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    Gewinne aus Cfd Handel

    Hallo,
    ich habe in 2024 Gewinn (1300€) aus CFD Trading bei einem ausländischen Broker erzielt. Wo genau trage ich die in der Anlage KAP ein? Zeile 19 und 21 ??

    Desweiteren muss ich ja meine Kapitalerträge (295€) die ich in Deutschland erzielt habe auch eintragen.

    dies müssen in Zeile 7 korrekt? Und der selbe Betrag nochmal in Zeile 16?




    #2
    Was hat die Frage jetzt mit der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung zu tun ?

    Ich verschiebe das Thema in ein besser passendes Unterforum.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ups da hatte ich mich wohl mit der Kategorie vertan

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        #4
        Zeile 19 und 21 sieht richtig aus. Es ist nicht sinnvoll, die deutschen Kapitalerträge zu erklären, wenn keine Steuern einbehalten wurden.

        Schreib die 295 € in die Zeile 17 der Anlage KAP.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Warum ist es nicht sinnvoll die zu erklären? Sie resultieren aus ETF Gewinne von Trade Republic, Zinsen vom Bausparvertrag und Zinsen von meiner Bank.

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            #6
            Warum ist es nicht sinnvoll die zu erklären?
            Welchen Antrag willst du denn stellen, wenn von deinen Kapitalerträgen in Deutschland keine Steuern einbehalten wurden ?

            Überprüfung des Steuereinbehalts ? (Zeile 5) geht nicht oder Günstigerprüfung für alles (Zeile 4), was möglich wäre, aber nur

            bei einem Grenzsteuersatz von etwa 26% erfolgversprechend ist. Du kannst ja mal alles eingeben und den Antrag in Zeile 4,

            stellen, ob der zur Anwendung der tariflichen Einkommensteuer führt. Wenn nicht, dann ist Zeile 17 einfacher.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Ok, verstehe…

              also Günstigerprüfung anhaken, und Zeile 19 und 21 den Trading Gewinn eintragen. Und Zeile 17 die 295€ . Das war’s dann in Anlage Kap?

              Und meine Frau hat tatsächlich 0,48€ Zinsen bei ihrer Bank erhalten. Da müsste ich dann bei ihr in Anlage Kap auch 1€ ( weil weniger geht nicht)in Zeile 17 eintragen und ebenfalls Günstigerprüfung anhaken richtig?


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                #8
                also Günstigerprüfung anhaken, und Zeile 19 und 21 den Trading Gewinn eintragen. Und Zeile 17 die 295€ . Das war’s dann in Anlage Kap?​
                Nein, wenn du die Günstigerprüfung beantragst, gehören die 295 € in die Zeilen 7 und 16, ebenso die Minierträge deiner Frau in ihrer Anlage KAP.

                Die Zeile 17 ist für den tatsächlich beanspruchten Sparer-Pauschbetrag der nicht erklärten inländischen Kapitalerträge, da kannst auch die 0,48 Euro deiner Frau

                mit einrechnen und musst bei ihr überhaupt nichts eintragen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Habe es jetzt so eingetragen wie unten auf den Bildern. Plus günstiger Prüfung. Nachdem ich die Steuererklärung geprüft habe kam bei mir ein Steuersatz von ca 13% raus. Denke daher macht es schon Sinn mit günstiger Prüfung.

                  Denke wenn es nicht korrekt ist wird sich das FA schon melden
                  Du hast keine Berechtigung diese Galerie anzusehen.
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                  Kommentar


                    #10
                    Denke daher macht es schon Sinn mit günstiger Prüfung.​
                    Du siehst das in der Steuervorausberechnung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Hallo,

                      so wie erklärt macht die Günstigerprüfung keine Sinn, sogar die gesamte Anlage KAP nicht (außer, dass sie eventuell Nachfragen vom Finanzamt vorbeugt).
                      Auf/durch die Kapitalerträge zählt ihr einfach keine Steuern, so oder so.

                      Und nebenbei: Erträge sind abzurunden, weniger als 1 Euro halt auf Null.

                      Stefan
                      Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

                      Kommentar


                        #12
                        Zitat von reckoner Beitrag anzeigen
                        Hallo,

                        so wie erklärt macht die Günstigerprüfung keine Sinn, sogar die gesamte Anlage KAP nicht (außer, dass sie eventuell Nachfragen vom Finanzamt vorbeugt).
                        Auf/durch die Kapitalerträge zählt ihr einfach keine Steuern, so oder so.

                        Und nebenbei: Erträge sind abzurunden, weniger als 1 Euro halt auf Null.

                        Stefan
                        In meinen Augen macht es auch keinen Sinn, da wir halt unter den 2000€ Sparerpauschbetrag bleiben. Aber da ich zum ersten mal Gewinne im CFD Trading erzielt habe, muss ich diese auch angeben.

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                          #13
                          Aber da ich zum ersten mal Gewinne im CFD Trading erzielt habe, muss ich diese auch angeben.
                          Du musst die deshalb angeben, weil sie nicht im Inland erzielt wurden.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                          Kommentar


                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Du musst die deshalb angeben, weil sie nicht im Inland erzielt wurden.
                            Korrekt, dennoch ist es in meinen Augen sinnfrei wenn der Gesamtertrag innerhalb des Sparerpauschbetrag liegt.
                            Selbst wenn der Ausländische Broker den Gewinn an das FA meldet, können die doch schnell nachvollziehen, das darauf keine Steuern zu zahlen sind.
                            Daher sollte man es meiner Meinung nach nur angeben müssen, wenn es 1000/2000€ übersteigt.

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                              #15
                              Hallo,

                              wenn du das für korrekt hältst dann kann ich dir auch nicht weiter helfen.
                              Jedenfalls hab‘ ich meine Rechtsauffassung hier und schon zig mal woanders dargelegt (nämlich, dass man es nicht muss).

                              Stefan
                              Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?

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