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Bescheinigungsabruf ist lückenhaft und überschreibt Kirchensteuereinträge

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    Bescheinigungsabruf ist lückenhaft und überschreibt Kirchensteuereinträge

    Bin zum ersten mal in diesem Forum und finde beim ersten Rumclicken diesen Artikel:

    Fehler ! Bescheinigungsabruf überschreibt Kirchensteuereinträge bei Sonderausgaben - ELSTER Anwender Forum

    Da wird im Jahr 2021 ein Fehler beschrieben mit der Beschreibung "der Fehler ist nicht behebbar". Wahrscheinlich bin ich im Jahr 2025 genau in diese Falle getappt. Und die Erklärung, die ich lese, ist für mich eine Armutserklärung der Elster Entwickler (war selbst mein Leben lang Entwickler).
    Doch von vorne:
    Der Bescheinigungsabruf von mir und meiner Ehefrau scheint problemlos funktioniert zu haben. Auf dieser Basis clicke ich durch meine gesamte Steuererklärung und mache ergänzende Angaben (z.B. zu Kirchensteuer und Sonderausgaben). Vor dem Abschicken merke ich, dass etwas in meiner Anlage R nicht passt. Es ist dort nix angegeben, obwohl ich schon seit 2022 Rente beziehe. Bei meiner Frau hingegen passt alles. Nach langem Suchen (das ist ein Hinweis für Verbesserung) habe ich den erneuten Bescheinigungsabruf gefunden. Nach dem erneuten Bescheinigungsabruf tauchte auch tatsächlich meine Anlage R mit den richtigen Eintragungen auf. Das ist ein Fehler bei Elster, dass nicht alle Daten beim ersten Bescheinigungsabruf übernommen wurden. Den Folgefehler des zweiten Bescheinigungsabrufes hatte ich bereits anfangs aufgeführt, denn dieser Fehler, dass Kirchensteuerdaten überschrieben werden, scheint ja hinreichend bei Elster bekannt zu sein. Ich bin nur froh, dass ich nochmals einen Quercheck durchgeführt hatte, denn ansonsten wäre meine Steuererklärung deutlich zu meinen Ungunsten abgeschickt worden. Wie hätte ich jemals im Nachgang beweisen können, dass Elster meine Daten gelöscht hatte?

    #2
    Das wirst Du nicht beweisen müssen, das Finanzamt hat ja die richtigen Zahlen.

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      #3
      Der Fehler bei den Kirchensteuereinträgen bei den Sonderausgaben soll mit dem nächsten Portal-Release am 22.07.2025 endlich behoben werden.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Das ist ein Fehler bei Elster, dass nicht alle Daten beim ersten Bescheinigungsabruf uebernommen wurden.​
        Lass mich raten: du hast den ersten Bescheinigungsabruf schon frueh im Jahr durchgefuehrt und wolltest erst nun die Steuererklaerung absenden. Nun, die Daten des Vorjahres muessen von den Arbeitgebern, Rentenstellen und sonstigen Meldepflichtigen erst bis Ende Februar bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Sie werden seit Januar laufend ca. 14 Tage nach der Meldung bei Elster eingespielt und somit stehen die Daten erst Mitte Maerz vollstaendig zur Verfuegung. Deswegen macht es ja auch in den meisten Faellen keinen Sinn, vor Ende Maerz mit der Steuererklaerung anzufangen, da erstens wahrscheinlich noch nicht alle Bescheinigungen in Elster bereitstehen und zweitens die Finanzaemter in der Regel ohnehin nicht vor April mit der Bearbeitung anfangen. Natuerlich kann man frueher anfangen bestimmte Anlagen zu bearbeiten, aber den Bescheinigungsabruf sollte man dann zum Schluss wiederholen (das kann man so oft machen, wie man will). Nur bei der Kirchensteuer muss man derzeit noch aufpassen, wie du ja auch schon feststellen musstest. Hoffen wir aber einmal, dass sich das mit dem Update am 22.07.2025 verbessert.
        Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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          #5
          Zitat von L. E. Fant Beitrag anzeigen
          Das wirst Du nicht beweisen müssen, das Finanzamt hat ja die richtigen Zahlen.
          Das glaube ich nicht, denn das Finanzamt weiß nicht, was ich an Kirchensteuer für das Jahr vorher nachbezahlen musste. Wenn es so wäre wie du schreibst, dann hätte ich erwartet, dass MEINE Kirchensteuerzahlen (also die, die ich wirklich bezahlt habe) beim Bescheinigungsabruf dabei gewesen wäre.

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            #6
            Zitat von HundKatzeMaus Beitrag anzeigen

            Lass mich raten: du hast den ersten Bescheinigungsabruf schon frueh im Jahr durchgefuehrt und wolltest erst nun die Steuererklaerung absenden. Nun, die Daten des Vorjahres muessen von den Arbeitgebern, Rentenstellen und sonstigen Meldepflichtigen erst bis Ende Februar bei der Finanzverwaltung gemeldet werden. Sie werden seit Januar laufend ca. 14 Tage nach der Meldung bei Elster eingespielt und somit stehen die Daten erst Mitte Maerz vollstaendig zur Verfuegung. Deswegen macht es ja auch in den meisten Faellen keinen Sinn, vor Ende Maerz mit der Steuererklaerung anzufangen, da erstens wahrscheinlich noch nicht alle Bescheinigungen in Elster bereitstehen und zweitens die Finanzaemter in der Regel ohnehin nicht vor April mit der Bearbeitung anfangen. Natuerlich kann man frueher anfangen bestimmte Anlagen zu bearbeiten, aber den Bescheinigungsabruf sollte man dann zum Schluss wiederholen (das kann man so oft machen, wie man will). Nur bei der Kirchensteuer muss man derzeit noch aufpassen, wie du ja auch schon feststellen musstest. Hoffen wir aber einmal, dass sich das mit dem Update am 22.07.2025 verbessert.
            Deine Annahme stimmt nicht. Der erste Abruf geschah vor ca 1 Woche und der zweite Abruf war gestern. Außerdem waren alle Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge korrekt beim 1. Mal abgerufen worden und dort waren auch die Beiträge mit dabei, welche sich aus den Rentenzahlungen des Bundes ergaben. Also ich bleibe dabei: das ist ein Fehler beim Bescheinigungsabruf.

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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Der Fehler bei den Kirchensteuereinträgen bei den Sonderausgaben soll mit dem nächsten Portal-Release am 22.07.2025 endlich behoben werden.
              Das freut mich, wenn zukünftig andere Steuerzahler nicht mehr in diese Falle tappen müssen.

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                #8
                Das glaube ich nicht, denn das Finanzamt weiß nicht, was ich an Kirchensteuer für das Jahr vorher nachbezahlen musste.
                Doch, dein Finanzamt weiß das, weil es entweder auch die Kirchensteuer festsetzt oder vom Kirchensteueramt über die Zahlungen informiert wird.

                Bezahlte Steuern werden bisher nicht zum Abruf bereitgestellt, das gilt auch für die Einkommensteuervorauszahlungen.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Doch, dein Finanzamt weiß das, weil es entweder auch die Kirchensteuer festsetzt oder vom Kirchensteueramt über die Zahlungen informiert wird.

                  Bezahlte Steuern werden bisher nicht zum Abruf bereitgestellt, das gilt auch für die Einkommensteuervorauszahlungen.
                  Ich glaube dir wohl, was du schreibst, denn du bist Insider. Ich als Einmal-im-Jahr-Elster-Benutzer bleibe da dennoch skeptisch. Denn ich möchte den Überblick über meine Finanzamt-Zahlen behalten. Im Prinzip hast du eigentlich schon die Antwort geschrieben, was ich mir da wünschen würde: ".... Bezahlte Steuern werden bisher nicht zum Abruf bereitgestellt, ......". Implementiert das Ganze und ich wäre voll zufrieden.

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                    #10
                    Zitat von henrymy Beitrag anzeigen
                    Ich als Einmal-im-Jahr-Elster-Benutzer bleibe da dennoch skeptisch.
                    Das bleibt dir unbenommen, wir können niemanden zwingen, unser Wissen anzunehmen.


                    Zitat von henrymy Beitrag anzeigen
                    Implementiert das Ganze und ich wäre voll zufrieden.
                    Wie sollen wir das machen? Uns bei der FinVerw einhacken und die Funktionalität heimlich hinzufügen?

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                      #11
                      Zitat von multi Beitrag anzeigen

                      Das bleibt dir unbenommen, wir können niemanden zwingen, unser Wissen anzunehmen.




                      Wie sollen wir das machen? Uns bei der FinVerw einhacken und die Funktionalität heimlich hinzufügen?
                      "Heimlich hinzufügen" ist sicherlich nicht der richtige Weg. Aber ich sehe es erst mal so, dass ihr (die Erfahrenen Benutzer) näher bei FinVerw. dran seid als ich. Und vielleicht kennt ihr ja ein Fenster um solche Anforderungen irgendwo hinzukippen. Ich wüsste nicht, wo ich die Anforderung sonst hinterlassen könnte.

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