Moin zusammen,
ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten. Ein Drittel ist als "normaler" Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen (in der Anblage N in Zeile 5 übernommen), zwei Drittel als "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenmderjahre" (übernommen in Zeile 17 der Anlage N). Steuern wurden nicht bagezogen, es muss also alles nachträgich versteuert werden.
So weit, so gut. Aber: Wie kann ich die Anwendung der Fünftelregelung "beantragen", oder geschieht das automatisch? Würde gern mal schauen, wie sich das auswirkt.
Außerdem wird in der Steuerberechnung ein für mich nicht nachvollziehbarer Betrag als zu "versteuern nach §34 Abs.1 ESTG" ausgewiesen, der höher versteuert als das zvE. Da wir sonst keine außerordentlichen Einkünfte" hatten, muss sich das jha wohl auf die Abfindung beziehen. Aber das wie gesagt, der Betrag ist für mich nicht nachvollziehbar.
Danke für die Hilfe,
viele Grüße
Andreas
ich habe letztes Jahr eine Abfindung erhalten. Ein Drittel ist als "normaler" Arbeitslohn in der Lohnsteuerbescheinigung eingetragen (in der Anblage N in Zeile 5 übernommen), zwei Drittel als "ermäßigt besteuerter Arbeitslohn für mehrere Kalenmderjahre" (übernommen in Zeile 17 der Anlage N). Steuern wurden nicht bagezogen, es muss also alles nachträgich versteuert werden.
So weit, so gut. Aber: Wie kann ich die Anwendung der Fünftelregelung "beantragen", oder geschieht das automatisch? Würde gern mal schauen, wie sich das auswirkt.
Außerdem wird in der Steuerberechnung ein für mich nicht nachvollziehbarer Betrag als zu "versteuern nach §34 Abs.1 ESTG" ausgewiesen, der höher versteuert als das zvE. Da wir sonst keine außerordentlichen Einkünfte" hatten, muss sich das jha wohl auf die Abfindung beziehen. Aber das wie gesagt, der Betrag ist für mich nicht nachvollziehbar.
Danke für die Hilfe,
viele Grüße
Andreas
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