Hallo zusammen,
im letzten Jahr wurde unser Wohnriestervertrag zugeteilt. Dafür haben wir jetzt von der Bausparkasse eine Rentenbezugsmitteilung bekommen bzw. als Mitteilung in Elster abgerufen. Da wir allerdings nie Zulagen dafür beantragt haben, bin ich der Meinung, dass auch keine Versteuerung erforderlich ist. Kann ich dann einfach die Anlage R-AV/bAV löschen?
Zusatzfrage: ich meine zwar nicht, dass wir einen Sonderausgabenabzug für die Beiträge erklärt haben, aber man weiß ja nie. Wie kann ich das nachvollziehen? Das ist ja weder im Steuerbescheid noch in der detaillierten Steuerberechnung von Elster aufgeschlüsselt oder ich erkenne es nicht.
Sollte ich einen Gedankenfehler haben, freue ich mich auch über eine Mitteilung. Danke!
im letzten Jahr wurde unser Wohnriestervertrag zugeteilt. Dafür haben wir jetzt von der Bausparkasse eine Rentenbezugsmitteilung bekommen bzw. als Mitteilung in Elster abgerufen. Da wir allerdings nie Zulagen dafür beantragt haben, bin ich der Meinung, dass auch keine Versteuerung erforderlich ist. Kann ich dann einfach die Anlage R-AV/bAV löschen?
Zusatzfrage: ich meine zwar nicht, dass wir einen Sonderausgabenabzug für die Beiträge erklärt haben, aber man weiß ja nie. Wie kann ich das nachvollziehen? Das ist ja weder im Steuerbescheid noch in der detaillierten Steuerberechnung von Elster aufgeschlüsselt oder ich erkenne es nicht.
Sollte ich einen Gedankenfehler haben, freue ich mich auch über eine Mitteilung. Danke!
Kommentar