Hallo zusammen,
ich habe eine Frage wegen den Vorauszahlung / Steuernachzahlung bei unserer Einkommensteuererklärung in den Steuerklasse 3 & 5.
Müssen es unbedingt die quartalsweisen Vorauszahlungen (4x 400€) sein oder könnte man das Finanzamt auch darum bitten die gesamte Summe Jährlich als Einmalzahlung (1600€) begleichen zu dürfen?
ich habe eine Frage wegen den Vorauszahlung / Steuernachzahlung bei unserer Einkommensteuererklärung in den Steuerklasse 3 & 5.
Müssen es unbedingt die quartalsweisen Vorauszahlungen (4x 400€) sein oder könnte man das Finanzamt auch darum bitten die gesamte Summe Jährlich als Einmalzahlung (1600€) begleichen zu dürfen?

Es gibt in der Tat Leute, die zu Beginn des Jahres gerne eine einzige "hohe" Vorauszahlung hätten. Damit würde man sich sogar absichtlich schlechter stellen, als ein Arbeitnehmer. Aber das ist, aus den von dir genannten Gründen, rechtlich nicht möglich. ESt-Vorauszahlungen sind, mit Ausnahme der sog. "5. Vorauszahlung", immer quartalsweise. Mir ist jedenfalls nicht bekant, dass man das anders regeln könnte.
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