Werte Steuerfachleute.
Nach mündlicher Auskunft der Hotline verwendet das Finanzamt ebenfalls Elster für die Ermittlung der Einkommenssteuer.
In meinem Fall wurde nur für ein ¾ Jahr Unterhalt geleistet. Der Zeitraum wurde in der Anlage U auch so angegeben.
In meinem Fall ermittelte das FA in seinem Bescheid geringere Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs. 1 EStG als die unverbindliche, vorläufigen Steuerberechnung von Elster.
Im Rahmen der Aufklärung behauptet das FA nun, dass das Elster der Webanwendung hinsichtlich der Kostenpauschale 180 € und hinsichtlich des Werbungskosten-Pauschbetrages 1230 € diese NICHT jahresanteilmäßig ansetzt, sondern wie in meinem Fall, für beide die Jahreswerte von 1230€ und 180€ ansetzte.
Das Problem bei Elster der Webanwendung ist, dass es keine programminternen Berechnungen ausweist, so dass man die Berechnung nachvollziehen kann.
Wie ist die Eure Meinung zur Behauptung des FA?
Nach mündlicher Auskunft der Hotline verwendet das Finanzamt ebenfalls Elster für die Ermittlung der Einkommenssteuer.
In meinem Fall wurde nur für ein ¾ Jahr Unterhalt geleistet. Der Zeitraum wurde in der Anlage U auch so angegeben.
In meinem Fall ermittelte das FA in seinem Bescheid geringere Unterhaltsaufwendungen nach §33a Abs. 1 EStG als die unverbindliche, vorläufigen Steuerberechnung von Elster.
Im Rahmen der Aufklärung behauptet das FA nun, dass das Elster der Webanwendung hinsichtlich der Kostenpauschale 180 € und hinsichtlich des Werbungskosten-Pauschbetrages 1230 € diese NICHT jahresanteilmäßig ansetzt, sondern wie in meinem Fall, für beide die Jahreswerte von 1230€ und 180€ ansetzte.
Das Problem bei Elster der Webanwendung ist, dass es keine programminternen Berechnungen ausweist, so dass man die Berechnung nachvollziehen kann.
Wie ist die Eure Meinung zur Behauptung des FA?
Kommentar