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Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht: Umzug aus dem Ausland

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    Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht: Umzug aus dem Ausland

    Liebes Elster Forum Team

    Ich bin in Oktober 2024 nach Deutschland aus der Schweiz umgezogen und arbeite seit November 2024 als Freiberuflerin in Deutschland. In der Schweiz war ich bis August 2024 bei einer Firma angestellt (Vollzeitjob). Ich muss die Informationen vom alten Job in der Schweiz in der Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) eingeben. Ich weiß aber nicht genau wo (bzw welche Seite/Zeile). Könnte mir jemand bitte helfen?

    Viele Grüße
    Margherita

    #2
    Schau dir mal die Anlage WA-ESt an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24

      Danke für die schnelle Rückmeldung! Ich hätte noch eine Frage: Muss ich in der Zeile 6 mein gesamtes Einkommen vom vorherigen Job in der Schweiz vom Jahr 2024 eingeben? Mir wurde auch gesagt ich sollte das auch beweisen. Soll ich das Dokument neben dem Betrag als Beleg verknüpfen (siehe bitte Screenshot unten)?
      Gemäß deinem Kommentar hier noch eine Info zum Bundesland: Rheinland-Pflaz


      image.png

      Danke dir vorab für deine Rückmeldung!

      Viele Grüße
      Margherita​​
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        #4
        Es wird nach den Einkünften gefragt. Das ist der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.

        Ob du deinen Lohnnachweis aus der Schweiz jetzt als Beleg verknüpfst, bleibt dir überlassen. Du kannst ihn auch über die Belegnachreichung

        einreichen, wenn du bereits eine deutsche Steuernummer hast. Das Bundesland spielt nur bei Fragen zur Grundsteuer eine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Charlie24

          Entschuldigung, ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Aus meinem alten Job habe ich einen Lohnausweis für das Jahr 2024. Darauf steht mein Bruttolohn, aber nach schweizer Steuerrecht nehme ich an. Also nicht nach deutschem Steuerrecht. Wäre das falsch, wenn ich den Betrag in der Zeile 6 eintrage?
          Oder wo soll ich sonst diese Informationen eintragen?

          Viele Grüße
          Margherita

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            #6
            Natürlich hindert Dich niemand daran, statt des Einkommens die höheren Einnahmen anzugeben.

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              #7
              Ich verstehe auch nicht, warum ich mein Einkommen aus der Schweiz angeben sollte. Mit dem Umzug nach Deutschland habe ich aufgehört, in der Schweiz zu arbeiten und habe in Deutschland als Selbständige angefangen. Es sollte keine Rolle spielen, was ich davor verdient habe. Oder habe ich etwas falsch verstanden?

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                #8
                Zitat von martinellimargherita Beitrag anzeigen
                Ich verstehe auch nicht, warum ich mein Einkommen aus der Schweiz angeben sollte.
                Wohl wegen § 1 Abs. 2 EStG.

                Kommentar


                  #9
                  Weil es im Einkommensteuergesetz (EStG) so geregelt ist
                  Kann man gut finden oder auch nicht aber es ist Gesetz.
                  Mit freundlichen Grüßen

                  Beamtenschweiß
                  ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

                  Kommentar


                    #10
                    Zitat von martinellimargherita Beitrag anzeigen
                    Ich verstehe auch nicht, warum ich mein Einkommen aus der Schweiz angeben sollte. Mit dem Umzug nach Deutschland habe ich aufgehört, in der Schweiz zu arbeiten und habe in Deutschland als Selbständige angefangen. Es sollte keine Rolle spielen, was ich davor verdient habe. Oder habe ich etwas falsch verstanden?
                    Hast Du ! Die Angabe in der Anlage WA-ESt dient der zutreffenden Ermittlung Deines Steuersatzes (Progressionsvorbehalt). Dass Deine schweizer Einkünfte in D steuerfrei sind, ist richtig, bei der Steuersatzbemessung sind sie aber zu berücksichtigen.

                    Vereinfachtes Beispiel: Wir haben einen Progressionssteuersatz, d.h. bei höherem Einkommen kommt auch ein höherer Steuersatz zur Anwendung. Gehen wir mal von einem Grundfreibetrag von 10.000 € aus, d.h. die Steuer beträgt bei einem Einkommen von 10.000 € 0 €. Eine Person mit einem Einkommen von beispielsweise 20.000 € allein aus D soll zumindest vom System her die gleiche Steuer zahlen müssen wie eine Person, die 10.000 € in Land A und 10.000 € in Land B verdient hat, denn beide Personen haben 20.000 € verdient und sind somit wirtschaftlich gleich leistungsfähig. Um das zu erreichen werden in beiden Ländern je 10.000 € versteuern aber mit dem Steuersatz, der bei 20.000 € anfiele.
                    Schönen Gruß

                    Picard777

                    P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                    Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                      #11
                      Vielen lieben Dank für die ausführliche Erklärung! Wenn ich richtig verstanden habe: Das Geld, was ich in der Schweiz verdient habe, wird nach deutschem Steuerrecht dann versteuert?

                      "Dass Deine schweizer Einkünfte in D steuerfrei sind, ist richtig, bei der Steuersatzbemessung sind sie aber zu berücksichtigen." Steuerfrei bedeutet dann nur, dass ich keine Steuer zahlen muss, ausßer der Einkommensteuer?
                      Ist diese Tabelle für 2024 auch gültig? https://www.vermoegenszentrum.de/ver...r-grundtabelle

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                        #12
                        Ähnlich wie Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld oder Krankengeld scheinen die Schweizer Einkünfte zwar einkommensteuerfrei zu sein, erhöhen aber den Steuersatz der übrigen Einkünfte. Such mal im Netz nach Progressionsvorbehalt.

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                          #13
                          Wenn ich richtig verstanden habe: Das Geld, was ich in der Schweiz verdient habe, wird nach deutschem Steuerrecht dann versteuert?
                          Nein, richtig ist folgendes: Bei der Versteuerung des Geldes, das du in Deutschland verdient hast, wird berücksichtigt, dass du im gleichen Kalenderjahr

                          weitere Einkünfte in der Schweiz erzielt hast. Da der deutsche Einkommensteuertarif bekanntlich progressiv ist, führt das regelmäßig zu einem höheren

                          Steuersatz für deine deutschen Einkünfte.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Nein, die schweizer Einkünfte werden in Deutschland nicht versteuert, sie sind steuerfrei. Eine Abfrage in der Steuererklärung bedeutet nicht "Steuerpflicht", sondern die Zahlen werden gebraucht, um diese steuerfreien Einkünfte bei der Steuersatzermittlung einzubeziehen.

                            Zum Progressionsvorbehalt hier ein Rechner: https://www.lfst.bayern.de/steuerinf...behalt-rechner

                            Schönen Gruß

                            Picard777

                            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

                            Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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                              #15
                              Danke für eure Geduld! Also, nochmal:
                              z.B. ich habe 20.000€ in der Schweiz verdient und 1.000€ in Deutschland. Von diesen 20.000€ muss ich 25% Steuern zahlen. Diese 25% werden aber NUR auf die 1.000 € in Deutschland angewandt und nicht auf die 20.000 € in der Schweiz.

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