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    Unmittelbar Begünstigt

    Hallo,
    Die Anlage AV macht mich echt fertig. Ich habe eine Riester- Rente vor Jahren abgeschlossen, zahle aber zurzeit keine Beträge. Macht es dann für mich trotzdem Sinn die Anlage AV abzugeben?
    Mein Mann hat eine betriebliche Altersversorgung abgeschlossen, ist er dadurch auch unmittelbar begünstigt bzw. berechtigt die Anlage AV abzuschließen?
    In Zeile 6 diese Anlage steht : beitragspflichtige Einnahmen im Sinne inländischen gesetzlichen Rentenversicherung 20XY... wenn man auf das Fragezeichen geht steht dort man soll das Entgelt, das in der Meldebescheinung zur Sozialversicherung steht, eintragen. Das sind dann in unserem Fall ca.34.000. Kann das so korrekt sein oder habe ich da was falsch verstanden?

    #2
    Natürlich kann man die Anlage AV der Steuererklärung auch zufügen wenn man keine Beiträge bezahlt hat. Aber warum sollte man das machen?

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      #3
      Mit der Abgabe der Anlage AV beantragst Du eine Günstigerprüfung zwischen Riester-Zulage und steuerlicher Auswirkung eines Sonderausgabenabzugs, der Antrag ist freiwillig. Wenn in Deinem Fall bei einem Beitrag von 0 € der Sonderausgabenabzug im "günstigsten" Fall nur zu einem "höchstmöglichen" Sonderausgabenabzug von 0 € führen kann, ist der Antrag auf Günstigerprüfung irgendwie sinnfrei. Und da drücke ich mich noch vorsichtig aus ;-)
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Hallo Steuerohjeohje!

        Falls Sie die von mir dringend empfohlene Funktion "vorausgefüllte Steuererklärung" verwenden, wird m.W. auch bei 0€ Beitragszahlung vollautomatisch die "Anlage Zusatzangaben für die Steuerberechnung" erstellt/ausgefüllt - dann empfehle ich Ihnen das Ausfüllen der Anlage AV, auch die Zeile 6 so wie Sie das oben geschrieben haben - und tragen Sie auch noch die Angaben zu Kindern ein!

        Warum?

        Beim Jahreswechsel ins nächste Jahr wird die Anlage AV zu 100% übernommen, durch den Bescheinigungsabruf werden die tatsächlich im nächsten Jahr bezahlten Riesterbeiträge vollautomatisch in die richtigen Formlure eingetragen - Sie müssen nur die Angaben in der Anlage AV in Zeile 6 und zu den Kindern aktualiseren.

        Und Ihre unverbindliche Steuervorausberechnung stimmt dann auch immer - egal ob mit oder ohne Riester-Beitrag!

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