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Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht: Umzug aus dem Ausland

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    Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht: Umzug aus dem Ausland

    Liebes Elster Forum Team

    Ich bin in Oktober 2024 nach Deutschland aus der Schweiz umgezogen und arbeite seit November 2024 als Freiberuflerin in Deutschland. In der Schweiz war ich bis August 2024 bei einer Firma angestellt (Vollzeitjob). Ich muss die Informationen vom alten Job in der Schweiz in der Einkommensteuererklärung unbeschränkte Steuerpflicht (ESt 1 A) eingeben. Ich weiß aber nicht genau wo (bzw welche Seite/Zeile). Könnte mir jemand bitte helfen?

    Viele Grüße
    Margherita

    #2
    Schau dir mal die Anlage WA-ESt an.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Hallo Charlie24

      Danke für die schnelle Rückmeldung! Ich hätte noch eine Frage: Muss ich in der Zeile 6 mein gesamtes Einkommen vom vorherigen Job in der Schweiz vom Jahr 2024 eingeben? Mir wurde auch gesagt ich sollte das auch beweisen. Soll ich das Dokument neben dem Betrag als Beleg verknüpfen (siehe bitte Screenshot unten)?
      Gemäß deinem Kommentar hier noch eine Info zum Bundesland: Rheinland-Pflaz


      image.png

      Danke dir vorab für deine Rückmeldung!

      Viele Grüße
      Margherita​​
      Angehängte Dateien

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        #4
        Es wird nach den Einkünften gefragt. Das ist der Bruttolohn abzüglich der Werbungskosten nach deutschem Steuerrecht.

        Ob du deinen Lohnnachweis aus der Schweiz jetzt als Beleg verknüpfst, bleibt dir überlassen. Du kannst ihn auch über die Belegnachreichung

        einreichen, wenn du bereits eine deutsche Steuernummer hast. Das Bundesland spielt nur bei Fragen zur Grundsteuer eine Rolle.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar


          #5
          Hallo Charlie24

          Entschuldigung, ich verstehe nicht ganz, was du meinst. Aus meinem alten Job habe ich einen Lohnausweis für das Jahr 2024. Darauf steht mein Bruttolohn, aber nach schweizer Steuerrecht nehme ich an. Also nicht nach deutschem Steuerrecht. Wäre das falsch, wenn ich den Betrag in der Zeile 6 eintrage?
          Oder wo soll ich sonst diese Informationen eintragen?

          Viele Grüße
          Margherita

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            #6
            Natürlich hindert Dich niemand daran, statt des Einkommens die höheren Einnahmen anzugeben.

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