Hallo, ich hätte mal wieder eine Frage an die kompetenten Forums-Experten, diesmal zur Anlage KAP: Im letzten Jahr wurden
(a) inländische Zinserträge erzielt, die zwar dem Steuerabzug unterlegen hätten, aber unterhalb des Freistellungsauftrag lagen und diesen teilweise verbrauchten. Zusätzlich wurden erstmals
(b) ausländische Zinserträge erzielt (FRA), die nicht dem Steuerabzug unterlagen.
Ich hatte jetzt nur (b) in der Anlage KAP eingetragen. Denn bei den inländischen Erträgen wurde der beanspruchte Sparerfreibetrag bereits per elektronischer Bescheinigung an das Finanzamt übermittelt (die Bescheinigungen kann ich in Elster auch sehen). Ich ging davon aus, dass diese somit automatisch berücksichtigt werden.
Das Problem ist jetzt, dass im Bescheid nur die ausländischen Erträge aufgeführt sind und mit dem vollen Freibetrag von 1000 EUR verrechnet wurden. Somit fiel keine KESt an. Tatsächlich überschreiten aber die ausländischen Erträge (zusammen mit den inländischen) den Freibetrag. Nach meiner Berechnung wären somit ca. 40 EUR KESt angefallen.
Hätte ich daher tatsächlich alle (!) Erträge – also auch die inländischen – erfassen müssen, obwohl die Bescheinigungen über den verbrauchten Sparerfreibetrag eigentlich dem Finanzamt bereits vorliegen?
PS: Ich sehe gerade, dass eine (etwas) ähnliche Fragestellung schon behandelt wurde (https://forum.elster.de/anwenderforu...024#post462234). Demnach muss offenbar der beanspruchte Sparerfreibetrag in jedem Fall deklariert werden. Da muss ich das wohl irgendwie nachmelden.
(a) inländische Zinserträge erzielt, die zwar dem Steuerabzug unterlegen hätten, aber unterhalb des Freistellungsauftrag lagen und diesen teilweise verbrauchten. Zusätzlich wurden erstmals
(b) ausländische Zinserträge erzielt (FRA), die nicht dem Steuerabzug unterlagen.
Ich hatte jetzt nur (b) in der Anlage KAP eingetragen. Denn bei den inländischen Erträgen wurde der beanspruchte Sparerfreibetrag bereits per elektronischer Bescheinigung an das Finanzamt übermittelt (die Bescheinigungen kann ich in Elster auch sehen). Ich ging davon aus, dass diese somit automatisch berücksichtigt werden.
Das Problem ist jetzt, dass im Bescheid nur die ausländischen Erträge aufgeführt sind und mit dem vollen Freibetrag von 1000 EUR verrechnet wurden. Somit fiel keine KESt an. Tatsächlich überschreiten aber die ausländischen Erträge (zusammen mit den inländischen) den Freibetrag. Nach meiner Berechnung wären somit ca. 40 EUR KESt angefallen.
Hätte ich daher tatsächlich alle (!) Erträge – also auch die inländischen – erfassen müssen, obwohl die Bescheinigungen über den verbrauchten Sparerfreibetrag eigentlich dem Finanzamt bereits vorliegen?
PS: Ich sehe gerade, dass eine (etwas) ähnliche Fragestellung schon behandelt wurde (https://forum.elster.de/anwenderforu...024#post462234). Demnach muss offenbar der beanspruchte Sparerfreibetrag in jedem Fall deklariert werden. Da muss ich das wohl irgendwie nachmelden.
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