Hallo; ich bin am 1.12.2024 in Rente gegangen. Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?? Vorab vielen Dank für eine Info!!
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Keine Ankündigung bisher.
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Muss ich für den einen Monat (Dezember) die Anlage "R" ausfüllen?Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Hans53 Beitrag anzeigenDie Rente wird bei neuen Renten immer am letzten Banktag im Monat gutgeschrieben, das macht der Rentenservice der Deutschen Post sehr verläßlich!
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Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.
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Hallo,
Der Bescheinigungsabruf funktioniert aber nur für deutsche (inländische) Renten, die abgerufen und in die Steuererklärung eingetragen bzw. übernommen werden können, aber nicht müssen. Ausländische Renten müssen hingegen manuell und verpflichtend eingetragen werden, wo die Sache schon spannender wird, weil die Anlagen N, R, R-AUS oder AUS betroffen sein könnten.
Stefan
Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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