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Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag von Frau für Teilerstattung meiner KE-Abzüge nutzen?

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    Anlage KAP - Sparer-Pauschbetrag von Frau für Teilerstattung meiner KE-Abzüge nutzen?

    Hallo zusammen,

    ich habe Fragen zur Anlage KAP, die ich mir bislang nicht selbst beantworten konnte. Zum Hintergrund: jahrelang habe ich - trotz Zusammenveranlagung mit meiner Ehefrau - nur "meine" Kapitalerträge angegeben und zumindest immer ein paar wenige Euros wegen der nicht ausgewogenen Verteilung des Sparer-Pauschbetrags erstattet bekommen. Meine Frau hat dagegen kaum Kapitalerträge und reizt "ihren" Sparer-Pauschbetrag daher bislang überhaupt nicht aus. Es stellt sich daher aktuell die Frage: kann ich von dem bei meiner Frau noch nicht in Anspruch genommenem Sparer-Pauschbetrag profitieren und damit noch ein paar Euro mehr an zu viel gezahlten Steuern auf Kapitalerträge zurückerhalten?

    So in etwa habe ich bislang meine Anlage KAP ausgefüllt:
    grafik.png
    => Wie man hoffentlich sehen kann, lagen die Kapitalerträge von Bank 1 deutlich über dem dort erteilten Freistellungsauftrag und haben daher Abzüge (Zeilen 37-39) nach sich gezogen. Im Gegensatz dazu sind bei Bank 2 deutlich weniger Erträge angefallen und diese lagen deutlich unter dem erteilten Freistellungsauftrag. Zwischenfrage: habe ich die Anlage bislang korrekt ausgefüllt gerade? Ziel war, etwas von dem nicht in Anspruch genommenen Pauschbetrag von Bank 2 (500 Pauschbetrag - 100 Kapitalerträge = 400 Euro) dafür zu verwenden, einen Teil der Abzüge (Zeilen 37-39) von den oberhalb des Pauschbetrags von Bank 2 (2000 Kapitalerträge - 500 Pauschbetrag = 1500 Euro) liegenden Kapitalerträgen wieder erstattet zu bekommen. Oder habe ich hier schon immer etwas falsch ausgefüllt?

    So würde ich die Anlage nun für meine Frau und mich ausfüllen:
    grafik.png
    => Tatsächlich sinkt die von "Mein Elster" berechnete Steuerrückerstattung dadurch um einige Euro.. ich hätte gedacht, sie hätte steigen müssen? Ziel ist es eigentlich, etwas von meinem nicht in Anspruch genommenen Pauschbetrag von Bank 2 (500 Pauschbetrag - 100 Kapitalerträge = 400 Euro) sowie den insgesamt nicht in Anspruch genommenen Pauschbetrag meiner Frau (1000 Pauschbetrag - 100 Kapitalerträge = 900 Euro) dafür zu verwenden, einen Teil der Abzüge (Zeilen 37-39) von den meinen oberhalb des Pauschbetrags von Bank 2 (2000 Kapitalerträge - 500 Pauschbetrag = 1500 Euro) liegenden Kapitalerträgen wieder erstattet zu bekommen. Habe ich das gänzlich falsch ausgefüllt? Was kann/sollte ich besser machen?

    Vielen lieben Dank schon einmal im Voraus für Eure Hilfe!

    Gruß
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    #2
    Ganz komme ich mit deinem Tabellenwerk nicht zurecht. Wenn deine Frau insgesamt nur 50 € Kapitalerträge hatte, warum willst du dann bei ihr in Zeile 16

    100 € tatsächlich beanspruchter Sparer-Pauschbetrag eintragen ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Sie hat bei 2 Banken jeweils einen Freistellungsauftrag i.H.v. 500 € und bei beiden Banken jeweils 50 € d.h. in Summe 100 € Kapitalerträge erzielt (alternativ hätte ich im Beispiel auch nur 1 Bank aufführen können mit Freistellungsauftrag 1000 € und Erträgen i.H.v. 100 €). Sorry wenn das etwas verwirrend war...

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        #4
        Hallo,

        es ist schon etwas verwirrend, dass du oben auch noch eine Bank nicht erklären willst, und somit die Zahlen nicht vergleichbar sind. Außerdem würde ich in Excel erstmals alles getrennt erfassen, also Personen und Banken (bei euch dann 4 Spalten).

        Auf den ersten Blick fehlt aber oben der in Anspruch genommene Sparer-Pauschbetrag deiner Frau. Da sind in Zeile 17 nur die 100 Euro von (deiner) Bank 2, ihre 100 Euro fehlen aber. Somit ist es logisch, dass etwas weniger Steuern herauskommen (ist aber falsch, und könnte durch die automatische Meldung der Bank auffliegen).

        Wenn deine Frau insgesamt nur 50 € Kapitalerträge hatte, warum willst du dann bei ihr in Zeile 16 100 € tatsächlich beanspruchter Sparer-Pauschbetrag eintragen ?
        Sie hat aber offenbar sowohl bei Bank 1 als auch bei Bank 2 jeweils 50 Euro. Passt also.

        Stefan
        Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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          #5
          Ich habe die Tabelle mal aktualisiert (und die Werte geringfügig verändert, so dass klarer wird, was zusammengerechnet wurde und was nicht):

          1. So sieht es aktuell bei mir aus, wenn ich die Zusammenveranlagung wähle und Anlage KAP sowohl für mich als auch für meine Frau ausfülle:
          grafik.png

          Bislang habe ich (lassen wir die Zusammenveranlagung mal einen Moment beiseite und nehmen an, ich hätte Einzelveranlagung gewählt bzw. bei der Zusammenveranlagung die Angaben meiner Frau vergessen) das erfasst (nur für mich, weil ich evtl. fälschlicherweise davon ausging, dass ich die Angaben meiner Frau gar nicht in die Anlage KAP erfassen muss):
          grafik.png

          Ziel ist, das Optimum herauszuholen, d.h. bislang nicht in Anspruch genommene Pauschbeträge bei der gewählten Zusammenveranlagung sinnvoll zu nutzen. Zusätzlich würde mich natürlich dennoch interessieren, ob/was ich in der Vergangenheit falsch gemacht habe (das war sicherlich keine Absicht ).

          Besten Dank nochmal!
          Markus
          Angehängte Dateien

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            #6
            Wenn du keine Günstigerprüfung (Zeile 4) haben willst, sondern nur eine Überprüfung des Steuereinbehalts (Zeile 5) anstrebst,

            ist es am einfachsten nur deine Kapitalerträge bei der Bank A1 zu erklären. In Zeile 17 der Anlage KAP trägst du dann 175 € (100 + 75) ein.

            Für die Zukunft solltet ihr als Ehegatten gemeinsame Freistellungsaufträge erteilen. Dann können bei der Bank A1 auch mehr als 1.000 €

            freigestellt werden.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Hallo,

              das unten was du "Zusammen-/Einzelveranlagung" nennst was soll das nun sein, Einzel oder Zusammen?
              Bei Einzel dürftest du nur 1.000 Euro Sparer-Pauschbetrag ansetzen, und bei Zusammen fehlt die Zeile 17 der Banken deiner Frau (jetzt 75 Euro). Die darfst du natürlich nicht weglassen, du willst ja ihren Sparer-Pauschbetrag mit verwenden, und davon sind eben nur noch 925 Euro übrig.

              Ziel ist, das Optimum herauszuholen, d.h. bislang nicht in Anspruch genommene Pauschbeträge bei der gewählten Zusammenveranlagung sinnvoll zu nutzen.
              Um es übersichtlich zu halten sage ich oft, dass man einfach alle Banken erklären soll (dann mit Zeile 16, und Zeile 17 nichts). In dem Fall kann man auch die Günstigerprüfung beantragen (Zeile 4), und bekommt ziemlich sicher das Optimum.

              Mit den neuen Zahlen wären 175 Euro zu versteuern, macht mit Soli und Kirche ca. 50 Euro Steuern. Und da bereits 345 Euro abgeführt wurden gäbe es - allein durch die Kapitalerträge - knapp 300 Euro zurück (ich hab' jetzt mal deine Zahlen genommen, die stimmen nicht ganz, aber in der Erklärung nimmst du ja die echten Zahlen).

              EDIT: Charlie24 schreibt auch von 175 Euro. Das ist aber nur zufällig der gleiche Betrag, gemeint ist etwas anderes (bei mir der Betrag über 2.000 Euro, bei ihm der Betrag der Banken die nicht unbedingt erklärt werden müssen weil komplett freigestellt). Zufall halt.

              Stefan
              Zuletzt geändert von reckoner; 18.05.2025, 20:12.
              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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                #8
                D.h. im Grunde wie in meiner Tabelle für die Einzelveranlagung, aber in Zeile 17 dann die Summe aus den Kapitalerträgen meiner Bank A2 + die Summe der Kapitalbeträge meiner Frau (vorausgesetzt, wie im Beispiel sind bei ihr keine Abzüge erfolgt)? Dann hätte ich das in den letzten Jahren tatsächlich falsch gemacht Weiß das Finanzamt denn dann, wieso 175 € angegeben wurden, da wir (noch) getrennte Freistellungsaufträge haben?

                Durch Zusammenveranlagung stehen wir bei steuerlich günstiger dar (Einkommenssteuerbelastung geringer als 25 %, da ich in Vollzeit arbeite, meine Frau aber "nur" Erwerbsminderungsrente erhält), d.h. grundsätzlich könnte ich aber auch bei meiner Frau und mir jeweils nur Zeile 4 auswählen? Müsste Zeile 5 dann bei uns Beiden abgewählt bleiben oder sollte man das bei mir und/oder meiner Frau auch auswählen? Wären die Angaben oben korrekt oder müsste auch hier etwas angepasst werden?

                Ich danke Euch schon mal für die Hilfestellung.. komme mit Vielem in der Steuererklärung klar, aber die Anlage KAP überfordert mich

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                  #9
                  Weiß das Finanzamt denn dann, wieso 175 € angegeben wurden,
                  Ja, das Finanzamt weiß das. Die Banken übermitteln die aufgrund von Freistellungsaufträgen steuerfrei geflossenen Kapitalerträge (Zinsen), sonst nichts.

                  In eurem Fall liegen dem Finanzamt 4 Bescheinigungen über insgesamt 925 € freigestellte Kapitalerträge (Zinsen) vor. Die kannst du auch abrufen.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #10
                    Durch Zusammenveranlagung stehen wir bei steuerlich günstiger dar (Einkommenssteuerbelastung geringer als 25 %
                    Maßgeblich ist der Grenzsteuersatz, nicht der durchschnittliche Steuersatz. Falls ihr eine Günstigerprüfung beantragen wollt, müsst ihr alle Kapitalerträge

                    personenbezogen und vollständig erklären, es reicht dann der Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP. Ob die Günstigerprüfung erfolgreich ist, siehst du in

                    der Steuervorausberechnung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      @Reckoner: Danke für den Hinweis.. ich habe mal die beiden BISHERIGEN Alternativen (Einzelveranlagung in Jahren mit z.B. einer Abfindung bei mir bzw. Zusammenveranlagung ohne Günstigerprüfung) aktualisiert:

                      grafik.png

                      Wäre das dann so jeweils korrekt eingetragen worden (jeweils nur in Anlage KAP für mich - bei Einzelveranlagung sowieso aber eben auch bei der Zusammenveranlagung)?

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Maßgeblich ist der Grenzsteuersatz, nicht der durchschnittliche Steuersatz. Falls ihr eine Günstigerprüfung beantragen wollt, müsst ihr alle Kapitalerträge

                        personenbezogen und vollständig erklären, es reicht dann der Antrag in Zeile 4 der Anlage KAP. Ob die Günstigerprüfung erfolgreich ist, siehst du in

                        der Steuervorausberechnung.
                        Das ist mal eine Aussage! Super, Danke.. erspart mir und Euch diverse Nachfragen Also dann wirklich wie hier:
                        grafik.png
                        ?

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                          #13
                          Wäre das dann so jeweils korrekt eingetragen worden (jeweils nur in Anlage KAP für mich - bei Einzelveranlagung sowieso aber eben auch bei der Zusammenveranlagung)?
                          Bei einem Antrag in Zeile 5 reicht es auch bei einer Zusammenveranlagung aus, die Angaben nur bei dir zu machen.
                          Zuletzt geändert von Charlie24; 18.05.2025, 19:10.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Blöde Frage: Antrag in Zeile 4 und Antrag in Zeile 5 schließen sich gegenseitig aus? Oder gibt es Fälle wo beides in Kombination Sinn ergibt?

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                              #15
                              Blöde Frage: Antrag in Zeile 4 und Antrag in Zeile 5 schließen sich gegenseitig aus? Oder gibt es Fälle wo beides in Kombination Sinn ergibt?
                              Der Antrag in Zeile 4 schließt den Antrag in Zeile 5 ein, die Zeile 5 muss man deshalb nicht zusätzlich ankreuzen.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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