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    ANLAGE "R"

    Hallo; ich bin am 1.12.2024 in Rente gegangen. Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?? Vorab vielen Dank für eine Info!!

    #2
    Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?
    Natürlich ! Du solltest den Bescheinigungsabruf nutzen, der erledigt die Einträge für dich.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Natürlich, was denn sonst? Wer nur einen Monat Lohn bezogen hat, muss ja auch die Anlage N ausfüllen.

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        #4
        Hallo Sibelius,

        Natürlich! Dafür kriegst du auch noch die 102 € Werbungskosten-Pauschbetrag angerechnet!
        Aber wie Charlie schon sagte, mit Bescheinigungsabruf geht eh alles automatisch.

        Gruß - Hans

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          #5
          Voraussetzung ist natürlich, dass die Rente für Dezember 2024 tatsächlich noch im Jahr 2024 auf Deinem Konto war (Wertstellung 30.12.2024 wäre der letzte Termin da der 31.12. kein Bankarbeitstag ist).

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            #6
            Die Rente wird bei neuen Renten immer am letzten Banktag im Monat gutgeschrieben, das macht der Rentenservice der Deutschen Post sehr verläßlich!

            Gruß - Hans

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              #7
              Zitat von Hans53 Beitrag anzeigen
              Die Rente wird bei neuen Renten immer am letzten Banktag im Monat gutgeschrieben, das macht der Rentenservice der Deutschen Post sehr verläßlich!
              Ja. Wenn man die Rente rechtzeitig beantragt hat.

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                #8
                In '#1 spricht der Sibelius in der Vergangenheit, da nahm ich natürlich an, dass das alles schon läuft!

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.

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                    #10
                    Hallo,

                    Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.
                    Wie zum Henker kommst du jetzt auf ausländische Renten?

                    Stefan
                    Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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