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ELSTER: Vorauszahlung / Steuernachzahlung bei Steuerklasse 3 & 5

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    ELSTER: Vorauszahlung / Steuernachzahlung bei Steuerklasse 3 & 5

    Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage wegen den Vorauszahlung / Steuernachzahlung bei unserer Einkommensteuererklärung in den Steuerklasse 3 & 5.

    Müssen es unbedingt die quartalsweisen Vorauszahlungen (4x 400€) sein oder könnte man das Finanzamt auch darum bitten die gesamte Summe Jährlich als Einmalzahlung (1600€) begleichen zu dürfen?


    #2
    Die Frage solltest Du Deinem Finanzamt stellen.

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      #3
      Klare Angelegenheit, siehe § 37 Abs. 1 EStG. Nur wenn für den betroffenen Veranlagungszeitraum die vier Termine alle schon rum sind, wird das Finanzamt eine sogenannte 5. Rate festsetzen, wenn die Nachzahlung 5.000 € übersteigt. Wenn aber noch Termine "übrig" sind, dann werden die Vorauszahlungen zwingend auf die noch übrigen Termine verteilt. Du sollst nicht besser gestellt werden als ein Lohnsteuerzahler, der auch nicht sagen, dass er keinen Lohnsteuerabzug möchte, da er die Steuer insgesamt nach Ablauf des Jahres zahlen will.
      Schönen Gruß

      Picard777

      P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

      Ohne Angabe zu Steuerart, Jahr, Software oder Webanwendung kann Dir Niemand helfen !!! Bei Grundsteuer bitte auch das Bundesland angeben.

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        #4
        Zitat von Picard777 Beitrag anzeigen
        Du sollst nicht besser gestellt werden als ein Lohnsteuerzahler, der auch nicht sagen, dass er keinen Lohnsteuerabzug möchte, da er die Steuer insgesamt nach Ablauf des Jahres zahlen will.
        Wobei er / sie ja nicht gesagt hat, wann die gedachte "Einmalzahlung" erfolgen soll. Es gibt in der Tat Leute, die zu Beginn des Jahres gerne eine einzige "hohe" Vorauszahlung hätten. Damit würde man sich sogar absichtlich schlechter stellen, als ein Arbeitnehmer. Aber das ist, aus den von dir genannten Gründen, rechtlich nicht möglich. ESt-Vorauszahlungen sind, mit Ausnahme der sog. "5. Vorauszahlung", immer quartalsweise. Mir ist jedenfalls nicht bekant, dass man das anders regeln könnte.
        Wir sind analoge Spieler... in einer digitalen Welt.

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          #5
          Die Leute die das ignorieren und in einem Betrag bezahlen, sind beim FA sehr beliebt, weil sie manuellen Aufwand verursachen.

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            #6
            Und das Finanzamt muss eine Vorabzahlung auch nicht annehmen, d.h. ggf. wird das auch zurück überwiesen.
            Schönen Gruß

            Picard777

            P.S.: Allgemeiner Hinweis ohne konkreten Bezug zum Thema / Thread oder Beitrag:

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              #7
              Und das Finanzamt muss eine Vorabzahlung auch nicht annehmen, d.h. ggf. wird das auch zurück überwiesen.
              Das habe ich bei unserer Finanzkasse vor Jahren schon mal erlebt. Da hatte der Steuerpflichtige einen Dauerauftrag eingerichtet, was ich nicht wusste.

              Die Ankündigung der fälligen Vorauszahlung ist allerdings auf meinem Schreibtisch gelandet und ich habe den Betrag dann ebenfalls überwiesen.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                #8
                Hallo alster2025 ,

                Zitat von alster2025 Beitrag anzeigen
                Müssen es unbedingt die quartalsweisen Vorauszahlungen (4x 400€) sein oder könnte man das Finanzamt auch darum bitten die gesamte Summe Jährlich als Einmalzahlung (1600€) begleichen zu dürfen?
                Das FA will es dir halt bequem und finanziell ausgeglichen machen - dass das Zahlen auch Spass macht.
                Wenn dich die ständige Überweiserei nervt, dann stelle doch einfach einen Antrag auf ein "SEPA-Lastschriftmandat",
                damit bist du das alles los, das FA zieht bei Fälligkeit automatisch ein und du bist außerdem die Verantwortlichkeit für die Zahlpflicht los.
                Auch Nachzahlungen, einfach alles geht dann in Zukunft automatisch, die buchen sogar eine Woche später ab, als du zahlen müsstest.
                Also bequemer gehts nun wirklich nicht! - Das wäre doch was für dich, oder?

                Gruß - Hans

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                  #9
                  Wenn dich die ständige Überweiserei nervt, dann stelle doch einfach einen Antrag auf ein "SEPA-Lastschriftmandat",​
                  Kann ich nur empfehlen ! Man muss eigentlich nur darauf achten, dass das Konto ein ausreichendes Guthaben aufweist, damit man nicht in den Dispo rutscht.

                  Es gibt für jedes Bundesland ein eigenes Formular. Direkt in Mein ELSTER kann man das SEPA-Lastschriftmandat nicht übermitteln, einige Bundesländer

                  akzeptieren aber inzwischen die Übermittlung als Anhang zu einer Sonstigen Nachricht. Da spart man sich das Porto und den Ausdruck.

                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo Charlie24,

                    Danke für den wirklich hilfreichen, weiterführenden Hinweis. Ich glaub ich hätt schon gar nicht mehr gwusst, wie ich das damals gemacht habe.
                    Ich hoffe er überzeugt viele diese wirklich entlastende Möglichkeit zu nutzen.

                    Gruß - Hans

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                      #11
                      Ich glaub ich hätt schon gar nicht mehr gwusst, wie ich das damals gemacht habe.
                      Früher musste man tatsächlich das unterschriebene und ausgedruckte PDF-Formular beim Finanzamt einreichen.

                      Bei der letzten Fusion unserer Raiffeisenbank hat sich meine IBAN geändert. Unsere Finanzkasse hat mir damals

                      empfohlen, ein neues Mandat zu erteilen, obwohl die Bank eine automatische Umstellung angekündigt hatte.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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