, steuerlich relevante Daten von der Familienkasse und dem Versorgungsamt ans Finanzamt zu senden ...
      Elektronische Übermittlung des GdB war mal für 2025 vorgesehen und soll jetzt ab 2026 tatsächlich kommen, die Rechtsgrundlage gibt es schon lange.



      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #63
        ich habe mich bei elster eingelogt, kann aber die punkte für die verlangten eintragungen nicht finden.
        im schreiben ist keine e-mail adresse angegeben nur eine faxnr.

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          #64
          Hallo hw2504,
          findest du das genannte Formular nicht oder findest du die sonstigen Nachrichten nicht?

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            #65
            Zitat von hw2504 Beitrag anzeigen
            kann aber die punkte für die verlangten eintragungen nicht finden
            Formulare & Leistungen > Alle Formulare​ > Belegnachreichung zur Steuererklärung

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              #66
              Hallo Charlie24 u.a. Interessierte!

              Kann sein, das "irgendjemand" gesagt/geschrieben hat, dass das ab 2025 elektronisch ans Finanzamt gehen soll ... !?

              Im Gesetz steht es aber schon seit - man höre und staune Bauklötze .- seit 01.01.2017 !!!???


              Wow, das ist "Spitzenklasse made in germany"!


              Zuletzt geändert von Uwe64; Gestern, 12:03.

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                #67
                Tja im Gesetze ändern sind unsere Politiker spitze
                Nur blöd wenn man für die ganzen geplanten technischen Neuerungen nicht die Kohle locker macht um es auch zeitnah umzusetzen.
                Neue Technik kostet halt Geld und auch der Programierer will bezahlt werden.
                Mit freundlichen Grüßen

                Beamtenschweiß
                ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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                  #68
                  Hallo Beamtenschweiß!

                  Die "halbe Billion" an (noch) harten Euro-Dollars stehen ja quasi "für Infrastrukturmaßnahmen" schon "Gewehr bei Fuß" bereit - mmmhhh - oder werden damit nur Straßen und Brücken und Autobahnen und Bahngleise instand gesetzt zum besseren und schnelleren Transport (natürlich auch von Militärgütern ...) !?

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                    #69
                    Um den GdB und dessen Änderungen elektronisch übermitteln zu können, müssen den Versorgungsämtern nicht nur die entsprechende Software und eine

                    Schnittstelle zum ELSTER-System zur Verfügung gestellt werden, die benötigen ja auch die Steuer-ID der betroffenen Personen. Das sind m. W. Landesbehörden,

                    die haben ja auf die Steuer-ID keinen direkten Zugriff.

                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #70
                      Um wieder zum ursprünglichen Thema von hw2504 zurückzukommen:

                      Wenn das Finanzamt bei der Anforderung der Belege die (neue) Steuernummer mitgeteilt hat, sollte mit der Belegnachreichung gearbeitet werden.



                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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