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Muß ich Renteneinkünfte eintragen, die auf dem Amtsweg mitgeteilt worden sind?

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    Muß ich Renteneinkünfte eintragen, die auf dem Amtsweg mitgeteilt worden sind?

    Ich habe mehrere Renteneinkünfte, Betriebsrente und BfA-Rente. Vom früheren Arbeitgeber bekomme ich jedes Jahr die detaillierte Bescheinigung. Von der BfA bekomme ich nichts mitgeteilt, muß ich trotzdem die Einkünfte ins Formular eintragen?
    Gruß!
    Friedrich

    #2
    Wer Mein ELSTER nutzt, sollte immer alle Einkünfte erfassen, sonst stimmt die Steuervorausberechnung nicht.

    Die Rente der BfA (heißt jetzt: Deutsche Rentenversicherung Bund) wird elektronisch gemeldet, die kannst du über den Bescheinigungsabruf übernehmen,

    die Lohnsteuerbescheinigung deines früheren AG im Übrigen ebenfalls. Der Bescheinigungsabruf sollte bei Mein ELSTER immer genutzt werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für den Tipp! Da erhalte ich Informationen, die ich mir früher aufwändig zusammengesucht habe. Ich habe in Youtube Anleitung dafür gefunden; dorrt steht aber nicht, wie ich das in die Steuererklärung einfüge! Es bleibt die Frage nach der "Mütterrente" meiner Ehefrau, die von dt. Rentenversich. Berlin kommt, offen. Außerdem wie läuft die Anfrage danach, ist sie "andere" Person. Sie hat keine Ahnung von EDV und steht in MEINER Steuererklärung.

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        #4
        Wahrscheinlich habt ihr eine gemeinsame Steuererklärung. Sie muss dir die Abrufmöglichkeit einräumen. Oder bei der DRV die Bescheinigung für steuerliche Zwecke anfordern und dir übergeben. Wenn du Ahnung von EDV hast, kannst du das auch für sie machen.

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          #5
          Was ist denn mit Anfrage danach gemeint?

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            #6
            Ich habe in Youtube Anleitung dafür gefunden; dorrt steht aber nicht, wie ich das in die Steuererklärung einfüge!
            Wenn es bereits einen Entwurf gibt, geht das über den Button mit den 3 Punkten links unten.

            An alle mit Administratorrechten: Um die sich ständig hier im Forum wiederholenden Fragen, was man wo eintragen muss, zu reduzieren, wäre es sicherlich von Vorteil, wenn "ganz vorne" unter "wichtig" hierzu folgende Links dauerhaft platziert werden würden: vorausgefüllte Steuererklärung" mit


            Deine Frau ist die andere Person. Da musst du den Bescheinigungsabruf wahrscheinlich erst beantragen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Charlie24: ich finde keinen "Button mit den 3 Punkten", auf welcher Seite soll ich den suchen?
              Übrigens liegt mir die Rentenbescheinigung meiner Frau in Papierform vor, da geht nix mit "einfügen" usw. Muß ich die Zahlen abschreiben - netto oder brutto?

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                #8
                ich finde keinen "Button mit den 3 Punkten", auf welcher Seite soll ich den suchen?
                Bei geöffnetem Entwurf eurer Steuererklärung unten auf der linken Seite. Die 3 Punkte sind vertikal angeordnet.

                Übrigens liegt mir die Rentenbescheinigung meiner Frau in Papierform vor, da geht nix mit "einfügen" usw. Muß ich die Zahlen abschreiben - netto oder brutto?
                Wenn das die richtige Bescheinigung für das gesamte vergangene Jahr mit Rentenanpassungsbetrag ist, kannst du die Werte auch abtippen.

                Die Zeilennummern für die Anlage R und die Anlage Vorsorgeaufwand stehen da mit drauf. Die Rentenanpassungsbescheinigung, die in Kürze

                wieder verschickt wird, hilft dir nichts.

                Den Bescheinigungsabruf für deine Frau kannst du unter Formulare & Leistungen > Bescheinigungen verwalten > Bescheinigungen anderer Personen

                beantragen. Deine Frau erhält dann einen Brief mit einem Freischaltcode, der einmalig eingegeben werden muss. 2 Tage nach der Freischaltung sind dann

                auch die Bescheinigungen deiner Frau abrufbar.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Ich habe Eure Ratschläge befolgt, bin jedoch nur wenig weitergekommen. Das Einfügen/Einfüllen meiner Bescheinigungen habe ich geschafft; aber die Bescheinigung meiner Frau - es gibt nur eine für die "Mütterrente" - habe ich trotz tagelanger Versuche und Websuche immer noch nicht. Am 22.Juni bekam ich Fehlermeldung "Clientfehler 400" beim Beantragen der Bescheinigungen wg. unvollständiger oder fehlerhafter Anfrage (unzulässige Seitenabfolge), Empfehlung: Bearbeitung neu starten​. Vermutlich habe ich den Ablauf gestört durch meine häufigen Screenshots.
                  Nach einer Erholungsphase konnte ich einige Voraussetzungen für den Datenabruf von Person B finden:
                  * keine Zustimmung mehr nötig, weil ich früher bereits zugestimmt hatte
                  * gültiger Abrufcode vorhanden seit 11.03.2021
                  * über Formulare&Leistungen>Bescheinigungen verwalten>Bescheinigungen+Abrufberechtigungen and.Personen erhielt ich 1 Liste „Meine Abrufberechtigungen(1)“ für meine Frau.; aber keine Aktionen erlaubt! Status=offen.
                  ​Wie komme ich jetzt weiter?

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                    #10
                    Wie komme ich jetzt weiter?
                    Status offen bei deiner Frau bedeutet, dass noch keine Freischaltung erfolgt ist. Um den Abruf freizuschalten, muss einmalig ein 12-stelliger Freischaltcode

                    eingegeben werden, den deine Frau per Post erhält. Das dauert in der Regel eine Woche ab Antragstellung. Ein Abrufcode muss nicht mehr eingegeben werden.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                      #11
                      Mit so etwas Dummem hatte ich nicht gerechnet: diese Woche ist doch tatsächlich ein Postbrief vom bayerischen Landesamt für Steuern gekommen mit dem Freischaltcode zum Bescheinigungsabruf gekommen - an meine Frau! Sie hat das gar nicht gelesen und versteht weder EDV noch Steuern. Sie ist nur HAUSFRAU! Wir sind mehr als 60 Jahre verheiratet und wohnen seitdem 24 Std. täglich zusammen. Selten muß sie Verträge unterschreiben, z.B. Ehevertrag, Testament, Mietvertrag, Rentenantrag, Behinderungsantrag, Handyvertrag, Bankvertrag, Immobilienkaufvertrag, DRK-Notrufvertrag u.a. Wir sind beide gegenseitig für alles bevollmächtigt, und ich mache seit Anbeginn unsere gemeinsame Steuererklärung mit ihrem stillschweigendem Einverständnis.
                      Was ich jetzt erlebe, ist doch nur für zerrüttete Familienverhältnisse relevant - die Daten habe ich eh schon seit einiger Zeit! OK, muß ich halt so hinnehmen. Nichts für ungut!

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                        #12
                        Mit so etwas Dummem hatte ich nicht gerechnet:
                        Was soll jetzt daran dumm sein, dass die Finanzverwaltung es deiner Frau überlässt, zu entscheiden, ob du ihre Rentendaten abrufen darfst

                        und sie dir den Freischaltcode aushändigt oder nicht ? Nach der Freischaltung dauert es mindestens einen Tag, bis die Daten abrufbar sind.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                          #13
                          Hallo,
                          typisch männlicher Einwand. Ich bin 58 Jahre verheiratet. Ich käme nie auf den Gedanken dass es für meine Frau amtliche Bescheide oder Mitteilungen geben könnte, für die meine Frau nicht Ihre Zustimmung (für mich) gegeben hat. Ich finde das völlig normal und auch korrekt, dass das Finanzamt so handelt. Da ist nichts dumm dran.
                          Woher soll das Finanzamt wissen, dass Du keine zerrüttete Familienverhältnisse hast.
                          Bei uns werden bis heute keine Briefe geöffnet die an den Ehepartner gerichtet sind. Meine Frau würde mir aufs Dach steigen und mit was, mit Recht.
                          Sogar erkennbare Werbung wird gegenseitig nicht geöffnet, es sei denn, ich frage vorher, ob ich öffnen darf. Da fragt Sie auch garantiert erst zurück, von wem das ist.

                          Ein solcher Einwand ist mir unbegreiflich.
                          Zuletzt geändert von Gpswanderer; 27.06.2025, 14:15.
                          Gruß Klaus

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                            #14
                            Hallo Opa_N ,

                            Zitat von Opa_N Beitrag anzeigen
                            diese Woche ist doch tatsächlich ein Postbrief vom bayerischen Landesamt für Steuern gekommen mit dem Freischaltcode zum Bescheinigungsabruf gekommen - an meine Frau!
                            Was ist jetzt daran so überraschend? Charlie24 hat dich doch in'#10 ausführlich darauf vorbereitet, list du etwa nur die Hälfte?

                            Gruß - Hans

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                              #15
                              Zitat von Opa_N Beitrag anzeigen
                              Was ich jetzt erlebe, ist doch nur für zerrüttete Familienverhältnisse relevant - die Daten habe ich eh schon seit einiger Zeit! OK, muß ich halt so hinnehmen. Nichts für ungut!
                              Ganz ehrlich, da sagt X, er möchte Bescheinigungen von Y abrufen. Da ist es sehr natürlich, dass Y gefragt wird, ob X das tatsächlich darf.

                              Du erwartest ernsthaft, dass die Finanzverwaltung bei tausenden Fällen erstmal ermittelt, wie X und Y zusammen hängen? Da kann es ja viele Verbindungen geben, innerhalb einer Ehe, oder die Tochter macht die Steuer für Mutter im Pflegeheim, oder der Vater für den Sohn in Ausbildung, Geschwister soll es auch geben, etc. pp.? Da könnte die Finanzverwaltung ja ein eigenes genealogisches Institut gründen.

                              Und dann soll sich die Finanzverwaltung noch Gedanken machen, ob sich diese Personen untereinander grün sind oder das Verhältnis zerrüttet ist? Ich bin selten sprachlos, hier bin ich es.

                              Ich bin ganz pragmatisch. Wir leben im 21. Jahrhundert. Dort darf eine Frau entscheiden, ob ihr Mann ihre Bescheinigungen lesen darf. Und daher bekommt die Frau einen Brief mit einem Freischaltcode, den sie ihrem Mann geben kann. Wenn ihr Mann das System nicht verstanden hat, dass er seine Frau auf diesen Brief vorbereiten muss, ist nicht das System das Problem, sondern der Mann.

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