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    Anlage Unterhalt

    Werte Steuerfachleute.

    Nach mündlicher Auskunft der Hotline verwendet das Finanzamt ebenfalls Elster für die Ermittlung der Einkommenssteuer.

    In meinem Fall wurde nur für ein ¾ Jahr Unterhalt geleistet. Der Zeitraum wurde in der Anlage U auch so angegeben.

    In meinem Fall ermittelte das FA in seinem Bescheid geringere Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs. 1 EStG als die unverbindliche, vorläufigen Steuerberechnung von Elster.

    Im Rahmen der Aufklärung behauptet das FA nun, dass das Elster der Webanwendung hinsichtlich der Kostenpauschale 180 € und hinsichtlich des Werbungskosten-Pauschbetrages 1230 € diese NICHT jahresanteilmäßig ansetzt, sondern wie in meinem Fall, für beide die Jahreswerte von 1230€ und 180€ ansetzte.

    Das Problem bei Elster der Webanwendung ist, dass es keine programminternen Berechnungen ausweist, so dass man die Berechnung nachvollziehen kann.

    Wie ist die Eure Meinung zur Behauptung des FA?

    #2
    "Nach mündlicher Auskunft der Hotline verwendet das Finanzamt ebenfalls Elster für die Ermittlung der Einkommenssteuer."
    Diese Auskunft ist sicher falsch oder wurde falsch verstanden.

    "In meinem Fall wurde nur für ein ¾ Jahr Unterhalt geleistet. Der Zeitraum wurde in der Anlage U auch so angegeben."
    Du meinst sicher die Anlage Unterhalt und nicht die Anlage U (das sind zwei komplett verschiedene Sachen).

    "In meinem Fall ermittelte das FA in seinem Bescheid geringere Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs. 1 EStG als die unverbindliche, vorläufigen Steuerberechnung von Elster.
    Im Rahmen der Aufklärung behauptet das FA nun, dass das Elster der Webanwendung hinsichtlich der Kostenpauschale 180 € und hinsichtlich des Werbungskosten-Pauschbetrages 1230 € diese NICHT jahresanteilmäßig ansetzt, sondern wie in meinem Fall, für beide die Jahreswerte von 1230€ und 180€ ansetzte."
    Das kann ich mir eigentlich kaum vorstellen, ich habe jedenfalls bei unterjähriger Zahlung schon Ergebnisse der ELSTER-Berechnung gesehen, die monatsgenau gestimmt haben, auch hinsichtlich der Freibeträge.

    "Das Problem bei Elster der Webanwendung ist, dass es keine programminternen Berechnungen ausweist, so dass man die Berechnung nachvollziehen kann."
    Das ist leider so. Viel schlimmer noch: Manchmal berücksichtigt ELSTER den Unterhalt nicht, gibt aber auch keine Fehlermeldung aus.
    Leider steht auch in den Einkommensteuerbescheiden nur das Endergebnis, aber nicht der Rechenweg.

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      #3
      Manchmal berücksichtigt ELSTER den Unterhalt nicht - Leidersteht auch in den Einkommensteuerbescheiden nur das Endergebnis,
      Man sollte immer auch das Kleingedruckte am Ende des Bescheides aufmerksam lesen, da stehen viele interessante Sachen drin.
      Der Bescheid ist erst zuende, wenn man über das Dienstsiegel stolpert!

      Gruß - Hans

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        #4
        Hier noch ein Link zum Thema zeitanteiliger Ansatz: https://esth.bundesfinanzministerium...a/r-33a-3.html
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Werte Experten,
          Danke für die Fachbeiträge.
          Richtig: Ich meinte die Anlage Unterhalt. Danke für den Hinweis.
          Zitat der Hotlinie: "Wir verwenden auch dieses Elsterprogramm".
          Ist aber so: Elster Webanwendung kommt zu einem günstigeren Wert. Und die Erklärung liegt im (fehlerhaften) ganzjährigen Ansatz der von mir benannten Pauschalen.
          Mein Ansatz war zu erfahren/erfragen, ob meine beschriebene Erfahrung evtl. schon bei anderen Steuerpflichtigen im Zusammenhang mit Elster Web auftrat.
          Aber meine beschrieben Erfahrung mit der Anlage Unterhalt im Zusammenspiel mit der Elster Webanwendung scheint wohl singulär zu sein.
          In jedem Fall wäre es für den Steuerbürger von Vorteil, wenn die Elster Webanwendung auch den Rechenweg und Zwischenergebnisse darstellen würde. Das würde auch dem FA Arbeit ersparen.
          Schönen Dank

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            #6
            Dieser Rechneweg taucht leider auch im Einkommensteuerbescheid nict auf. Warum sollte also "Mein ELSTER" etwas können, das sogar die offizielle Software der Finanzverwaltung nicht auf die Reihe bekommt.
            Mit freundlichen Grüßen

            Beamtenschweiß
            ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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              #7
              Hallo HeinzHurtig!

              Es liegt ein Erfassungfehler Ihrerseits vor ...

              Elster rechnet richtig, wenn man alles was dafür nötig ist auch eingibt:

              Nötig sind z.B. auch (!) die Angaben der Einkünfte und Bezüge für das 1/4 Jahr, für das kein Unterhalt bezahlt wurde - dann berücksichtigt die Kiste selbstverständlich auch die pauschalen Abzüge anteilig und richtig!

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                #8
                Hallo HeinzHurtig !

                Ja, natürlich wäre es schön, wenn sowohl in der Elster-Berechnung als auch im Einkommensteuerbescheid die Berechnung drinstehen würde - in den Bescheiden hintenraus stehen zwei bis drei Seiten Text, die wohl fast niemand liest, die fast niemanden interessieren, die für die meisten Anwender einfach nur sinnlos sind ...

                es wäre natürlich wunderbar, wenn zumindest da die vollständige Berechnung drinstehen würde!

                aber wir dürfen nicht zuviel verlangen ...

                die Finanzverwaltung bekommt es ja noch nicht einmal hin, Leerzeilen zwischen den Absätze einzufügen, so dass man dieses "Gschreibsel" ohne ein Lineal oder Zeigefinger lesen kann und erkennen kann, wann ein neues Thema anfängt ... !

                immerhin bekommen es einige wenige Finanzbeamten beim hiesigen Finanzamt doch tatsächlich auf die Reihe, anstatt einer Leerzeile zur Absatz-/neues-Thema-Erkennung mittig einen "Teilungs-/Absatzstrich" einzüfügen - genial, wird aber leider nur in den wenigsten Fällen so gemacht ...

                Zum "Nachrechnen" kann man ja das Internet mal plagen und dort recherchieren - da wird man schon fündig!

                Und ja, ein Test der KI ist auch ein Versuch wert - wobei man da aufpassen muss: Die kostenlosen Zugänge sind i.d.R. nicht auf dem neuesten Stand - bei der letzten kostenlosen Recherche wurde darauf hingewiesen "Stand Oktober 2023" ...

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                  #9
                  Moin,

                  schönen Dank für die Hinweise.

                  Nötig sind z.B. auch (!) die Angaben der Einkünfte und Bezüge für das 1/4 Jahr, für das kein Unterhalt bezahlt wurde - dann berücksichtigt die Kiste selbstverständlich auch die pauschalen Abzüge anteilig und richtig!

                  Das 1. Quartal wird durch die Anlage Kind abgedeckt und der Rest des Jahres durch die Anlage Unterhalt.

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von HeinzHurtig Beitrag anzeigen
                    Moin,

                    schönen Dank für die Hinweise.

                    Nötig sind z.B. auch (!) die Angaben der Einkünfte und Bezüge für das 1/4 Jahr, für das kein Unterhalt bezahlt wurde - dann berücksichtigt die Kiste selbstverständlich auch die pauschalen Abzüge anteilig und richtig!

                    Das 1. Quartal wird durch die Anlage Kind abgedeckt und der Rest des Jahres durch die Anlage Unterhalt.
                    nix von wegen "abgedeckt mit der Anlage Kind" !

                    Nein, so wird es nicht zu einer korrekten Berechnung kommen - ganz einfach deshalb, weil die Kiste zur richtigen Berechnung die Einnahmen/Einkünfte des Kindes für das ganze Kalenderjahr benötigt, und darüber müssen in der Anlage Kind ja keine Angaben gemacht werden!

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                      #11
                      Moin Uwe64,
                      in der Tat, danke für den Hinweis.Elster mag scheinbar keine - vom Steuerbürger berechneten - unterjährigen Angaben.

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