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Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Alleinstehende

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    Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen Alleinstehende

    Hallo, ich möchte nur auf sicher gehen. In der Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen bei Alleinstehenden sollen Angaben zu Personen, mit denen ein gemeinsamer Haushalt bestand eingetragen werden. So wie ich das verstanden habe, muss man dort auch Kinder eintragen, die zwar volljährig sind aber studieren. Sie haben aber keinen negativen Einfluss auf irgendwas, oder? Die Anlage für die Kinder muss ich je zusätzlich einfügen, und dort steht es, dass sie noch Kindergeld beziehen und in der Ausbildung sind. Das ist mein erstes Jahr als alleinerziehende, da mein Mann vor 1,5 Jahren gestorben ist und ich möchte nichts falsch machen
    Danke in voraus für die Hilfe!


    #2
    Zitat von Dorotad Beitrag anzeigen
    Sie haben aber keinen negativen Einfluss auf irgendwas, oder?
    Wenn die Kinder nicht die gleichen Aufwendungen geltend machen wie Du, nein, dann hat das keinen negativen Einfluss. Du musst ja auch die Seite 5 der Anlage noch ausfüllen.

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      #3
      ... und dort steht es, dass sie noch Kindergeld beziehen und in der Ausbildung sind.
      Kinder im Haushalt, die noch steuerlich berücksichtigt werden, sind keine alleinstehenden Personen im Sinne des § 35a EStG
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
        Kinder im Haushalt, die noch steuerlich berücksichtigt werden, sind keine alleinstehenden Personen im Sinne des § 35a EStG
        Danke! Das bedeutet, ich muss sie gar nicht eintragen? Und auf der nächster Seite trage ich überall 100%. Richtig?

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          #5
          Und auf der nächster Seite trage ich überall 100%. Richtig?
          Nein, die Seite 5 bleibt m. E. ebenfalls leer !
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #6
            Danke! Einige Sachen sind in diesen Formularen für Laien echt unübersichtlich.

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