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Anlage KAP bei inländischen und ausländischen Zinserträgen

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    Anlage KAP bei inländischen und ausländischen Zinserträgen

    Hallo, ich hätte mal wieder eine Frage an die kompetenten Forums-Experten, diesmal zur Anlage KAP: Im letzten Jahr wurden

    (a) inländische Zinserträge erzielt, die zwar dem Steuerabzug unterlegen hätten, aber unterhalb des Freistellungsauftrag lagen und diesen teilweise verbrauchten. Zusätzlich wurden erstmals
    (b) ausländische Zinserträge erzielt (FRA), die nicht dem Steuerabzug unterlagen.

    Ich hatte jetzt nur (b) in der Anlage KAP eingetragen. Denn bei den inländischen Erträgen wurde der beanspruchte Sparerfreibetrag bereits per elektronischer Bescheinigung an das Finanzamt übermittelt (die Bescheinigungen kann ich in Elster auch sehen). Ich ging davon aus, dass diese somit automatisch berücksichtigt werden.

    Das Problem ist jetzt, dass im Bescheid nur die ausländischen Erträge aufgeführt sind und mit dem vollen Freibetrag von 1000 EUR verrechnet wurden. Somit fiel keine KESt an. Tatsächlich überschreiten aber die ausländischen Erträge (zusammen mit den inländischen) den Freibetrag. Nach meiner Berechnung wären somit ca. 40 EUR KESt angefallen.

    Hätte ich daher tatsächlich alle (!) Erträge – also auch die inländischen – erfassen müssen, obwohl die Bescheinigungen über den verbrauchten Sparerfreibetrag eigentlich dem Finanzamt bereits vorliegen?

    PS: Ich sehe gerade, dass eine (etwas) ähnliche Fragestellung schon behandelt wurde (https://forum.elster.de/anwenderforu...024#post462234). Demnach muss offenbar der beanspruchte Sparerfreibetrag in jedem Fall deklariert werden. Da muss ich das wohl irgendwie nachmelden.
    Zuletzt geändert von Hepty2412; 02.06.2025, 15:37.

    #2
    Zitat von Hepty2412 Beitrag anzeigen
    Hätte ich daher tatsächlich alle (!) Erträge – also auch die inländischen – erfassen müssen
    So hätte ich's gemacht. Was hast Du denn auf Seite 1 der Anlage KAP beantragt?

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      #3
      Demnach muss offenbar der beanspruchte Sparerfreibetrag in jedem Fall deklariert werden. Da muss ich das wohl irgendwie nachmelden.
      Wann hast du denn die Steuererklärung übermittelt ? Wenn das erst ein paar Tage her ist, kannst du ja eine ergänzte Erklärung erneut übermitteln.

      Da gibst du dann die im Inland freigestellten Zinsen, also den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag in Zeile 17 der Anlage KAP an.

      Die andere Möglichkeit wäre die im Beitrag '#2 genannte vollständige Erklärung auch der inländischen Kapitalerträge.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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        #4
        Da habe ich beide Felder freigelassen (also keine »Günstigerprüfung« und auch keine »Überprüfung des Steuereinbehalts«). Vielleicht hätte ich letzteres ankreuzen sollen. Irgendwie habe ich jetzt ein Störgefühl, denn ich bin ziemlich sicher, dass hier auf einen Teil der ausländischen Zinserträge KESt anfallen müsste.

        Ich melde das jetzt einfach per Mitteilung nach, der Bescheid liegt ja schon vor. Es wundert mich nur, dass das überhaupt so durchgegangen ist.

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          #5
          Da habe ich beide Felder freigelassen (also keine »Günstigerprüfung« und auch keine »Überprüfung des Steuereinbehalts«).
          So wie du übermittelt hast, war ja auch kein Antrag erforderlich. Bei meinem Vorschlag mit Zeile 17 ist ebenfalls kein Antrag notwendig.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ich melde das jetzt einfach per Mitteilung nach, der Bescheid liegt ja schon vor.
            Ich hatte überlesen, dass der Bescheid schon ergangen ist. Nachmelden mit Sonstiger Nachricht ist der richtige Weg.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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