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Wo muß Sterbegeld eingetragen werden? Und wo eine Jubiläumszahlung?

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    Wo muß Sterbegeld eingetragen werden? Und wo eine Jubiläumszahlung?

    Mein Vater - Pensionär - ist letztes Jahr verstorben. Das Sterbegeld wurde mir mit Steuerklasse 6 ausbezahlt, die entsprechende Bescheinigung habe ich. Mir ist jetzt nicht klar wo genau der Ausweis erfolgen muß, da über den Bescheidabruf die Beträge in 2 verschiedene Positionen geflossen sind.

    Einmal in Anlage N, 1 - Angaben zum Arbeitslohn, Lohnsteuerbescheinigung(en) Steuerklasse 6, der Bruttobetrag und Lohn- und Kirchensteuer

    und in
    2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Steuerbegünstigte Versorgungsbezüge 1 bis 3, Zeile 11 + 15 der Bruttobetrag und in Zeile 13 das Jahr des Pensiosbeginns.


    Und ich hatte letztes Jahr auch ein Dienstjubiläum (ich bin normaler Arbeitnehmer, kein Beamter und kein Pensionär) zu dem ich eine Sonderzahlung erhalten habe. Diese wurde über den Bescheidabruf
    in 2 - Versorgungsbezüge, Entschädigungen, Arbeitslohn für mehrere Jahre, Ermäßigt besteuerte Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut Nr. 10 der Lohnsteuerbescheinigung, in Zeile 17 der Bruttobetrag und
    in
    Steuerabzugsbeträge zu ermäßigt zu besteuernden Bezügen / Entschädigungen / Arbeitslohn für mehrere Jahre laut den Zeilen 16 und 17 die Lohn- und Kirchensteuer.


    ​Jetzt meine grundsätzliche Frage ob der Ausweis so passt? Insbesondere der Doppelausweis des Sterbegeldes kommt mir merkwürdig vor.
    Wenn ich eine Steuerberechnung anstoße bricht diese ab und ich bekomme folgenden Hinweis:

    Abbruch-Hinweise
    Anlage N: Neben "aktivem" Arbeitslohn liegen auch Einnahmen aus Versorgungsbezügen vor. Die auf
    die Versorgungsbezüge entfallenden Werbungskosten sind auf der Anlage N unter "Werbungskosten in
    Sonderfällen" einzugeben, ggf. "0".​

    Was muß ich hier jetzt tun?

    ​Schon mal vielen Dank im Voraus für Eure Hilfe und viele Grüße

    Christina Schmitt

    ​​

    #2
    Zitat von Christina68 Beitrag anzeigen
    Anlage N unter "Werbungskosten in Sonderfällen"
    Das findest Du auf Seite 17 der Anlage N.

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      #3
      Und stimmen die Positionen für das Sterbegeld und die Jubiläumszahlung?

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        #4
        Zitat von Christina68 Beitrag anzeigen
        Und stimmen die Positionen für das Sterbegeld und die Jubiläumszahlung?
        Sieht für mich jedenfalls logisch aus.

        Kommentar


          #5
          Wenn du Elster nutzt, das nehme doch ganz einfach den Beinigungsabruf. Dort werden dir ganz automatisch die dem Finanzamt gemeldeten Daten in die richtigen Anlagen und Zeilen deiner Steuererklaerung uebertragen. Einfacher geht es nun doch wirklich nicht!
          Ich mache keine Steuerberatung, sondern teile lediglich meine Meinung. Alle Angaben daher ohne Gewaehr!

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            #6
            Den Bescheinigungsabruf hab ich ja genutzt. Mir erschien der Ausweis unlogisch deshalb hatte ich gefragt.

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              #7
              Wenn du Elster nutzt, das nehme doch ganz einfach den Beinigungsabruf. Dort werden dir ganz automatisch die dem Finanzamt gemeldeten Daten in die richtigen Anlagen und Zeilen deiner Steuererklaerung uebertragen. Einfacher geht es nun doch wirklich nicht!
              Die 0 € Werbungskosten in Sonderfällen für das Sterbegeld muss er ja trotzdem manuell eintragen. Und wenn er nicht Alleinerbe ist und das Sterbegeld

              mit anderen Erben geteilt werden musste, hilft ihm der Bescheinigungsabruf allein auch nicht wirklich. Dann ist das durchaus anspruchsvoll.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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