Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Muß ich Renteneinkünfte eintragen, die auf dem Amtsweg mitgeteilt worden sind?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    Muß ich Renteneinkünfte eintragen, die auf dem Amtsweg mitgeteilt worden sind?

    Ich habe mehrere Renteneinkünfte, Betriebsrente und BfA-Rente. Vom früheren Arbeitgeber bekomme ich jedes Jahr die detaillierte Bescheinigung. Von der BfA bekomme ich nichts mitgeteilt, muß ich trotzdem die Einkünfte ins Formular eintragen?
    Gruß!
    Friedrich

    #2
    Wer Mein ELSTER nutzt, sollte immer alle Einkünfte erfassen, sonst stimmt die Steuervorausberechnung nicht.

    Die Rente der BfA (heißt jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund) wird elektronisch gemeldet, die kannst du über den Bescheinigungsabruf übernehmen,

    die Lohnsteuerbescheinigung deines früheren AG im Übrigen ebenfalls. Der Bescheinigungsabruf sollte bei Mein ELSTER immer genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Danke für den Tipp! Da erhalte ich Informationen, die ich mir früher aufwändig zusammengesucht habe. Ich habe in Youtube Anleitung dafür gefunden; dorrt steht aber nicht, wie ich das in die Steuererklärung einfüge! Es bleibt die Frage nach der "Mütterrente" meiner Ehefrau, die von dt. Rentenversich. Berlin kommt, offen. Außerdem wie läuft die Anfrage danach, ist sie "andere" Person. Sie hat keine Ahnung von EDV und steht in MEINER Steuererklärung.

      Kommentar


        #4
        Wahrscheinlich habt ihr eine gemeinsame Steuererklärung. Sie muss dir die Abrufmöglichkeit einräumen. Oder bei der DRV die Bescheinigung für steuerliche Zwecke anfordern und dir übergeben. Wenn du Ahnung von EDV hast, kannst du das auch für sie machen.

        Kommentar


          #5
          Was ist denn mit Anfrage danach gemeint?

          Kommentar


            #6
            Ich habe in Youtube Anleitung dafür gefunden; dorrt steht aber nicht, wie ich das in die Steuererklärung einfüge!
            Wenn es bereits einen Entwurf gibt, geht das über den Button mit den 3 Punkten links unten.

            An alle mit Administratorrechten: Um die sich ständig hier im Forum wiederholenden Fragen, was man wo eintragen muss, zu reduzieren, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn "ganz vorne" unter "wichtig" hierzu folgende Links dauerhaft platziert werden würden: vorausgefüllte Steuererklärung" mit


            Deine Frau ist die andere Person. Da musst du den Bescheinigungsabruf wahrscheinlich erst beantragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar


              #7
              Charlie24: ich finde keinen "Button mit den 3 Punkten", auf welcher Seite soll ich den suchen?
              Übrigens liegt mir die Rentenbescheinigung meiner Frau in Papierform vor, da geht nix mit "einfügen" usw. Muß ich die Zahlen abschreiben - netto oder brutto?

              Kommentar


                #8
                ich finde keinen "Button mit den 3 Punkten", auf welcher Seite soll ich den suchen?
                Bei geöffnetem Entwurf eurer Steuererklärung unten auf der linken Seite. Die 3 Punkte sind vertikal angeordnet.

                Übrigens liegt mir die Rentenbescheinigung meiner Frau in Papierform vor, da geht nix mit "einfügen" usw. Muß ich die Zahlen abschreiben - netto oder brutto?
                Wenn das die richtige Bescheinigung für das gesamte vergangene Jahr mit Rentenanpassungsbetrag ist, kannst du die Werte auch abtippen.

                Die Zeilennummern für die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand stehen da mit drauf. Die Rentenanpassungsbescheinigung, die in Kürze

                wieder verschickt wird, hilft dir nichts.

                Den Bescheinigungsabruf für deine Frau kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

                beantragen. Deine Frau erhält dann einen Brief mit einem Freischaltcode, der einmalig eingegeben werden muss. 2 Tage nach der Freischaltung sind dann

                auch die Bescheinigungen deiner Frau abrufbar.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                Lädt...
                X