Hallo, ich möchte nur auf sicher gehen. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen bei Alleinstehenden sollen Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand eingetragen werden. So wie ich das verstanden habe, muss man dort auch Kinder eintragen, die zwar volljährig sind aber studieren. Sie haben aber keinen negativen Einfluss auf irgendwas, oder? Die Anlage für die Kinder muss ich je zusätzlich einfügen, und dort steht es, dass sie noch Kindergeld beziehen und in der Ausbildung sind. Das ist mein erstes Jahr als alleinerziehende, da mein Mann vor 1,5 Jahren gestorben ist und ich möchte nichts falsch machen
Danke in voraus für die Hilfe!
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