Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag von Frau für Teilerstattung meiner KE-Abzüge nutzen?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Besten Dank! Dann würde ich jetzt einfach immer die folgenden Varianten durchspielen:

    A. Nur Zeile 5: vollständige Angaben von mir und meiner Frau für alle Banken/Kapitalerträge in Zeile 7 und Zeile 16 (d.h. Zeile 17 = 0 €)
    B. Zeile 4 (inkl. Zeile 5): vollständige Angaben von mir und meiner Frau für alle Banken/Kapitalerträge in Zeile 7 und Zeile 16 (d.h. Zeile 17 = 0 €)

    Damit müsste ich ja in der Steuerberechnung sehen, ob das eine oder andere günstiger ist, korrekt?

    Kommentar


      #17
      Damit müsste ich ja in der Steuerberechnung sehen, ob das eine oder andere günstiger ist, korrekt?
      Mach zuerst bzw. nur die Variante B, die kannst du auch so belassen, wenn die Günstigerprüfung nicht erfolgreich ist.

      Die 0 in Zeile 17 kann bei dieser Variante entfallen, da bei der Günstigerprüfung alle Kapitalerträge erklärt werden müssen.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #18
        Auch wenn ich mich wiederhole: besten Dank!

        Kommentar


          #19
          Hallo,

          Wäre das dann so jeweils korrekt eingetragen worden (jeweils nur in Anlage KAP für mich - bei Einzelveranlagung sowieso aber eben auch bei der Zusammenveranlagung)?
          Ja, würde ich so sehen.

          Die anderen Fragen wurden schon zutreffend beantwortet.

          ---------------------------------------------------------------------------------------

          Bei einem Antrag in Zeile 5 reicht es auch bei einer Zusammenveranlagung aus, die Angaben nur bei dir zu machen.
          Ich finde diese Hinweise verwirren mehr als sie helfen.
          Wir beide wissen natürlich, dass das richtig ist und auch warum. Aber dann kommen andere Mitleser und projizieren das auf ihren eigenen (anderen) Fall, und plötzlich großes Chaos.

          Stefan
          Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

          Kommentar


            #20
            Auch Dir nochmals besten Dank! Ursprünglich hatte ich gehoffft, dass bei Zusammenveranlagung der bei meiner Frau nicht gänzlich ausgereizte Sparer-Pauschbetrag (bei mir: 2100 € Kapitalerträge vs. 1000 € in Anspruch genommener Pauschbetrag bei Abzügen i.H.v. 345 € / bei meiner Frau: 105 € Kapitalerträge vs. 895 € noch nicht in Anspruch genommener Pauschbetrag ohne Abzüge) dafür sorgt, dass ich noch deutlich mehr Erstattung erhalten kann. Dem ist mit den konkreten Zahlen aber leider nicht so (im Gegenteil: Mein Elster errechnet weniger als vor der heutigen Post-Eröffnung ;-) ). Der Grund scheint zu sein: jetzt sind die Angaben von mir und meiner Frau vollständig und für das Finanzamt korrekt enthalten...

            Immerhin: lasse ich die Anlage KAP testweise ganz weg, ist die Erstattung noch geringer. D.h. im Endeffekt bekommen wir durch das korrekte Ausfüllen doch etwas zurückerstattet. Ziel erreicht

            Schönen Abend Euch allen!

            Kommentar

            Lädt...
            X